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   OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17   

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https://dejure.org/2018,17040
OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17 (https://dejure.org/2018,17040)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.06.2018 - 6 U 94/17 (https://dejure.org/2018,17040)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 6 U 94/17 (https://dejure.org/2018,17040)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    Markenverletzung durch Angebotsbezeichnung einer Hose im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenverletzung durch Angebotsbezeichnung einer Hose im Internet

  • online-und-recht.de

    Markenmäßige Nutzung im Online-Bereich

  • kanzlei.biz

    Bezeichnung im Online Versandhandel als markenmäßige Benutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Kennzeichen; markenmäßige Benutzung; Zweitmarke; Doppelidentität; Verwechslungsgefahr; selbstständig kennzeichnende Stellung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14
    Verletzung einer Marke durch eine im Internet verwendete Angebotsbezeichnung, die neben dem Herstellernamen die Bezeichnung der Marke enthält

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Markenverletzung durch Angebotsbezeichnung einer Hose im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsfähige Nutzung eines Kennzeichens als Zweitmarke

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Markenrechstverletzung durch Verwendung einer fremden Marke als Zweitmarke zur Bezeichnung einer Hose

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Klagemarke "MO" durch Angebotsbezeichnung "Damen Hose MO" im Internet wegen Doppelidentität verletzt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Markenmäßige Benutzung bei der Angebotsbezeichnung für eine Hose

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur markenmäßigen Nutzung bei einem Online-Angebot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenmäßige Nutzung bei Amazon-Beschreibungstext

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 409
  • WRP 2018, 987
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11

    Bogner B/Barbie B

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17
    Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von normaler oder - was dem entspricht - durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen (BGH GRUR 2012, 930 [BGH 02.02.2012 - I ZR 50/11] Rn. 27 - Bogner B m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17
    Entgegen der Ansicht der Beklagten könnte unter Umständen selbst ein unterdurchschnittlich kennzeichnungskräftiger Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens eine selbständig kennzeichnende Stellung haben (vgl. BGH GRUR 2018, 79 [BGH 09.11.2017 - I ZB 45/16] Rn. 37 - OXFORD/Oxford Club; GRUR 2008, 258 [BGH 28.06.2007 - I ZR 132/04] Rn. 35- INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 45/16

    OXFORD/Oxford Club - Markenschutz: Kennzeichnungskraft einer originär

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17
    Entgegen der Ansicht der Beklagten könnte unter Umständen selbst ein unterdurchschnittlich kennzeichnungskräftiger Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens eine selbständig kennzeichnende Stellung haben (vgl. BGH GRUR 2018, 79 [BGH 09.11.2017 - I ZB 45/16] Rn. 37 - OXFORD/Oxford Club; GRUR 2008, 258 [BGH 28.06.2007 - I ZR 132/04] Rn. 35- INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 11.05.2017 - I ZB 6/16

    Dorzo - Rechtserhaltende Benutzung einer Marke: Ergänzung einer Marke durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17
    Allerdings ist der Verkehr auch vielfach an die Verwendung von Zweitkennzeichen gewöhnt (BGH WRP 2017, 1209 [BGH 11.05.2017 - I ZB 6/16] [BGH 11.05.2017 - I ZB 6/16] Rn. 30- Dorzo m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17
    Zwar spricht der Umstand, dass ein Markenwort verschiedene Bedeutungen hat oder sein Inhalt vage ist nicht gegen eine fehlende Unterscheidungskraft, sofern alle möglichen Begriffsbedeutungen für die fraglichen Waren beschreibend sind (BGH GRUR 2014, 569 [BGH 19.02.2014 - I ZB 3/13] - HOT).
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17
    Es ist nicht ersichtlich, dass der Entscheidung ein der hiesigen Beurteilung widersprechender abstrakter Rechtssatz zugrunde liegt, was für die Revisionszulassung erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 09.07.2007, Az. II ZR 95/06, Rn. 2).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09

    BCC

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17
    Dementsprechend hat der BGH wiederholt angenommen, dass Buchstabenfolgen regelmäßig über durchschnittliche Kennzeichnungskraft von Haus aus verfügen, wenn Anzeichen für eine abweichende Beurteilung auf dem jeweiligen Waren- und Dienstleistungssektor fehlen (vgl. BGH GRUR 2002, 626, 628 [BGH 08.11.2001 - I ZR 139/99] - IMS; GRUR 2011, 831 [BGH 20.01.2011 - I ZR 10/09] [BGH 20.01.2011 - I ZR 10/09] Rn. 18- BCC).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17
    Es entspreche der Lebenserfahrung, das eine Vielzahl von Unternehmen ihre Kleidungsstücke mit der Herstellerangabe kennzeichnen (BGH GRUR 2004, 865 [BGH 22.07.2004 - I ZR 204/01] Rn. 37 - Mustang m.w.N.).
  • BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09

    Buchstabe T mit Strich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17
    Es besteht der Erfahrungssatz, dass der Verkehr mehrere Zeichenbestandteile regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nur dann von jeweils eigenständigen Zeichen ausgeht, wenn sie klar voneinander abgesetzt sind (BGH GRUR 2011, 65 [BGH 10.06.2010 - I ZB 39/09] - Buchstabe T mit Strich).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17
    Dementsprechend hat der BGH wiederholt angenommen, dass Buchstabenfolgen regelmäßig über durchschnittliche Kennzeichnungskraft von Haus aus verfügen, wenn Anzeichen für eine abweichende Beurteilung auf dem jeweiligen Waren- und Dienstleistungssektor fehlen (vgl. BGH GRUR 2002, 626, 628 [BGH 08.11.2001 - I ZR 139/99] - IMS; GRUR 2011, 831 [BGH 20.01.2011 - I ZR 10/09] [BGH 20.01.2011 - I ZR 10/09] Rn. 18- BCC).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2018 - 6 U 143/16

    Markenrecht: Auswirkungen einer nur teilweise rechtserhaltenden Benutzung auf die

  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer Marke unter dem Gesichtspunkt der

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es die Verurteilung auf die beanstandete Internetwerbung und die erteilte Rechnung als konkrete Verletzungsform bezogen hat (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 409 = WRP 2018, 987).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2020 - 6 U 94/17

    Markenmäßige Benutzung einer Bekleidungsmarke - MO

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat der Senat mit dem ersten Berufungsurteil vom 7.6.2018 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es die Verurteilung auf die beanstandete Internetwerbung (Anlage K3) und die erteilte Rechnung (Anlage K4) als konkrete Verletzungsform bezogen hat (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 409 = WRP 2018, 987).
  • LG Frankfurt/Main, 29.08.2018 - 3 O 473/18
    Ferner kann es eine Rolle spielen, ob einer der Begriffe als bekannte Marke oder bekanntes Unternehmenskennzeichen erkannt wird oder ob inhaltlich eine Zäsur zwischen den Bestandteilen besteht ( OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 07.06.2018, Az. 6 U 94/17 - Rn. 17 f.).

    Liegen - wie hier - keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen (BGH, GRUR 2012, 930, 932 Rn. 27 - Bogner B, m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2018, 409, 410).

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