Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 07.07.1989

Rechtsprechung
   BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89   

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https://dejure.org/1989,3207
BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89 (https://dejure.org/1989,3207)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89 (https://dejure.org/1989,3207)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1989 - BReg. 2 Z 91/89 (https://dejure.org/1989,3207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Verfahren gegen die Zwangsvollstreckung aus einem im Wohnungseigentumsverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleich hinsichtlich einer Erhebung der Einwendung der Erfüllung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Verfahren gegen die Zwangsvollstreckung aus einem im Wohnungseigentumsverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleich hinsichtlich einer Erhebung der Einwendung der Erfüllung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Vollstreckungsabwehrantrag; Zwangsvollstreckungseinstellung durch einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 26
  • MDR 1990, 57
  • WuM 1989, 662
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
    Auszug aus BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89
    Die Entscheidung, durch die ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgewiesen wird, ist im Hinblick auf § 44 Abs. 3 Satz 2 WEG ebenso unanfechtbar wie der Erlaß einer solchen Anordnung (Weitnauer § 44 Rn. 3 d; vgl. auch BayObLGZ 1977, 44).
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/89

    Anspuch auf Abberufung des Verwalters einer Wohnanlage; Voraussetzungen für die

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  • LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Im Wege der einstweilige Anordnung kann beispielsweise die sofortige Vollstreckbarkeit eines Gerichtsbeschlusses sowie die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen eines Vollstreckungsabwehrantrages ( BayObLG WuM 1989, 662 [BayObLG 23.08.1989 - BReg 2 Z 91/89] ) angeordnet werden.
  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04

    Anforderungen an die Eindeutigkeit eines Vollstreckungstitels

    Die Vorschrift ist zwar auch für Titel im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren entsprechend anwendbar, deren Abs. 2 allerdings nicht für Anträge, die sich gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse richten (BayObLG NJW-RR 1990, 26; NZM 2000, 304).
  • BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 119/98

    Vollstreckungsabwehrantrag wegen nach Erlass der letzten Tatsachenentscheidung

    Nachträgliche Einwendungen gegen den in einer Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts festgestellten Anspruch können entsprechend der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO ) durch einen Gegenantrag beim Wohnungseigentumsgericht geltend gemacht werden (BayObLG WuM 1992, 397/398 und NJW-RR 1990, 26 , jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 07.07.1989 - 73 T 26/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,23617
LG Hamburg, 07.07.1989 - 73 T 26/89 (https://dejure.org/1989,23617)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.1989 - 73 T 26/89 (https://dejure.org/1989,23617)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 1989 - 73 T 26/89 (https://dejure.org/1989,23617)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1989, 662
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