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   BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90   

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BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90 (https://dejure.org/1990,2925)
BayObLG, Entscheidung vom 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90 (https://dejure.org/1990,2925)
BayObLG, Entscheidung vom 02. August 1990 - BReg. 2 Z 40/90 (https://dejure.org/1990,2925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch Mitteilung der im einzelnen beigezogenen Akten; Beschlussfähigkeit einer "offenen" ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1991, 312
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90
    Entgegen der Meinung des Antragstellers ergibt sich weder aus § 11 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung (GO), wonach Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung "mit einfacher Stimmenmehrheit (einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen)" gefaßt werden, noch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 106, 179 die Notwendigkeit, anders als hier abzustimmen, etwa durch ausdrückliches Abfragen der Ja-Stimmen.

    Der Bundesgerichtshof befaßt sich in der genannten Entscheidung (BGHZ 106, 179/183 ff.) nur mit der Frage, wie Stimmenthaltungen zu werten sind.

  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 3 Z 66/90
    Auszug aus BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90
    3 Z 74/88">BayObLGZ 1988, 319 geboten, den Geschäftswert in allen Instanzen angemessen herabzusetzen, und zwar für die erste Instanz auf 80 000,- DM, für das Beschwerdeverfahren auf 50 000,- DM und für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf 45 000,- DM (vgl. hierzu den Beschluß des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 5.7.1990 BReg. 3 Z 66/90).
  • OLG Stuttgart, 29.09.1978 - 2 U 88/78
    Auszug aus BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90
    § 2.11 letzter Satz des Verwaltervertrags (VwV), wonach die Ladung zur Eigentümerversammlung wirksam ist, wenn sie an die letzte dem Verwalter bekannte Adresse des Eigentümers gerichtet ist, verstößt gegen § 10 Nr. 6 AGBG; denn sie enthält eine Zugangsfiktion (vgl. zu einer ähnlichen Klausel OLG Stuttgart BB 1979, 908/909; vgl. auch Wolf/Horn/Lindacher AGBG 2. Aufl. § 10 Nr. 6 Rn. 11; Ulmer/Brandner/Hensen AGBG 6. Aufl. § 10 Nr. 6 Rn. 5).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90
    Jedenfalls reicht eine ladungsfähige Anschrift aus (BGH NJW 1988, 2114/2115), wie sie hier mitgeteilt ist.
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90
    Ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses über einen Wirtschaftsplan erledigt sich aber erst dann, wenn der Beschluß über die Jahresabrechnung endgültige Rechtswirksamkeit erlangt hat, also entweder nicht angefochten wurde oder ein Anfechtungsantrag abgewiesen wurde (vgl. BGHZ 106, 113/116).
  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88

    Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90
    2 Z 23/88">2 Z 23/88 (teilweise abgedruckt in WuM 1989, 459) dargelegt hat, gibt es keinen Erfahrungssatz, daß bei knapp erreichter Beschlußfähigkeit nach einer gewissen Zeit vom Absinken der Anwesenheit unter die Beschlußfähigkeitsgrenze ausgegangen werden müsse.
  • BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87

    Erledigung; Verfahren; Vorläufige Vormundschaft; Rücknahme; Entmündigungsantrag;

    Auszug aus BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90
    Nach allgemeiner Meinung tritt eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit dann ein, wenn der Verfahrensgegenstand (Beschwerdegrund) durch ein Ereignis, welches eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, fortgefallen ist (BayObLGZ 1987, 348/349; Demharter ZMR 1987, 201; Keidel/Zimmermann FGG 12. Aufl. § 13a Rn. 44; Keidel/Kahl § 19 Rn. 88; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 36).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87

    Wohnungseigentümer; Abrechnung; Anspruch; Berichtigung; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90
    Eine Ersatzvornahme durch die weitere Beteiligte oder ein weiteres Verfahren auf Vorlage neuer Abrechnungen ist nicht möglich (vgl. BayObLGZ 1987, 381).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass der Beschluss über die Ermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags schon im Beschlussanfechtungsverfahren einer AGB-Kontrolle zu unterziehen und jedenfalls hinsichtlich der AGB-rechtlich zu beanstandenden Klauseln des Verwaltervertrags für ungültig zu erklären ist (BayObLG, WuM 1991, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZM 2006, 936, 937; OLG München, NZM 2009, 548, 549; LG Hamburg, ZWE 2015, 461; LG Mönchengladbach, ZMR 2007, 895, 896; BeckOGK/Greiner, WEG [1.8.2019], § 26 Rn. 190; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 135; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 119 f.).
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Der Vertrag ist, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen, der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB zu unterziehen (BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936).

    Die Bestimmung verstößt gegen § 308 Nr. 6 BGB, nach der in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung unwirksam ist, die vorsieht, dass eine Erklärung des Verwenders von besonderer Bedeutung dem anderen Vertragsteil als zugegangen gilt (vgl. BayObLG WuM 1991, 312).

    Die Regelung widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil sie im Hinblick auf die Regelungen in der Gemeinschaftsordnung zumindest unklar oder überflüssig ist (vgl. BayObLG WuM 1991, 312).

    Überflüssige Regelungen, die, etwa aufgrund abweichenden Wortlauts, auch Missverständnisse auslösen können, entsprechen nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (BayObLG WuM 1991, 312).

    Der Senat beschränkt deshalb die Ungültigerklärung des Billigungsbeschlusses auf die jeweiligen Bestimmungen (vgl. auch BayObLG WuM 1991, 312).

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16

    Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche

    Dies ist im Regelfall nach einhelliger Ansicht jedenfalls insoweit nicht der Fall, als der Verwaltervertrag einer Kontrolle nach § 307 ff. BGB nicht standhält (vgl. nur BayObLG WuM 1991, 312 [BayObLG 02.08.1990 - 2 Z 40/90] ; Riecke/Schmid/Abramenko § 26 Rn. 41b; Bärmann/Merle/Becker § 26 Rn. 182; jew. mwN), allerdings kann der Beschluss auch aus anderen Gründen - etwa überhöhten (Sonder-)Vergütungen (dazu ausf. Riecke/Schmid/Abramenko § 26 Rn. 64) - den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen.
  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19

    Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die

    Gestützt auf diese Vorschrift werden vorformulierte gleichlautende Klauseln in einem Verwaltervertrag (so BayObLG, WuM 1991, 312, 313; KG, ZMR 2008, 476, 477; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 24 Rn. 35; Ulmer/Brandner/Hensen/Christensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Teil 2 [63] Wohnungseigentum/Verwalterverträge Rn. 4; Schmid, NZM 2011, 865, 867), aber auch in der Gemeinschaftsordnung (so Wolf/Lindacher/Pfeiffer/Dammann, AGB-Recht, 7. Aufl., Klauseln Rn. W 95) für unwirksam gehalten.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Denn der Verwaltervertrag, der seinem äußeren Erscheinungsbild nach für eine Mehrzahl von Fällen vorformuliert wurde und deshalb der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegt (BayObLG WuM 1991, 312 f.), enthält - wie das Amtsgericht zutreffend dargestellt hat - mehrere Klauseln, die die Wohnungseigentümer gegenüber der gesetzlichen Regelung benachteiligen und den Grundsätzen der Inhaltskontrolle nicht standhalten.
  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    Vom Verwalter vorformulierte Verträge müssen sich jedoch an der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff messen lassen (BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München, Beschluss vom 20.03.2008, 34 Wx 46/07, zitiert nach juris; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 49; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 515 ff; Gottschalg, a.a.O., Rz. 318; Jennißen, Der WEG-Verwalter, Rz. 110; Boeckh, a.a.O., Teil 2 § 5 Rz. 12; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 47 m. w. N.).

    Vorliegend ist der Verwaltervertrag bereits nach seinem äußeren Erscheinungsbild nach für eine Mehrzahl von Fällen vorformuliert worden (vgl. dazu auch BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München, Beschluss vom 20.03.2008, 34 Wx 46/07, zitiert nach juris; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 513); dies wird etwa auch bestätigt durch seine recht umfängliche Übereinstimmung bzw. Ähnlichkeit mit dem Vertrag vom 02.01.1998 (vgl. Bl. 22 I ff).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Ein derartiger Beschluss wäre nur dann für ungültig zu erklären, wenn feststünde, dass die Vorauszahlungen erheblich zu niedrig oder überhöht sind (BayObLG WuM 1991, 312).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2007 - 11 Wx 40/06

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung des Verwaltervertrages:

    Der Beschluss über die Genehmigung des Verwaltervertrages und die Verwaltervollmacht entspricht hinsichtlich der Regelung über die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB, wenn es sich dabei um allgemeine Geschäftsbedingungen handeln sollte, sowie hinsichtlich der Verkürzung der Verjährungsfrist nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung nach § 21 Abs. 4, 5 WEG, da die Regelung zur Befreiung von den Einschränkungen des § 181 BGB einer Inhaltskontrolle nicht stand hält und die Regelung zur Verkürzung der Verjährungsfrist wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB unwirksam ist ( BayObLG WuM 1991, 312 f.).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der mittels der Parabolantenne mögliche Empfang von Informationen aus dem täglichen Leben des ganz überwiegenden Teils der Bevölkerung als dessen selbstverständlicher Bestandteil nicht mehr wegzudenken wäre, mithin zum heute allgemein üblichen Wohnkomfort gehörte (vgl. OLG Hamburg WuM 1991, 312).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 12/92
    Das Amtsgericht hat zwar zu Unrecht (vgl. BayObLG WuM 1991, 312 ) die Anträge als unzulässig abgewiesen, weil der Antragsteller seine tatsächliche Wohnanschrift nicht angegeben hatte; es handelt sich aber insoweit nicht um einen offensichtlichen Gesetzesverstoß (vgl. Hartmann Kostengesetze 23. Aufl. § 16 KostO Anm. 2 b).
  • LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92

    Abwehranspruch auf die Entfernung einer Parabol-Antenne vom Dach einer

  • KG, 05.02.2008 - 24 W 106/07

    Wohnungseigentumsverwaltervertrag: Wirksamwerden bei Abschluss durch den

  • BayObLG, 27.10.1993 - 2Z BR 17/93

    Mitwirkungspflicht der im streitigen Wohnungseigentumsverfahren Beteiligten

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