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BVerfG, 29.04.1992 - 1 BvR 1670/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 554a; GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör infolge Nichtberücksichtigung von Parteivortrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 11.09.1991 - 14 S 20392/90
- BVerfG, 29.04.1992 - 1 BvR 1670/91
Papierfundstellen
- WuM 1992, 348
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 29.04.1992 - 1 BvR 1670/91
Zwar sind die Gerichte nicht gehalten, sich mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 65, 293 [295], st. Rspr.); allein aus dem Fehlen einer Erwägung zu entscheidungserheblichem Parteivortrag in den Entscheidungsgründen kann deshalb nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden, das Gericht habe sich mit diesem Vortrag nicht befaßt.
- KG, 28.10.2002 - 8 U 213/01
Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses über Büroräume einer …
Maßgebend ist die Gesamtwürdigung aller für die Vertragsfortsetzung wesentlichen Umstände, die auch das Verhalten des Kündigenden einschließt (BGHZ 44, 271; BverfG WuM 1992, 348).