Rechtsprechung
KG, 16.11.1992 - 24 W 1940/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geordnetes Zahlungswesen und Abrechnungswesen als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens der Wohnungseigentümer; Abrechnung der Wohngeldvorschüsse entsprechend den Lastentragungsquoten; Anspruch auf Auskehrung des Abrechnungsguthabens ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau - 70 II 67/90
- LG Berlin, 04.02.1992 - 85 T 48/91
- KG, 16.11.1992 - 24 W 1940/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 338
- WuM 1993, 91
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter …
Der Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1993, 338) bereits entschieden, daß Vorschußzahlungen, die auf der Grundlage eines später für unwirksam erklärten Wirtschaftsplans geleistet wurden, keine selbstständigen, gegen die einzelnen Miteigentümer durchsetzbaren Bereicherungsansprüche begründen (vgl. Senat FGPrax 1998, 173). - OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung
Denn nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des KG (NJW-RR 1993, 338)und des Senats (FGPrax 1998, 173; FGPrax 2004, 269) wird ein solcher Erstattungsanspruch durch das Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft überlagert: Ein Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundloser Vorauszahlung kommt nur in dem Umfang in Betracht, in dem durch die feststellende Wirkung der durch Eigentümerbeschluss genehmigten Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen ein Guthaben des betreffenden Wohnungseigentümers ausgewiesen wird. - KG, 09.04.2001 - 24 W 6844/00
Nachzahlungen und Auskehrungen aufgrund der Jahresabrechnung nur über die …
Stehen der Gemeinschaft aus einer konkret abgerechneten Wirtschaftsperiode einerseits Nachforderungen gegen einzelne Miteigentümer zu, während sie andererseits einem oder mehreren Miteigentümern Abrechnungsguthaben schuldet, kann die Verpflichtung der Gemeinschaft zur Mitwirkung an der Realisierung der Abrechnungsguthaben nur darin bestehen, dass entweder der Verwalter zum Einzug der Nachzahlungsbeträge und zur anschließenden Auskehrung der Guthaben veranlasst wird oder dem Guthabengläubiger hinsichtlich der Nachzahlungsbeträge die Einziehungsermächtigung zu Gunsten der Gemeinschaftskasse übertragen wird, nicht aber zur direkten Einziehung an sich selbst (Ergänzung zu Senat, OLGZ 1993, 301 = NJW-RR 1993, 338 = WuM 1993, 91 = WE 1993, 51; NJW-RR 1995, 975 = FGPrax 1995, 143 = WE 1995, 213).Ohne Rechtsirrtum ist das Landgericht unter Hinweis auf die vom Senat in ständiger Rechtsprechung (OLGZ 1993, 301 = NJW-RR 1993, 338 = WuM 1993, 91 = WE 1993, 51; NJW-RR 1995, 975 = FGPrax 1995, 143 = WE 1995, 213) vertretene Rechtsauffassung davon ausgegangen, dass der Gläubiger eines Abrechnungsguthabens aus einer beschlossenen Jahresabrechnung nur gegen die Gemeinschaft insgesamt, aber nicht gegen einzelne Miteigentümer -- auch nicht in Höhe der jeweils auf diese entfallenden Quote -- geltend machen kann.
- OLG Köln, 22.04.2005 - 16 Wx 59/05
Rechtsweg für Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den früheren …
Wegen des vorläufigen Charakters der Wohngeldvorauszahlungen kommt ein Rückzahlungsanspruch für den einzelnen Wohnungseigentümer nach § 812 Abs. 1 BGB nur in Betracht, wenn eine genehmigte Jahresabrechnung vorliegt, die eine gegenüber den geleisteten Vorschüssen niedrigere Beitragsverpflichtung des Wohnungseigentümers ergibt, zu seinen Gunsten also ein Guthaben ausgewiesen wird (OLG Hamm NJW-RR 1999, 93; KG NJW-RR 1993, 338; KG ZMR 1995, 264). - OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
Wohnungseigentum: Wirkungen des Beschlusses über die Jahresabrechnung …
Vielmehr ist dieser Anspruch auf Mitwirkung an der Realisierung des Abrechnungsguthabens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung gerichtet, würde insbesondere voraussetzen, dass aus dem konkret vorhandenen Wirtschaftsjahr noch Geld vorhanden ist (KG OLGZ 93, 301, 304 und NZM 2002, 129; OLG Hamm Wohnungseigentümer 98, 499;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 111;… anderer Auffassung Staudinger/Bub, aaO, § 28, Rdnr. 516-518). - KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94
Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen …
Allerdings ergibt sich der Ausschluß der Aufrechenbarkeit nicht unmittelbar aus der Entscheidung des Senats vom 16. November 1992 - 24 W 1940/92 - (NJW-RR 1993, 338 = ZMR 1993, 80 = WM 1993, 91 = WE 1993, 51 = DWE 1993, 39). - BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 31/94
Zuvielzahlung von Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums
b) Einen allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Anspruch auf Beitrag zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums kann ein einzelner Wohnungseigentümer gerichtlich nur dann geltend machen, wenn er dazu durch Gemeinschaftsbeschluß ermächtigt worden ist (BGHZ 111, 148 ; KG WuM 1993, 91 f.).