Rechtsprechung
   BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8348
BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93 (https://dejure.org/1993,8348)
BayObLG, Entscheidung vom 09.12.1993 - 2Z BR 121/93 (https://dejure.org/1993,8348)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - 2Z BR 121/93 (https://dejure.org/1993,8348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Auferlegung der außergerichtlichen Kosten dem Antragsgegner in einem Wohnungseigentumsverfahren; Grundsatz der Kostenerstattung im Rahmen der Rücknahme eines Rechtsmittels auf Betreiben des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47
    Absehen von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei Erledigterklärung aufgrund der Einsicht eines Beteiligten von der Unrichtigkeit seines Rechtsstandpunktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1994, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87

    Wohnungseigentümer; Abrechnung; Anspruch; Berichtigung; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93
    Die Entscheidung des Landgerichts hält der allein möglichen rechtlichen Nachprüfung (wegen der näheren Einzelheiten vgl. BayObLGZ 1987, 381/386) stand.
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93
    Hinzu kommt, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (WuM 1992, 569 m.w.Nachw.) bei der Zurücknahme eines Rechtsmittels als Ausnahme von dem dabei geltenden Grundsatz der Kostenerstattung angemessen sein kann, von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten abzusehen, wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht von der Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht.
  • OLG Hamburg, 18.11.1997 - 2 Wx 61/97

    Anspruch auf Benutzung eines gemeinsamen Zuwegs von Wohnungseigentum;

    Die ihnen im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten haben die Parteien im Hinblick auf die in den Vorinstanzen voneinander abweichenden Beurteilungen des Sachverhalts selbst zu tragen, zumal eine Erstattung außergerichtlicher Kosten in Wohnungseigentumssachen grundsätzlich nicht erfolgt (vgl. BGH WM 1984, 1254; BayObLG WuM 1994, 168).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 122/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Keine Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt allerdings auch dann, wenn die Zurücknahme des Rechtsmittels auf der vom Gericht vermittelten Einsicht von der Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht; dann ist von der Anordnung der Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten abzusehen (vgl. BayObLG WE 1989, 67, 68; WuM 1992, 569, 570; WuM 1994, 168; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 16; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 21; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 44; Weitnauer/Hauger, a.a.O., § 47 Rz. 7, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 12.05.2003 - 2 Wx 1/01

    Stellung des dinglich Wohnberechtigten in Wohnungseigentumssachen

    Zwar trägt in Wohnungseigentumssachen grundsätzlich jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst (BGH WM 84, 1254; BayObLG WuM 94, 168).
  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem

    Es sind nämlich keine ausreichenden Umstände vorgetragen, die es rechtfertigen könnten, von dem Grundsatz abzuweichen, dass ein Beteiligter seine eigenen außergerichtlichen Kosten, jedenfalls im ersten Rechtszug, selbst zu tragen hat (BayObLG WuM 1994, 168/169).
  • LG Kassel, 18.06.2002 - 3 T 231/02
    Hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten hat es bei dem für WEG-Verfahren der vorliegenden Art geltenden Grundsatz, nachdem jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen hat (vgl. BGH WM 1984, 1254; BayObLG WuM 1994, 168 ), zu verbleiben.
  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 8/98

    Abberufung eines Verwalters wegen seiner Verurteilung wegen eines Vermögens- oder

    Dieser Ausspruch hat nur deklaratorische Bedeutung (vgl. BayObLG WuM 1994, 168).
  • LG Hamburg, 08.05.2007 - 322 T 205/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Wohnungseigentumsverfahren: Terminsgebühr bei

    Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nach BayObLG, WuM 1994, 168 f. 8 (m. w. N.), drei Gebühren nach § 48 Abs. 1 WEG nur bei einer Hauptsacheentscheidung anfallen, nicht aber bei einer isolierten Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung.
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98

    Übereinstimmende Erledigterklärung durch Antrag und fehlenden Widerspruch

    Ihr Schweigen ist als Zustimmung aufzufassen und von einer übereinstimmenden Erledigterklärung auszugehen (BayObLG WuM 1994, 168/169 und WE 1992, 86; Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 44 Rn. 96; Demharter ZMR 1987, 201/202; Koss JR 1996, 359/360; a. A. Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 44 WEG Rn. 48).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 106/98

    Abgelten der isolierten Kostenentscheidung durch die bei Zurücknahme eines

    Für die Gerichtskosten wäre eine solche Staffelung ohne Bedeutung, da bei Rechtsmittelrücknahme eine halbe Gebühr anfällt, die die isolierte Kostenentscheidung abgilt (BayObLG WuM 1994, 168, Palandt/Bassenge BGB 57. Aufl. § 48 WEG Rn. 5).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Beseitigungsanspruch bei Einfriedung eines Teifgaragenstellplatzes

    Es sind nämlich keine ausreichenden Umstände vorgetragen, die es rechtfertigen könnten, von dem Grundsatz abzuweichen, daß ein Beteiligter seine eigenen außergerichtlichen Kosten, jedenfalls im ersten Rechtszug, selbst zu tragen hat (BayObLG WuM 1994, 168/169).
  • BayObLG, 21.10.1996 - 2Z BR 71/96
  • AG Brandenburg, 06.01.2004 - 52 II 873/03

    Ermächtigung durch das Gericht zur Einberufung einer außerordentlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht