Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.11.1997

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 Wx 352/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5402
OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 Wx 352/97 (https://dejure.org/1997,5402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.1997 - 3 Wx 352/97 (https://dejure.org/1997,5402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 3 Wx 352/97 (https://dejure.org/1997,5402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ölheizung; Ölzentralheizung; Umstellung; Fernwärme; Instandsetzung; modernisierende Instandsetzung; bauliche Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 1998, 49
  • WuM 1998, 114
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 21.07.2005 - 2 Wx 18/04

    Anschluss einer Wohneigentumsanlage an ein Fernwärmenetz an Stelle der bisherigen

    Gestützt werde die Auffassung der Antragsteller auch durch den Beschluss des OLG Düsseldorf (WuM 1998, 114, 115), in dem ausgeführt worden sei, dass die Umstellung einer (Öl-) Zentralheizungsanlage auf Fernwärme über eine modernisierende Instandhaltung hinausgehe, wenn ein alsbaldiger Ausfall der Heizungsanlage nicht wahrscheinlich und eine sofortige Erneuerung nicht erforderlich sei.

    Dies ist insbesondere auch dem von den Antragsgegnern zu 2) und 3) zitierten Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 8.10.1997 (WuM 1998, 114 (zitiert nach juris)) gerade nicht zu entnehmen.

  • OLG Hamburg, 21.07.2005 - 2 Wx 8/04
    Gestützt werde die Auffassung der Antragsteller auch durch den Beschluss des OLG Düsseldorf (WuM 1998, 114, 115), in dem ausgeführt worden sei, dass die Umstellung einer (Öl-) Zentralheizungsanlage auf Fernwärme über eine modernisierende Instandhaltung hinausgehe, wenn ein alsbaldiger Ausfall der Heizungsanlage nicht wahrscheinlich und eine sofortige Erneuerung nicht erforderlich sei.

    Dies ist insbesondere auch dem von den Antragsgegnern zu 2) und 3) zitierten Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 8.10.1997 (WuM 1998, 114 (zitiert nach juris)) gerade nicht zu entnehmen.

  • AG Bremen, 29.07.2002 - 111a II 85/02

    Einbau eines Kaltwasserzähler durch Mehrheitsbeschluss der

    Zwar ist Instandhaltung nicht mit der Erhaltung des Status quo einer Wohnanlage gleichzusetzen, so können sinnvolle Modernisierungen, die im Hinblick auf neue Erfahrungen, technische Errungenschaften oder Änderungen der Lebensgewohnheiten notwendig sind, noch zur Instandhaltung und -setzung gehören (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Oktober 1997, WuM 1998, S. 114 (115); MünchKomm/Röll, BGB, 3. Aufl., § 22 WEG, RdNr. 7).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 93/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3872
BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 93/97 (https://dejure.org/1997,3872)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.1997 - 2Z BR 93/97 (https://dejure.org/1997,3872)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 1997 - 2Z BR 93/97 (https://dejure.org/1997,3872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Nutzung eines Hofraums als Abstellplatz für Pkws durch mehrheitlichen Eigentümerbeschluss; Abgrenzung einer Gebrauchsregelung gegenüber der Einräumung eines Sondernutzungsrechts

  • grundeigentum-verlag.de

    Eigentümerbeschluß; Stellplatz; Hof; Hausordnung; Änderung; Parken; Kfz; Abstellen

  • rechtsportal.de

    WEG § 15 Abs. 2 und 3
    Ordnungsgemäße Gebrauch bei Eigentümerbeschluß zum Abstellen von PKW im Hof der Wohnanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 443
  • NZM 1998, 239
  • WuM 1998, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 93/97
    Der angefochtene Eigentümerbeschluß verletzt nicht schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer, die sich aus Nr. 25 der Hausordnung ergeben konnten (BGHZ 113, 197 ).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - 16 Wx 165/99

    Benutzung eines Waschkellers am Sonntag

    Die Gebrauchsregelung darf ferner nicht willkürlich sein, sondern hat nach billigem Ermessen und unter Beachtung des allgemeinen Gebotes der Rücksichtnahme in Abwägung der Interessen unmittelbar betroffener und der Gesamtheit der Wohnungseigentümer zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1998, 3713, 3715 (Musizieren); BayObLG NZM 1998, 239 = WE 1998, 359 = BayObLGR 1998, 42 (Abstellen von Pkws auf Innenhof); BayObLG WE 1991, 365 = WuM 1992, 206 (Wasch- und Trockenraum), insbesondere schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer nicht verletzt sind (vgl. BGH MDR 1991, 517 = BGHZ 113, 197), ihnen also keine Nachteile erwachsen, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehen (BayObLG WE 1994, 14; Bassenge a.a.O.; ders. Wohnungseigentum, 5. Auflage, Rdn. 126).
  • LG München I, 23.11.2017 - 36 S 3100/17

    Ermessen der Wohnungseigentümer beim Beschluss über eine Änderung der Hausordnung

    Der Hausordnung kommt, auch wenn sie Bestandteil der Teilungsordnung/Gemeinschaftsordnung ist, nur die Rechtsnatur eines Mehrheitsbeschlusses zu, der grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss abgeändert werden kann (BayObLG v. 20.11.1997 - 2Z BR 93/97, zitiert aus juris; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 15 Rn, 9).

    Grundsätzlich sind bei der Änderung der Hausordnung schutzwürdige Belange der einzelnen Wohnungseigentümer zwar zu berücksichtigen (Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 55; BayObLG v. 20.11.1997 - 2Z BR 93/97, zitiert aus juris).

  • OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07

    Eigentümerregelungen für konkreten Gebrauch des in der Teilungserklärung

    Im Zusammenhang mit der Nichtigkeitsprüfung spielt es auch keine Rolle, ob der Eigentümerbeschluss inhaltlich einen ordnungsmäßigen Gebrauch regelt, der unter Berücksichtigung der Beschaffenheit seines Gegenstands sowie öffentlichem Recht und Verkehrssicherungspflichten dem Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme und billigem Ermessen entspricht (vgl. BayObLG NZM 1998, 239; OLG Köln NZM 2000, 191; Palandt/Bassenge BGB 66. Aufl. § 15 WEG Rn. 5 und 10).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00

    Zeitliche Beschränkung des Betriebs eines Biergartens auf einer

    Ferner ist zu berücksichtigen, ob der beschlossene Gebrauch dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (§ 15 Abs. 3 WEG, BayObLG NJW-RR 1998, 443/444 m.w.N.).
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