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   BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01   

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https://dejure.org/2001,4909
BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01 (https://dejure.org/2001,4909)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 2Z BR 45/01 (https://dejure.org/2001,4909)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 2Z BR 45/01 (https://dejure.org/2001,4909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Teilungserklärung; Wohnanlage; Erhöhtes Ruhebedürfnis; Senioren; Sondereigentum; Klimaanlagen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Seniorenwohnanlage; Ruhebedürfnis; Klimaanlage

  • Judicialis

    WEG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15
    Ruhebedürfnis in einer Seniorenwohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klimageräteverbot durch Mehrheitsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Klimaanlage kann nicht immer eingebaut werden!

Verfahrensgang

  • AG Aschaffenburg - 4 UR II 34/00
  • LG Aschaffenburg - 1 T 25/00
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 493 (Ls.)
  • ZMR 2001, 818
  • WuM 2001, 403
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01
    Denn selbst im Falle ursprünglicher Zustimmung zu keinem Eigentümerbeschluss ist nach ganz herrschender Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Anfechtung regelmäßig zu bejahen (BayObLG NJW-RR 1988, 1168; 1997, 715/717; OLG Düsseldorf DWE 1989, 28; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 628).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.1985 - 3 W 105/85

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01
    Nicht ordnungsmäßig ist demgegenüber ein Gebrauch, durch den einem Wohnungseigentümer ein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht, d.h. ihm einen nach § 14 Nr. 1 WEG zulässigen Gebrauch verbietet (OLG Düsseldorf OLGZ 1985, 437; BayObLG WÜM 1992, 206; WE 1994, 17; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 15 WEG Rn. 4; Staudinger/Kreuzer § 15 Rn. 111; Müller, Rn. 164, 167).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ;

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01
    Denn selbst im Falle ursprünglicher Zustimmung zu keinem Eigentümerbeschluss ist nach ganz herrschender Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Anfechtung regelmäßig zu bejahen (BayObLG NJW-RR 1988, 1168; 1997, 715/717; OLG Düsseldorf DWE 1989, 28; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 628).
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Als Anhaltspunkte zur Bestimmung des Gepräges können die Baubeschreibung (vgl. OLG München NZM 2005, 509), Regelungen in der Gemeinschaftsordnung (OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; auch BayObLG NZM 2002, 493; vgl. Hogenschurz MDR 2003, 201/203) und das tatsächliche Wohnumfeld bilden.
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 141/01

    Widerspruch zwischen Gemeinschaftsordnung und Hausordnung in städtischer

    Umgekehrt kann es der in der Teilungserklärung festgelegte besondere Zweck der Wohnanlage, z.B. als Seniorenwohnanlage bei Ausschluss größeren Publikumsverkehrs, mit sich bringen, dass die Hausordnung dem gesteigerten Ruhebedürfnis der Bewohner etwa durch ein Verbot stationärer, ortsgebundener Klimageräte Rechnung trägt (siehe BayObLG WuM 2001, 403).
  • OLG München, 28.02.2002 - 2Z BR 141/01

    Zulässigkeit der Beschränkung des Musizierens in der WEG-Hausordnung

    a l s S e n i o r e n w o h n a n l a g e b e i A u s s c h l u ß g r ö ß e r e n Publikumsverkehrs, mit sich bringen, daß die Hausordnung dem gesteigerten Ruhebedürfnis der Bewohner etwa durch ein Verbot stationärer, ortsgebundener Klimageräte Rechnung trägt (siehe BayObLG WuM 2001, 403).
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