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   BFH, 20.12.2005 - X B 10/05   

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https://dejure.org/2005,6462
BFH, 20.12.2005 - X B 10/05 (https://dejure.org/2005,6462)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2005 - X B 10/05 (https://dejure.org/2005,6462)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - X B 10/05 (https://dejure.org/2005,6462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 81/03

    Zur steuerlichen Behandlung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem;

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 10/05
    bb) Der beschließende Senat kann es im Streitfall dahinstehen lassen, ob die von der Rechtsprechung des BFH in den "Ambros-Fällen" entwickelten Grundsätze --wie die Kläger meinen-- dann nicht angewendet werden können, wenn die Kapitalanlagegesellschaft die ihr von den Anlegern (gegen Gewinnbeteiligung) überlassenen Gelder nicht erst später, sondern --wie geplant-- von Anfang an abredewidrig verwendet und veruntreut mit der Folge, dass die zu Gunsten der Anleger vereinbarten Gewinnanteile zu keiner Zeit erwirtschaftet werden (verneinend nunmehr BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 VIII R 81/03, BFHE 209, 438, BStBl 2005, 748, und VIII R 5/02, BFHE 209, 423, BStBl II 2005, 739).

    Abgesehen davon ist die zitierte Divergenzentscheidung des FG Baden-Württemberg durch das BFH-Urteil in BFHE 209, 438, BStBl II 2005, 748 aufgehoben worden und damit "überholt".

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00

    Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 10/05
    So sei in den sog. Ambros-Fällen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Juli 1997 VIII R 13/96, BFHE 184, 46, BStBl II 1997, 767, und vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00, BFHE 196, 112, BStBl II 2001, 646) die Kapitalanlagegesellschaft tatsächlich am Markt tätig geworden und habe erst nach Erzielung hoher Verluste ihren Anlegern Gewinne vorgespiegelt.
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 5/02

    Zur steuerlichen Behandlung auf Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem;

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 10/05
    bb) Der beschließende Senat kann es im Streitfall dahinstehen lassen, ob die von der Rechtsprechung des BFH in den "Ambros-Fällen" entwickelten Grundsätze --wie die Kläger meinen-- dann nicht angewendet werden können, wenn die Kapitalanlagegesellschaft die ihr von den Anlegern (gegen Gewinnbeteiligung) überlassenen Gelder nicht erst später, sondern --wie geplant-- von Anfang an abredewidrig verwendet und veruntreut mit der Folge, dass die zu Gunsten der Anleger vereinbarten Gewinnanteile zu keiner Zeit erwirtschaftet werden (verneinend nunmehr BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 VIII R 81/03, BFHE 209, 438, BStBl 2005, 748, und VIII R 5/02, BFHE 209, 423, BStBl II 2005, 739).
  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 13/96

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 10/05
    So sei in den sog. Ambros-Fällen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Juli 1997 VIII R 13/96, BFHE 184, 46, BStBl II 1997, 767, und vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00, BFHE 196, 112, BStBl II 2001, 646) die Kapitalanlagegesellschaft tatsächlich am Markt tätig geworden und habe erst nach Erzielung hoher Verluste ihren Anlegern Gewinne vorgespiegelt.
  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 10/05
    a) Rügt der Beschwerdeführer --wie hier-- eine Abweichung des angegriffenen FG-Urteils von Entscheidungen anderer Gerichte, so muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 23.03.2000 - VII B 299/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Erkennbarkeit eines zollamtlichen

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 10/05
    Streitigkeiten, deren Entscheidung maßgeblich von der Beurteilung der tatsächlichen Besonderheiten des jeweiligen Sachverhalts abhängt, sind indessen nicht i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 (bzw. Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative) FGO grundsätzlich bedeutsam (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2000 VII B 299/99, BFH/NV 2000, 1261; Senatsbeschluss vom 7. November 2005 X B 70/05, juris Nr: STRE200551664).
  • BFH, 07.11.2005 - X B 70/05

    Abgrenzung Finanzierungskosten - Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 10/05
    Streitigkeiten, deren Entscheidung maßgeblich von der Beurteilung der tatsächlichen Besonderheiten des jeweiligen Sachverhalts abhängt, sind indessen nicht i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 (bzw. Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative) FGO grundsätzlich bedeutsam (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2000 VII B 299/99, BFH/NV 2000, 1261; Senatsbeschluss vom 7. November 2005 X B 70/05, juris Nr: STRE200551664).
  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 4 K 27/99

    Keine Steuerpflicht bei Schein-Erträgen aus von Anlagebetrüger nur fingierten,

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 10/05
    aa) Soweit die Kläger beanstanden, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 8. Juli 2003 4 K 27/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1695) ab, haben sie keinen abstrakten und tragenden Rechtssatz aus der angegriffenen Vorentscheidung herausarbeiten können, welcher von den von ihnen dargelegten Rechtssätzen aus dem (vorgeblichen) Divergenzurteil abweichen soll.
  • FG Saarland, 27.11.2003 - 2 V 311/03

    Aussetzung der Vollziehung bzgl. Einskommenssteuer 1999 und 2000

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 10/05
    bb) Auch soweit es die Rüge der Kläger angeht, das angefochtene FG-Urteil weiche von dem Beschluss des FG des Saarlandes vom 27. November 2003 2 V 311/03 (juris Nr: STRE200372265; Leitsatz veröffentlicht in EFG 2004, 406) ab, haben die Kläger die gebotene Herausarbeitung eines die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatzes unterlassen.
  • BFH, 20.08.2012 - III B 246/11

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit - Einkünftequalifikation bei

    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt daher ebenfalls eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (s. etwa BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 10/05, BFH/NV 2006, 777).
  • BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind

    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt daher ebenfalls eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (s. etwa BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 10/05, BFH/NV 2006, 777).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 154/04

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel und Divergenz -

    Von einer die einheitliche Rechtsprechung gefährdenden Abweichung i.S. der 2. Alternative des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur gesprochen werden, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH (Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 X B 10/05, BFH/NV 2006, 777; vgl. Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Rz 48).
  • BFH, 03.02.2010 - I B 32/09

    Bindung an eine Steuerbescheinigung i. S. des § 27 KStG 2002 - Ausschüttungen an

    b) Die Zulassung der Revision wegen Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) ist dann geboten, wenn das angefochtene Urteil des FG in seinen tragenden Gründen bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer identischen Rechtsfrage von einer Entscheidung des BFH oder eines anderen Gerichts abweicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 2007 XI B 162/06, BFH/NV 2008, 384; vom 20. Dezember 2005 X B 10/05, BFH/NV 2006, 777).
  • BFH, 31.05.2006 - I B 79/05

    Darlegung von grundsätzlicher Bedeutung und Divergenz

    Dazu hätte er einen das FG-Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz aus einer BFH-Entscheidung in der Weise gegenüberstellen müssen, dass die Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 2005 VIII B 295/04, BFH/NV 2006, 339; vom 20. Dezember 2005 X B 10/05, BFH/NV 2006, 777; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz. 42, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2012 - III B 209/11

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensfehler - Wohnsitz eines

    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt daher ebenfalls die Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus (s. etwa BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 10/05, BFH/NV 2006, 777).
  • BFH, 30.01.2012 - III B 153/11

    Änderungen von Kindergeldbescheiden wegen Überschreitung des Grenzbetrags nach §

    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt daher ebenfalls die Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus (s. etwa BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 10/05, BFH/NV 2006, 777).
  • BFH, 08.09.2008 - XI B 220/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Kumulative Urteilsbegründung - Divergenz

    aa) Von einer die einheitliche Rechtsprechung gefährdenden Abweichung kann nur gesprochen werden, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 10/05, BFH/NV 2006, 777; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 48).
  • BFH, 25.04.2007 - I B 117/06

    Zugangsvermutung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Drei-Tages-Frist

    Dazu wäre es erforderlich gewesen, einen das FG-Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz aus dem BFH-Urteil in der Weise gegenüberzustellen, dass die Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 2005 VIII B 295/04, BFH/NV 2006, 339; vom 20. Dezember 2005 X B 10/05, BFH/NV 2006, 777; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 42, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2006 - I B 147/05

    Rüge unzureichender Sachaufklärung; Darlegung von Divergenz

    Zur Darlegung einer Divergenz, die die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO rechtfertigt, muss der Beschwerdeführer jedoch einander widersprechende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und der angeblichen Divergenzentscheidung herausarbeiten (BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 2005 VIII B 295/04, BFH/NV 2006, 339; vom 20. Dezember 2005 X B 10/05, BFH/NV 2006, 777; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz. 42, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2007 - I B 44/06

    NZB: Ausschüttungsbelastung

  • BFH, 25.03.2008 - I B 103/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Schätzung bei Verstoß des

  • BFH, 09.07.2007 - I B 51/06

    Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen; Divergenz

  • BFH, 16.04.2007 - I B 115/06

    NZB: GmbH, Löschung im HR

  • BFH, 06.11.2006 - I B 29/06

    NZB: fehlende Urteilsbegründung, Divergenz

  • BFH, 14.02.2007 - I B 86/06

    Bezeichnung einer Divergenz

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