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   BFH, 21.04.2005 - X B 163/04   

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https://dejure.org/2005,15572
BFH, 21.04.2005 - X B 163/04 (https://dejure.org/2005,15572)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2005 - X B 163/04 (https://dejure.org/2005,15572)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2005 - X B 163/04 (https://dejure.org/2005,15572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Notwendigkeit der schlüssigen Darlegung des Vorliegens eines Verfahrensmangels - Übergehung eines schriftlich gestellten Beweisantrags durch das Gericht

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - X B 163/04
    Das Rügerecht geht nicht nur durch eine ausdrückliche Verzichtserklärung, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge endgültig verloren (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, welcher dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 207 zugrunde lag.

  • BFH, 01.09.2004 - II B 77/03

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - X B 163/04
    Zudem müssen nach der ständigen Rechtsprechung die tragenden und abstrakten Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus der Entscheidung des BFH in einer Weise herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 1. September 2004 II B 77/03, juris, m.w.N.).
  • BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02

    Verpachtung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche als notwendiges BV; Darlegung

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - X B 163/04
    a) Wird geltend gemacht, die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordere deshalb eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), weil das angefochtene Urteil von der Rechtsprechung des BFH abweiche (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO), dann muss die Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, dass die Identität der BFH-Entscheidung zweifelsfrei ermittelt werden kann (BFH-Beschluss vom 2. August 2004 IV B 223/02, juris).
  • BFH, 06.02.2007 - X B 136/06

    Vernehmung eines im Ausland ansässigen Zeugen

    Denn das FG hat die benannten Zeugen zu dieser mündlichen Verhandlung nicht geladen (Senatsbeschluss vom 21. April 2005 X B 163/04, juris; zur Abgrenzung vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207).
  • BFH, 26.06.2006 - VIII B 212/05

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Übergehens eines Beweisantrags;

    Ein Verzichtswille ist insoweit nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 21. April 2005 X B 163/04, juris).
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