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   BFH, 08.05.1995 - X B 2/95   

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https://dejure.org/1995,6263
BFH, 08.05.1995 - X B 2/95 (https://dejure.org/1995,6263)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1995 - X B 2/95 (https://dejure.org/1995,6263)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1995 - X B 2/95 (https://dejure.org/1995,6263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer gewinnmindernden Rücklage bei Veräußerung des Gewerbebetriebs - Frist der Reinvestition

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.05.1988 - V B 26/86

    Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 08.05.1995 - X B 2/95
    Daß die beantragte Aussetzung der Vollziehung nur gegen Sicherheitsleistung angeordnet wurde, wirkt sich kostenmäßig nicht aus (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403, 406, m. w. N.).
  • BFH, 18.05.1988 - X R 63/82

    Regelbesteuerung - Option - Optionsfrist - Unanfechtbarkeit - Steuerfestsetzung -

    Auszug aus BFH, 08.05.1995 - X B 2/95
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 18. Mai 1988 X R 63/82 (BFHE 154, 241, BStBl II 1988, 967) die Grundsätze des intertemporalen Rechts (auch: Überleitungsrecht) wie folgt dar gestellt: Materiellrechtliche Rechtsverhältnisse unterliegen in bezug auf Wirkung und Inhalt im allgemeinen dem Recht, das zu der Zeit galt, als sich ihr Entstehungstatbestand verwirklichte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1974 - II A 183/72
    Auszug aus BFH, 08.05.1995 - X B 2/95
    Andererseits spricht viel für die Annahme, daß eine noch nicht abgelaufene Frist durch neues Recht jedenfalls dann verlängert wird, wenn das Überleitungsrecht keine gegenteilige Anordnung trifft (vgl. Oberverwaltungsgericht -- OVG -- Münster, Urteil vom 6. Dezember 1974 II A 183/72, OVGE Bd. 30, 162).
  • FG München, 18.01.1994 - 16 K 239/93
    Auszug aus BFH, 08.05.1995 - X B 2/95
    Nach dieser bei Inkrafttreten des WoBauFG bereits geltenden Vorschrift sei die Neufassung des § 6 b EStG erstmals auf Veräußerungen nach dem 31. Dezember 1989 anzuwenden; bereits laufende Fristen würden dadurch nicht verlängert (ebenso FG München, Urteil vom 18. Januar 1994 16 K 239/93, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1994, 827; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 13. Aufl. 1994, § 6 b Anm. 12 b bb; Kuhr in Frotscher, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 b Anm. 114; Sarrazin, Deutsches Steuerrecht -- DStR -- 1990, 443; Pinkos, Der Betrieb -- DB -- 1990, 1163).
  • BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

    Letzteres ist jedenfalls für das Streitjahr bereits deshalb ausgeschlossen, weil die Umwandlung der Klägerin der Vorschrift des § 132 UmwG (a.F.) unterstand, nach der "Allgemeine Vorschriften, welche die Übertragung eines bestimmten Gegenstandes ... an bestimmte Voraussetzungen knüpfen ..., durch die Wirkungen der Eintragung nach § 131 (UmwG) unberührt (bleiben)", und hiernach nicht zweifelhaft sein kann, dass Steuerverbindlichkeiten (grundsätzlich) nur nach Maßgabe der Anforderungen des § 45 AO (Gesamtrechtsnachfolge i.e.S.) auf den Rechtsnachfolger übergehen konnten (zu den Grundsätzen des intertemporalen materiellen und prozessualen Rechts s. BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 X R 63/82, BFHE 154, 241, BStBl II 1988, 967; BFH-Beschluss vom 8. Mai 1995 X B 2/95, BFH/NV 1995, 968; BTDrucks 329/05, S. 115 ff.).
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Diese hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Mai 1988 X R 63/82 (BFHE 154, 241, BStBl II 1988, 967; s. auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 1995 X B 2/95, BFH/NV 1995, 968; Schuster in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 38 AO Rz. 34) wie folgt dargestellt: .
  • BFH, 15.12.1999 - X R 97/96

    Verlängerung der Reinvestitionsfrist bei § 6 b-Rücklage

    Er bezieht sich im Wesentlichen auf die Senatsentscheidungen vom 18. Mai 1988 X R 63/82 (BFHE 154, 241, BStBl II 1988, 967) und vom 8. Mai 1995 X B 2/95 (BFH/NV 1995, 968).

    Der erkennende Senat hat in seinem Aussetzungsbeschluss in BFH/NV 1995, 968 ausgeführt, eine abgelaufene Frist werde ohne eine diesbezügliche ausdrückliche gesetzliche Anordnung --selbst wenn dies verfassungsrechtlich zulässig wäre-- nicht rückwirkend verlängert.

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.10.2010 - 2 K 1271/07

    Kein Kindergeld bei unklarem Wohnsitz bzw. Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes

    Entscheidend ist, ob ursprünglich ein mehr als sechs Monate dauernder Aufenthalt im Inland geplant war (BFH Urteil vom 27. April 1995 III R 57/93, BFH/NV 1995, 968).
  • FG Hamburg, 17.01.1997 - II 97/96

    Aufteilung des Entgelts einerseits zwischen künstlerischer Darbietung und

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  • FG Köln, 27.10.1999 - 11 K 5797/96

    Reinvestitionsfristen der § 6b-Rücklage dürfen auch bei der Rücklage für

    Der Senat kann offenlassen, ob aufgrund der Verlängerung der Reinvestitionsfrist des § 6b Abs. 3 EStG durch das WoBauFG im Streitfall die - bereits laufende - Frist verlängert wurde (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 8.5.1995 X B 2/95, BFH/NV 1995, 968 sowie Schmidt/Glanegger, § 6b EStG Rz. 92), da auch die verlängerte Frist zum Zeitpunkt der Veräußerung des alten Betriebsgrundstücks bereits abgelaufen war.
  • FG Thüringen, 13.07.2012 - 3 K 1158/10

    Ein vollzeitbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der keinen

    Entscheidend ist, ob ursprünglich ein mehr als sechs Monate dauernder Aufenthalt im Inland geplant war (BFH Urteil vom 27. April 1995 III R 57/93, BFH/NV 1995, 968).
  • FG Hamburg, 17.06.1996 - II 40/96

    Voraussetzungen für eine Festsetzung von Steuerabzugsbeträgen bei beschränkt

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  • FG Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 9 V 49/97

    Anlaufhemmung für Festsetzungsverjährung bei Steuererklärungspflicht; Pflicht zur

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  • FG München, 09.02.2012 - 5 K 1854/10

    Kindergeld: Priorität

    Entscheidend ist, ob ursprünglich ein mehr als sechs Monate dauernder Aufenthalt im Inland geplant war (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. April 1995 III R 57/93, BFH/NV 1995, 968).
  • FG Nürnberg, 06.11.2009 - 7 K 590/08

    Kein Kindergeldanspruch für mehrmals im Jahr für 1,5 Monate im Inland tätigen und

  • SG Dortmund, 11.03.2013 - S 48 KR 1041/12

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei Auszahlung aus

  • FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
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