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   BFH, 17.05.2000 - X B 20/00   

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https://dejure.org/2000,8854
BFH, 17.05.2000 - X B 20/00 (https://dejure.org/2000,8854)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2000 - X B 20/00 (https://dejure.org/2000,8854)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - X B 20/00 (https://dejure.org/2000,8854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Witwenrente von Bundesknappschaft - Erhöhte Hinterbliebenenrente - Erwerbsunfähigkeit - Berufsunfäigkeit - Waisenrentenberechtigtes Kind

  • Judicialis

    RKG § 69 Abs. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 171 Abs. 10; ; FGO § 115 Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; EStDV § 55; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X B 20/00
    Nichts anderes ergibt sich aus dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsurteil vom 8. März 1989 X R 16/85 (BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551), in dem vielmehr ausdrücklich (unter 4. b dd) die Eigenständigkeit der für die Leibrentenbesteuerung maßgeblichen Kriterien auch gegenüber dem Sozialversicherungsrecht hervorgehoben wird.
  • BFH, 22.02.1991 - III R 35/87

    Änderung von Einkommensteuerbescheiden - Inkrafttreten der AO 1977 - Wirkung für

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X B 20/00
    Mit dieser inhaltlichen Einschränkung ist die Einwirkung derartiger Verwaltungsakte auf Steuerbescheide auch in der Folge durchweg verstanden worden (s. z.B. BFH-Urteil vom 22. Februar 1991 III R 35/87, BFHE 164, 198, BStBl II 1991, 717; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 18. Aufl., 1999, § 33b Rz. 7, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.05.1999 - X B 206/98

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X B 20/00
    Divergenz zu den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des BFH liegt nicht vor: Zwar beruht das angefochtene Urteil auf dem Rechtssatz, dass den Rentenbescheiden der Bundesknappschaft, die zur Zahlung der erhöhten Witwenrente an die Klägerin ergangen sind, hinsichtlich der für die Bemessung der Einkommensteuer in den bestandskräftigen Bescheiden maßgeblichen Gesichtspunkte keine Bindungswirkung i.S. der §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 zukommt; doch liegt den zur Beschwerdebegründung angeführten BFH-Urteilen kein hiervon abweichender tragender abstrakter Rechtssatz (zu den Erfordernissen der Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Einzelnen s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1999 X B 206/98, BFH/NV 1999, 1495, 1496; vom 12. August 1999 V B 19/99, BFH/NV 2000, 207, 208; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 16 ff. und 63, jeweils m.w.N.) zugrunde:.
  • BFH, 12.08.1999 - V B 19/99

    Divergenz und Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X B 20/00
    Divergenz zu den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des BFH liegt nicht vor: Zwar beruht das angefochtene Urteil auf dem Rechtssatz, dass den Rentenbescheiden der Bundesknappschaft, die zur Zahlung der erhöhten Witwenrente an die Klägerin ergangen sind, hinsichtlich der für die Bemessung der Einkommensteuer in den bestandskräftigen Bescheiden maßgeblichen Gesichtspunkte keine Bindungswirkung i.S. der §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 zukommt; doch liegt den zur Beschwerdebegründung angeführten BFH-Urteilen kein hiervon abweichender tragender abstrakter Rechtssatz (zu den Erfordernissen der Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Einzelnen s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1999 X B 206/98, BFH/NV 1999, 1495, 1496; vom 12. August 1999 V B 19/99, BFH/NV 2000, 207, 208; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 16 ff. und 63, jeweils m.w.N.) zugrunde:.
  • BFH, 25.11.1999 - X B 48/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X B 20/00
    Das Beschwerdevorbringen lässt hierzu keinen weiteren Klärungsbedarf erkennen (zur verstärkten Darlegungslast in solchen Fällen: BFH-Beschluss vom 25. November 1999 X B 48/99, BFH/NV 2000, 477, 478).
  • BFH, 29.10.1965 - VI 142/64 U

    Behandlung von Knappschaftsrenten als Leibrenten im Sinne des

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X B 20/00
    - Im Kern dasselbe gilt für die angebliche Divergenz zum BFH-Urteil vom 29. Oktober 1965 VI 142/64 U (BFHE 84, 53, BStBl III 1966, 19): Auch die darin getroffene Entscheidung wird nicht --weder ausdrücklich noch konkludent-- von dem abstrakten Rechtssatz getragen: "Rentenbescheide sind Grundlagenbescheide für den Fiskus.
  • BFH, 20.09.1957 - VI 113/56 U

    Steuerfreier Pauschbetrag für körperbeschädigte Personen

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X B 20/00
    - Die dem BFH-Urteil vom 20. September 1957 VI 113/56 U (BFHE 65, 571, BStBl III 1957, 452) zugesprochene Erkenntnis --"Rentenbescheide sind vom Finanzamt der Besteuerung zugrunde zu legen.
  • BFH, 27.05.2009 - X R 34/06

    Entscheidung über nicht anhängige Klage als Verfahrensfehler - Rentenbescheide

    Die Entscheidung des FG stehe im Widerspruch zu den Grundsätzen, die der erkennende Senat im Beschluss vom 17. Mai 2000 X B 20/00 (BFH/NV 2001, 156) dargelegt habe.

    Zur Begründung verweist der Senat auf den Beschluss in BFH/NV 2001, 156.

  • FG München, 29.06.2006 - 6 K 1586/04

    Grundlagenfunktion von Rentenbescheiden; Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente;

    Auch Rentenbescheide sind hinsichtlich der darin enthaltenen Verwaltungsakte Grundlagenbescheide (s. BFH-Beschluss vom 17.2.2000 X B 20/00, BFH/NV 2001, 156 ).

    Hinsichtlich des Endes der Rentenzahlungen ist der Rentenbescheid Grundlagenbescheid für den Folgebescheid, so dass - anders als in dem Fall, der dem BFH-Beschluss vom 17.5.2000 in BFH/NV 2001, 156 zugrunde lag - die Änderungsmöglichkeit nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO eröffnet ist.

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