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   BFH, 10.10.1997 - X B 59/97   

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https://dejure.org/1997,14361
BFH, 10.10.1997 - X B 59/97 (https://dejure.org/1997,14361)
BFH, Entscheidung vom 10.10.1997 - X B 59/97 (https://dejure.org/1997,14361)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 1997 - X B 59/97 (https://dejure.org/1997,14361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19
    Wechselseitige Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 10.10.1997 - X B 59/97
    Soweit das FG damit darauf abhebt, daß die Ehefrau des Klägers die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht habe, steht den hieraus gezogenen Folgerungen der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34 ) nicht entgegen, weil auch das BVerfG für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen voraussetzt, daß die vereinbarte und entlohnte Arbeit tatsächlich geleistet wird.
  • BFH, 12.10.1988 - X R 2/86

    Wechselseitige Ehegatten-Arbeitsverträge

    Auszug aus BFH, 10.10.1997 - X B 59/97
    Die Entscheidung ist stets unter Würdigung aller Umstände des einzelnen Falles zu treffen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Oktober 1988 X R 2/86, BFHE 155, 307, BStBl II 1989, 354 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1702/16

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses und zur Frage des Nachweises

    33 1. Maßgebend für die Beurteilung, ob Verträge zwischen nahen Angehörigen durch die Einkunftserzielung veranlasst oder aber durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen motiviert sind, ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten unter Würdigung aller Umstände (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 1997 X B 59/97, BFH/NV 1998, 448, und vom 23. Dezember 2013 III B 84/12, BFH/NV 2014, 533).
  • FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 5150/97

    Absetzbarkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben;

    Andernfalls ist - ohne Verfassungsverstoß - anzunehmen, dass die Mitarbeit des Ehegatten auf familienrechtlicher Grundlage erfolgt und die betriebli­che/berufliche Veranlassung der Aufwendungen fehlt (BFH-Urteile vom 23. Septem­ber 1998 XI R 1/98, BFH/NV 1999, 760 und vom 25. Juli 1995 VIII R 38/93, BFHE 178, 331, BStBl II 1996, 153; BFH-Beschlüsse vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563 und vom 10. Oktober 1997 X B 59/97, BFH/NV 1998, 448).

    An der tatsächlichen Durchführung fehlt es beispielsweise, wenn die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht wird, etwa weil dies im Hinblick auf die weitere Belastung der Ehefrau durch ihren eigenen Gewerbebetrieb und ihre Rolle als Haus­frau und Mutter nicht möglich ist (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 1997 X B 59/97, BFH/NV 1998, 448).

    Denn angesichts der weiteren Belastung der E durch ihren Vollzeit-Hauptberuf bei der M ist fraglich, ob sie die vereinbarte und entlohnte Arbeit tatsächlich gelei­stet hat (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 10. Oktober 1997 X B 59/97, BFH/NV 1998, 448).

  • FG Thüringen, 24.09.2014 - 3 K 1014/13

    Wechselseitige Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten (hier: selbständige

    Ihnen ist nicht generell die steuerrechtliche Anerkennung zu versagen; vielmehr ist die Entscheidung unter Würdigung aller Umstände zu treffen (BFH-Beschluss vom 10.10.1997 X B 59/97, BFH/NV 1998, 448).
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