Rechtsprechung
BFH, 08.01.2014 - X B 68/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Pflicht zur Erhebung eines beantragten Beweises; Verlust des Rügerechts
- openjur.de
Pflicht zur Erhebung eines beantragten Beweises; Verlust des Rügerechts
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, ZPO § 295
Pflicht zur Erhebung eines beantragten Beweises; Verlust des Rügerechts
- Bundesfinanzhof
Pflicht zur Erhebung eines beantragten Beweises; Verlust des Rügerechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 295 ZPO
Pflicht zur Erhebung eines beantragten Beweises; Verlust des Rügerechts - rewis.io
Pflicht zur Erhebung eines beantragten Beweises; Verlust des Rügerechts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1; FGO § 81 Abs. 1 S. 1
Umfang der Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Kein Verlust des Rügerechts bei Wiedergabe des vollen Wortlauts der unter Beweis gestellten Tatsachen unter Bezugnahme auf den Schriftsatz; Erhebung eines ordnungsgemäß gestellten Beweisantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der übergangene Beweisantrag - und der Verlust des Rügerechts
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2013 - 2 K 192/10
- BFH, 08.01.2014 - X B 68/13
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2014 - 2 K 62/14
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 29.06.2011 - X B 242/10
Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des …
Auszug aus BFH, 08.01.2014 - X B 68/13
Hintergrund dieser Rechtsprechung ist, dass eine ausdrückliche Rüge durch den Beteiligten in derartigen Fällen eine überflüssige Förmelei darstellen würde, da bereits aus dem angefochtenen Urteil selbst hervorgeht, dass dem FG die Existenz des übergangenen Beweismittels bewusst war (BFH-Beschluss vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, unter II.1.b). - BFH, 26.11.2008 - IX B 122/08
Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrags - Anbringen einer Klage beim …
Auszug aus BFH, 08.01.2014 - X B 68/13
bb) Ein Rügeverlust tritt allerdings nicht ein, wenn das FG im Urteil begründet hat, weshalb es eine beantragte Beweiserhebung nicht durchgeführt hat (BFH-Beschluss vom 26. November 2008 IX B 122/08, BFH/NV 2009, 600). - BFH, 17.11.2009 - VI B 11/09
Anscheinsbeweis für private Nutzung des Dienstwagens: Verfahrensmangel …
Auszug aus BFH, 08.01.2014 - X B 68/13
a) Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2009 VI B 11/09, BFH/NV 2010, 650, unter II.1.a, …und vom 28. September 2011 X B 69/11, BFH/NV 2012, 32, unter II.2., beide m.w.N.). - BFH, 28.09.2011 - X B 69/11
Zulässiges Übergehen eines Beweisantrags - Finanzierungszusammenhang zwischen …
Auszug aus BFH, 08.01.2014 - X B 68/13
a) Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (…ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2009 VI B 11/09, BFH/NV 2010, 650, unter II.1.a, und vom 28. September 2011 X B 69/11, BFH/NV 2012, 32, unter II.2., beide m.w.N.). - BFH, 03.11.2010 - I B 102/10
Übergehen eines schriftlich gestellten Beweisantrags; Rügeverlust
Auszug aus BFH, 08.01.2014 - X B 68/13
aa) Obwohl diese Vorschrift ihrem Wortlaut nach einen Verlust des Rügerechts lediglich eintreten lässt, wenn der Verfahrensfehler bei der "nächsten" mündlichen Verhandlung nicht gerügt wird, wird sie nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch dann herangezogen, wenn sich der gerichtliche Verfahrensfehler und das Unterbleiben einer Rüge in "derselben" mündlichen Verhandlung ereignen (vgl. zu einem derartigen Sachverhalt BFH-Beschluss vom 3. November 2010 I B 102/10, BFH/NV 2011, 808, unter 2. b).
- BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer …
Dies stellt jedoch eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 22, und vom 8. Januar 2014 X B 68/13, BFH/NV 2014, 566, Rz 14, beide m.w.N.). - BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines …
a) Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2014 X B 68/13, BFH/NV 2014, 566, Rz 13, m.w.N.). - BFH, 06.08.2018 - X B 22/18
Nichtigkeit von Schätzungen
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (…ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 17. November 2009 VI B 11/09, BFH/NV 2010, 650, unter II.1.a, sowie Senatsbeschlüsse vom 28. September 2011 X B 69/11, BFH/NV 2012, 32, Rz 13; vom 8. Januar 2014 X B 68/13, BFH/NV 2014, 566, Rz 13, …sowie vom 12. Februar 2018 X B 64/17, BFH/NV 2018, 538, Rz 11). - BFH, 12.02.2018 - X B 64/17
Sachaufklärungspflicht - vorweggenommene Beweiswürdigung
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (…ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2009 VI B 11/09, BFH/NV 2010, 650, unter II.1.a, sowie Senatsbeschlüsse vom 28. September 2011 X B 69/11, BFH/NV 2012, 32, Rz 13, und vom 8. Januar 2014 X B 68/13, BFH/NV 2014, 566, Rz 13). - FG Münster, 03.11.2014 - 10 K 1512/10
Fortführung Klageverfahren bei Insolvenz; Einkünftezurechnung, …
Auch ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf unberücksichtigt bleiben, wenn ein Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig ist (BFH-Beschluss vom 8.1.2014 X B 68/13, BFH/NV 2014, 566, m.w.N.).