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   BFH, 13.08.1998 - X B 93/98   

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https://dejure.org/1998,6990
BFH, 13.08.1998 - X B 93/98 (https://dejure.org/1998,6990)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1998 - X B 93/98 (https://dejure.org/1998,6990)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1998 - X B 93/98 (https://dejure.org/1998,6990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Miteigentumsanteile - Begünstigtes Objekt - Selbständiges Objekte - Ehegatten - Zusammenveranlagung - Objektverbrauch - Übertragung auf Ehegatten - Alleineigentum - Folgeobjekt

  • Judicialis

    EStG § 7b; ; EStG § 7b Abs. 6 Satz 1; ; EStG § 7b Abs. 6 Satz 2; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 7b Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7b Abs. 5, 6 § 10e Abs. 4
    Objektverbrauch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.10.1986 - IX R 78/82

    Voraussetzung der Besteuerung von Ehegatten

    Auszug aus BFH, 13.08.1998 - X B 93/98
    Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gerügte Divergenz zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Oktober 1986 IX R 78/82 (BFH/NV 1987, 236) rechtfertigt keine Zulassung der Revision.

    Der übernehmende Ehegatte kann daher erhöhte Absetzungen aus dem gesamten Objekt beanspruchen; die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für den Miteigentumsanteil hat bei ihm nicht zum Objektverbrauch geführt (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 236).

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 80/92

    Kindergeld - Niedrige Einkommen - Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 13.08.1998 - X B 93/98
    Das Folgeobjekt i.S. des § 7b Abs. 5 EStG ist vielmehr ein selbständiges Objekt mit einer eigenen Bemessungsgrundlage und einem neuen, wenn auch abgekürzten Begünstigungszeitraum (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1994 IX R 80/92, BFHE 177, 44, BStBl II 1995, 537), dessen erhöhte Abschreibung jedoch weder durch einen bereits eingetretenen Objektverbrauch gehindert wird noch einen weiteren Objektverbrauch bewirkt.
  • BFH, 24.07.1996 - X R 20/93

    Keine Grundförderung nach § 10e EStG für eine gemeinsame Ehewohnung, auch wenn

    Auszug aus BFH, 13.08.1998 - X B 93/98
    Der vor der Trennung suspendierte Objektverbrauch (§ 7b Abs. 6 Satz 2 EStG) lebt wieder auf, so daß mit Wegfall der Zusammenveranlagungsvoraussetzungen bei jedem Ehegatten Objektverbrauch eintritt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 X R 20/93, BFHE 181, 70, BStBl II 1996, 603, m.w.N.).
  • BFH, 02.02.2000 - X B 80/99

    Beruflich veranlasster Umzug bei kürzerem Weg zur Arbeit

    Die Rechtsprechung des BFH zum Objektverbrauch bei erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG, auf die das FG seine Entscheidung gestützt hat, ist verfassungsgemäß (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26. August 1994 X B 324/93, BFH/NV 1995, 207; vom 29. Juli 1998 X B 48/98, BFH/NV 1999, 301; vom 13. August 1998 X B 93/98, BFH/NV 1999, 306).
  • FG Sachsen, 29.10.2009 - 4 K 262/04

    Eigenheimzulage; Objektverbrauch eines Ehegatten bei Alleineigentum am

    Der vor der Trennung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG suspendierte Objektverbrauch lebt wieder auf, so dass mit Wegfall der Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten Objektverbrauch eintritt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13.08.1998 X B 93/98, BFH/NV 1999, 306 ; BFH-Urteil vom 24.07.1996 X R 20/93, BStBl II 1996, 603 ; Wacker, EigZulG , 3. Aufl. 2001, § 6 Rn. 69 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    a) Allerdings tritt nach der mit der ständigen Rechtsprechung des BFH übereinstimmenden Verwaltungsauffassung für den übertragenden Ehegatten kein Objektverbrauch ein, wenn ein Ehegatte seinen Miteigentumsanteil auf den anderen Ehegatten in einem Veranlagungszeitraum überträgt, in dem die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen (vgl. Tz. 44 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 10.02.1998, BStBl I 1998, 190; Tz. 38 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 21.12.2004, BStBl I 2005, 305; aus der Rechtsprechung vgl. BFH-Beschluss vom 13.08.1998 X B 93/98, BFH/NV 1999, 306 ; BFH-Urteile vom 07.10.1986 IX R 78/82, BFH/NV 1987, 236; vom 15.03.2000 X R 56/97, BStBl II 2000, 419 ; vgl. auch Wacker, EigZulG , 3. Aufl. 2001, § 6 Rn. 70).

    Maßgeblich hierfür ist die Erwägung, dass zum Übertragungszeitpunkt noch die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorgelegen haben und deshalb die beim übernehmenden Ehegatten zu Alleineigentum vereinigten Miteigentumsanteile nicht als selbständige Objekte, sondern als ein Objekt zu behandeln waren (vgl. BFH-Beschluss vom 13.08.1998 X B 93/98, BFH/NV 1999, 306 ).

  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2000 - 14 K 11/95

    Objektverbrauch der Witwe durch frühere gemeinsame Inanspruchnahme des

    Der zuvor suspendierte Objektverbrauch (§ 7 b Abs. 6 Satz 2 EStG - § 10 e Abs. 2 Satz 2 EStG ) lebt wieder auf, so daß mit Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung Objektverbrauch eintritt (ständige Rechtsprechung vgl. u. a. BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 - X R 20/93, BStBl II 1996, 603 ; Beschluß des BFH vom 29. Juli 1998 - X B 48/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 301 und Beschluß des BFH vom 13. August 1998 - X B 93/98, BFH/NV 1999, 306 jeweils m.w.N.).
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