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   BFH, 21.06.2007 - X B 98/06   

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https://dejure.org/2007,18064
BFH, 21.06.2007 - X B 98/06 (https://dejure.org/2007,18064)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2007 - X B 98/06 (https://dejure.org/2007,18064)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - X B 98/06 (https://dejure.org/2007,18064)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - X B 98/06
    Es entspricht jedoch gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein nach den Angaben eines Prozessbeteiligten im Ausland ansässiger Zeuge nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zur Sitzung des FG gestellt werden muss (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12; vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N., und vom 27. September 1999 I B 49/98, BFH/NV 2000, 452, m.w.N.), wenn eine Vernehmung von im Ausland lebenden Personen als Zeugen durch das FG für erforderlich gehalten wird.
  • BFH, 26.10.1998 - I B 48/97

    Ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - X B 98/06
    Es entspricht jedoch gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein nach den Angaben eines Prozessbeteiligten im Ausland ansässiger Zeuge nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zur Sitzung des FG gestellt werden muss (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12; vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N., und vom 27. September 1999 I B 49/98, BFH/NV 2000, 452, m.w.N.), wenn eine Vernehmung von im Ausland lebenden Personen als Zeugen durch das FG für erforderlich gehalten wird.
  • BFH, 21.06.2007 - X B 84/06

    Zurückweisung eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - X B 98/06
    Die Beschwerde der Kläger gegen den entsprechenden Beschluss des FG wurde mit heutigem Beschluss des angerufenen Senats X B 84/06 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 27.09.1999 - I B 49/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Ladung von Zeugen im Ausland

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - X B 98/06
    Es entspricht jedoch gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein nach den Angaben eines Prozessbeteiligten im Ausland ansässiger Zeuge nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zur Sitzung des FG gestellt werden muss (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12; vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N., und vom 27. September 1999 I B 49/98, BFH/NV 2000, 452, m.w.N.), wenn eine Vernehmung von im Ausland lebenden Personen als Zeugen durch das FG für erforderlich gehalten wird.
  • BFH, 26.05.2009 - X B 124/08

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Kein Anlass für

    Die gegen den Zurückweisungsbeschluss erhobene Beschwerde des früheren Bevollmächtigten der Klägerin vom 22. Februar 2008 hat gemäß § 131 FGO keine aufschiebende Wirkung und steht dem Fortgang des Verfahrens nicht entgegen (Beschluss des angerufenen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2007 X B 98/06, BFH/NV 2007, 1912, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2016 - X B 101/14

    Zurückweisung einer natürlichen Person als Prozessbevollmächtigter (hier:

    Zwar ist die --gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO per se unanfechtbare-- Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten unter dem Gesichtspunkt eines Gehörsverstoßes (§ 119 Nr. 3 FGO) oder eines Vertretungsmangels (§ 119 Nr. 4 FGO) im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren überprüfbar (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2007 X B 98/06, BFH/NV 2007, 1912; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 62 Rz 48; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 13, 29, § 124 Rz 3).
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