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   BFH, 18.07.2001 - X R 15/99   

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https://dejure.org/2001,5929
BFH, 18.07.2001 - X R 15/99 (https://dejure.org/2001,5929)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2001 - X R 15/99 (https://dejure.org/2001,5929)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - X R 15/99 (https://dejure.org/2001,5929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Eheleute - Reihenhaus - Miteigentum - Anbau - Abzugsbetrag - Alleinerbe - Herstellungskosten - Wirtschaftliches Eigentum - Nutzungsvereinbarung - Wohnung - Ausbau

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 1, 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 2, EStG § 10e Abs 1, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Anbau; Miteigentum; Wirtschaftliches Eigentum; Wohneigentumsförderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus BFH, 18.07.2001 - X R 15/99
    Nur bei überprüfbaren und vor Baubeginn getroffenen Vereinbarungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes komme wirtschaftliches Eigentum in Betracht (BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97).

    Sinngemäß lägen die Voraussetzungen des BFH-Urteils in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97 vor.

    b) Es kann im Streitfall dahinstehen, ob derjenige, der auf einem fremden Grundstück auf eigene Kosten baut, --abweichend von dem Senatsurteil in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97-- als wirtschaftlicher Eigentümer zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung berechtigt sein kann, wenn das Recht zur Nutzung des Gebäudes nicht eindeutig vor Baubeginn vereinbart worden ist.

  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Auszug aus BFH, 18.07.2001 - X R 15/99
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH hat der schuldrechtlich Nutzungsberechtigte in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (z.B. Senatsurteil vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, m.w.N.).
  • BFH, 07.03.2001 - X R 82/95

    Wohneigentumsförderung für Anbauten

    Auszug aus BFH, 18.07.2001 - X R 15/99
    Der Steuerpflichtige muss zivilrechtlicher oder zumindest wirtschaftlicher Eigentümer der (ausgebauten/erweiterten) Wohnung sein (Senatsurteil vom 7. März 2001 X R 82/95, BStBl II 2001, 481).
  • BFH, 28.07.1999 - X R 116/96

    Förderung von Wohnungseigentum; Grundförderung bei Anschaffung oder Herstellung

    Auszug aus BFH, 18.07.2001 - X R 15/99
    Denn der Kläger könnte wirtschaftliches Eigentum --das grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil möglich ist (Senatsurteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182)-- nur an dem Anbau erlangt haben, dessen Kosten er allein getragen hat.
  • BFH, 07.03.2001 - X R 147/97

    Wohnungsmiteigentum; Anbau

    Auszug aus BFH, 18.07.2001 - X R 15/99
    Baut der Miteigentümer die eigengenutzte Wohnung aus oder erweitert sie, ist dementsprechend --auch wenn er die gesamten Herstellungskosten für den Ausbau oder die Erweiterung getragen hat-- nur der dem Miteigentumsanteil entsprechende Teil der Herstellungskosten für die Ermittlung des Abzugsbetrags nach § 10e Abs. 2 EStG zugrunde zu legen (Senatsurteil vom 7. März 2001 X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 42/02

    Wirtschaftliches Eigentum - Wohnungsrecht

    Nach der Rechtsprechung des BFH hat der schuldrechtlich und auch der dinglich Nutzungsberechtigte in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, und vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175, jeweils m.w.N.).

    Denn selbst eine testamentarische Verfügung --von der im Streitfall allerdings keine Rede ist-- könnte jederzeit geändert werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 175).

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 14/06

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines "Dauernutzungsberechtigten" ohne

    b) Der schuldrechtlich wie der dinglich Nutzungsberechtigte hat in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203; vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 21/01

    Nacherbe; wirtschaftliches Eigentum

    Der Kläger hatte mehr als eine ungesicherte Erwerbschance, wie sie etwa eine jederzeit widerrufliche Erbeinsetzung vermittelt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2009 - 8 K 44/05

    Eigenheimzulage bei Miteigentum oder Bruchteilseigentum - Nutzungsberechtigter

    Der schuldrechtlich wie der dinglich Nutzungsberechtigte hat in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 14/06, BFH/NV 2007, 1471 sowie vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175 und vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 2003 jeweils m.w.Nachw.).

    Auch aus der Aussicht des Klägers, nach dem Tod der Eltern im Wege der testamentarischen oder gesetzlichen Erbfolge zivilrechtlicher Eigentümer auch des zweiten hälftigen Miteigentumsanteils zu werden, folgt nicht, dass diesem schon vor dem Erbfall auf Dauer Substanz und Ertrag des ausgebauten Dachgeschosses zustehen, denn selbst eine testamentarische Verfügung könnte jederzeit geändert werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551 und ebenfalls vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164 sowie vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175).

  • BFH, 29.03.2012 - II B 65/11

    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

    b) In der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile in BFH/NV 2006, 2225; vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175; vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, jeweils m.w.N.) ist geklärt, dass die Bestellung eines lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts an einem im Eigentum eines anderen stehenden bebauten Grundstücks nicht zum wirtschaftlichen Eigentum des Wohnungsrechtsinhabers führt.
  • BFH, 19.12.2006 - IX R 33/05

    Wirtschaftliches Eigentum durch Anbau an Wohnung

    b) Der schuldrechtlich wie der dinglich Nutzungsberechtigte hat nach der Rechtsprechung des BFH in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203; vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175, jeweils m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 7. März 2001 X R 82/95, BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481, unter II. 1. b).
  • FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04

    Eigenheimzulage: Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten auf Grund eines

    Denn er ist lediglich befugt, eine fremde Sache zu nutzen, nicht aber wie ein Eigentümer mit der Sache nach Belieben zu verfahren (Urteile des BFH vom 12. April 2000 X R 20/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2001, 9, und vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 45/01

    Wohneigentumsförderung, Miteigentum

    a) Dies ist für Miteigentumsverhältnisse an einem Einfamilienhaus bereits entschieden (Senatsurteile in BFH/NV 2001, 1235, und vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175).
  • FG Hamburg, 25.09.2014 - 2 K 28/14

    Einkommensteuergesetz: Schuldzinsenabzug bei Vermietung eines teilweise

    Der schuldrechtlich und auch der dinglich Nutzungsberechtigte haben in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BStBl II 1998, 203, und vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 07.05.2002 - 16 K 1469/99

    Eigenheimzulage; Fördergrundbetrag; Miteigentumsanteil; Wohnungswert; Eigene

    Begünstigt ist dort nämlich nur die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem eigenen Haus ( im Ergebnis wie hier auch Schmidt, EStG- Kommentar,20. Auflage 2001, zur Vorgängervorschrift des § 10 e EStG, § 10 e TZ 61; die Begrenzung auf die Miteigentumsquote betonend auch BFH Urteil vom 18.7.2001 X R 15/99, nicht amtlich veröffentlicht, Juris-Nr. STRE200151106 unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 7.3.2001 X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235 ).
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