Rechtsprechung
BFH, 10.04.2001 - X R 9-10/01, X R 9/01, X R 10/01 |
Zitiervorschläge
BFH, Entscheidung vom 10. April 2001 - X R 9-10/01, X R 9/01, X R 10/01 (https://dejure.org/2001,9787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittel - Prozesskostenhilfe - Prozessvollmacht - Rücknahmeerklärung - Rücknahme gerichtlicher Rechtsbehelfe
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rücknahme einer Revision, die der Prozessbevollmächtigte und der Kläger selbst eingelegt hatte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.01.1992 - IX R 85/90
Postulationsfähigkeit bei der Einlegung einer Revision
Auszug aus BFH, 10.04.2001 - X R 9/01
Dabei kann der Senat unentschieden lassen, ob ein Revisionsverfahren in Fällen, in denen mehrere Personen unabhängig voneinander Revision erhoben haben, durch die Rücknahmeerklärung nur einer Person stets insgesamt beendet wird (…so Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1987 X B 13/87, BFH/NV 1988, 453) oder ob sich die Rücknahme auf den "Einlegungsakt" der zurücknehmenden Person beschränken kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1986 III R 24/86, BFH/NV 1986, 683, und vom 21. Januar 1992 IX R 85/90, BFH/NV 1993, 375). - BFH, 28.06.1996 - XI B 73/96
Bestimmtheitserfordernis betreffend den Einkommenssteuerbescheid
Auszug aus BFH, 10.04.2001 - X R 9/01
Denn die Kündigung eines Vollmachtsvertrages wird bei Vertretungszwang erst dann wirksam, wenn die Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten angezeigt wird (§ 155 FGO i.V.m. § 87 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschluss vom 28. Juni 1996 XI B 73/96, BFH/NV 1996, 816, m.w.N). - BFH, 18.12.1987 - X B 13/87
Rechtsfolgen für Beschwerde bei der Zurücknahme einer Revision
Auszug aus BFH, 10.04.2001 - X R 9/01
Dabei kann der Senat unentschieden lassen, ob ein Revisionsverfahren in Fällen, in denen mehrere Personen unabhängig voneinander Revision erhoben haben, durch die Rücknahmeerklärung nur einer Person stets insgesamt beendet wird (so Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1987 X B 13/87, BFH/NV 1988, 453) oder ob sich die Rücknahme auf den "Einlegungsakt" der zurücknehmenden Person beschränken kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1986 III R 24/86, BFH/NV 1986, 683, …und vom 21. Januar 1992 IX R 85/90, BFH/NV 1993, 375). - BFH, 27.06.1986 - III R 24/86
Notwendigkeit der Vertretung durch Bevollmächtigte
Auszug aus BFH, 10.04.2001 - X R 9/01
Dabei kann der Senat unentschieden lassen, ob ein Revisionsverfahren in Fällen, in denen mehrere Personen unabhängig voneinander Revision erhoben haben, durch die Rücknahmeerklärung nur einer Person stets insgesamt beendet wird (…so Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1987 X B 13/87, BFH/NV 1988, 453) oder ob sich die Rücknahme auf den "Einlegungsakt" der zurücknehmenden Person beschränken kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1986 III R 24/86, BFH/NV 1986, 683, …und vom 21. Januar 1992 IX R 85/90, BFH/NV 1993, 375).
- BFH, 10.04.2001 - X R 10/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittel - Prozesskostenhilfe - Prozessvollmacht …
X R 9/01 X R 10/01.