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   BGH, 20.10.1992 - X ZR 107/90   

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https://dejure.org/1992,2723
BGH, 20.10.1992 - X ZR 107/90 (https://dejure.org/1992,2723)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1992 - X ZR 107/90 (https://dejure.org/1992,2723)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - X ZR 107/90 (https://dejure.org/1992,2723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Werkvertrag - Mangel - Gewährleistung - Nachbesserungsfrist - Geringfügigkeit - Schadensersatzanspruch - Wandlungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634 Abs. 1 S. 1
    Angemessenheit einer Nachbesserungsfrist; Ausschluß von Wandelungs- und Schadensersatzansprüchen wegen Geringfügigkeit eines technischen Fehlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versäumte Mängelnachbesserung (IBR 1993, 226)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 309
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 112/02

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Maßgeblich ist danach auch ein etwa vertraglich vorausgesetzter besonderer Zustand eines Werks (Sen.Urt. v. 20.10.1992 - X ZR 107/90, NJW-RR 1993, 309).
  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 14/06

    Anwendbarkeit der Rügeobliegenheit bei Lieferung und Montage einer vollständigen

    Vielmehr bleiben die Komplettanlage und die Anlagenteile für die bereits vorhandene Anlage bewegliche, nur vorübergehend in der konkreten Werkhalle eingebaute Sachen (vgl. BGH, Urteil v. 11. März 1982, VII ZR 357/80, BGHZ 83, 197 = BauR 1982, 273 - Tierkörperverwertungsanlage; ders. Urteil v. 9. Juli 1987, VII ZR 208/86, BauR 1987, 681 - Blockheizkraftwerk für einen Glasproduktionsbetrieb; BGH, Urteil v. 26. Juni 1991, BB 1991, 1522 - Hausbrauereianlage; BGH, Urteil v. 20. Oktober 1992, X ZR 107/90, NJW-RR 1993, 309 - Abfüllsicherungsanlage für eine Tankstelle; OLG Hamm, OLGR 1994, 1 - Schleifmaschine für einen Möbelhersteller; OLG Dresden, BauR 2003, 1242 - Wintergarten).
  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Ob die gesetzte Nachfrist angemessen ist, beurteilt sich nach dem Zeitaufwand, der für den Unternehmer erforderlich ist, um unter normalen Geschäftsbedingungen den gerügten Mangel zu beseitigen (BGH NJW-RR 1993, 309 [BGH 20.10.1992 - X ZR 107/90] ).
  • OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 228/97

    Pflicht des Softwareherstellers zur Mitwirkung bei der Erstellung des

    § 634 Abs. 3 BGB stellt nämlich nicht auf die Geringfügigkeit des erforderlichen Arbeits- oder Kostenaufwands für die Mängelbeseitigung, sondern auf die Frage ab, ob es sich um eine geringfügige Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Werkes handelt (vgl. BGH NJW-RR 1993, 309, 311).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2001 - 24 U 131/00

    Werkvertrag: Mangelhaftigkeit des ursprünglichen Werkes bei Funktionsstörungen

    Das Gesetz stellt ausdrücklich auf "den Wert oder die Tauglichkeit des Werkes", nicht auf den Aufwand ab, der zur Herstellung dieses Wertes oder dieser Tauglichkeit erforderlich ist; so ist es auch nichts als folgerichtig, wird das Werk doch für die Bestellerin und zur Nutzung durch sie erbracht (BGH NJW-RR 1993, 309).
  • LG Lübeck, 27.11.2008 - 17 O 219/03

    Verjährungsverkürzung beim Verkauf lange nach Fertigstellung?

    Angemessen ist eine Frist, innerhalb derer der Auftragnehmer unter normalen Umständen den Mangel beseitigen kann (BGH NJW-RR 1993, 309).
  • OLG München, 12.05.1999 - 27 U 673/98

    Umfang des Verzögerungsschadens bei Verzug eines Subunternehmers mit der

    Von einem unwesentlichen Mangel kann nicht gesprochen werden (vgl. dazu BGH, NJW-RR 1993, 309 ; BGH, DB 1999, 526 ).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 11 U 34/01
    Angemessen ist die Frist im Sinne der zitierten Vorschrift dann, wenn der Unternehmer innerhalb derselben den gerügten Mangel unter normalen Verhältnissen beseitigen kann (BGH NJW-RR 1993, 309; Palandt/Sprau, 61. Aufl. § 634 Rn. 3).
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