Rechtsprechung
BGH, 12.12.2000 - X ZR 121/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (11)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Priorität einer Voranmeldung - Angemeldetes deutsches Patent - Ablauf der Schutzdauer - Kniegelenk-Endprothese - Patentverletzung - Patentfähigkeit von Patentansprüchen - Gerichtlicher Sachverständiger - Nichtigkeitsklage - Urteilsabänderung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.04.1971 - X ZR 27/68
Unterbringung aller zum Betrieb des Rasierapparates und zur Aufladung der …
Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZR 121/97
Schließlich kann zugunsten der Patentinhaberin auch nicht ganz unberücksichtigt bleiben, daß Walker selbst seine Entwicklung nicht weiterverfolgt, sondern zunächst, wie sich aus seiner Veröffentlichung ergibt, einen anderen Weg eingeschlagen und später nach dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Beklagten eine Lizenz am Streitpatent genommen hat (vgl. zur Berücksichtigung der tatsächlichen technischen Entwicklung z.B. Sen.Urt. v. 20.4.1971 - X ZR 27/68, Mitt. 1972, 18 = Liedl 1971/73, 48 - Trockenrasierer). - BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 109/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZR 121/97
Dieser umfaßt auch nach dem hier anzuwendenden Recht nicht nur vollendete Vorrichtungen, sondern auch solche Veröffentlichungen, die mit Nachteilen behaftet sein mögen (…vgl. z.B. Reimer/Neumar, PatG 3. Aufl. § 2 Rdn. 6 S. 171 erster Abs.), jedenfalls solange dem Fachmann die offenbarte Lehre nicht als unausführbar erschien (vgl. Sen.Urt. v. 30.6.1964 - Ia ZR 109/63, GRUR 1964, 612, 615 - Bierabfüllung).
- BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
Fentanyl-TTS
(1) Das in NiK21 als Vergleichsbeispiel 2 herangezogene und trotz der Darstellung als nachteilbehaftet als Stand der Technik zu berücksichtigende (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 109/63, GRUR 1964, 612, 615 - Bierabfüllung; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - X ZR 121/97, bei Bausch BGH 1999-2001, 355, 361 - Kniegelenkendoprothese) Pflaster besteht aus den drei in Merkmalsgruppe 1 genannten Komponenten, also einer wirkstoffundurchlässigen Rückschicht, einer Fentanyl enthaltenden Matrixschicht auf Basis von Polyacrylat und einer vor Gebrauch zu entfernenden Schutzschicht.