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   BGH, 18.10.2005 - X ZR 35/01   

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https://dejure.org/2005,10549
BGH, 18.10.2005 - X ZR 35/01 (https://dejure.org/2005,10549)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2005 - X ZR 35/01 (https://dejure.org/2005,10549)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - X ZR 35/01 (https://dejure.org/2005,10549)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Patentnichtigkeitsverfahrens gegen eine Belustigungsvorrichtung für Jahrmärkte; Konstruktion eines transportablen Riesenrades; Nichtvorliegen einer erfinderischen Tätigkeit

  • Judicialis

    PatG § 121 Abs. 2; ; ZPO § 91

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1 Abs. 2
    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Belustigungsvorrichtung für Jahrmärkte [Riesenrad] mangels erfinderischer Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - X ZR 35/01
    Das Streitpatent ist ferner in dem Umfang für nichtig zu erklären, in dem die Beklagte es nicht mehr verteidigt hat (vgl. Sen.Urt. v. 04.06.1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857, 858 - Rauchgasklappe), nachdem gegen die Zulässigkeit der beschränkten Verteidigung keine Bedenken bestehen (vgl. Sen.Urt. v. 12.10.2004 - X ZR 190/00, GRUR 2005, 233 - Paneelelemente).
  • BGH, 12.10.2004 - X ZR 190/00

    "Paneelelemente"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - X ZR 35/01
    Das Streitpatent ist ferner in dem Umfang für nichtig zu erklären, in dem die Beklagte es nicht mehr verteidigt hat (vgl. Sen.Urt. v. 04.06.1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857, 858 - Rauchgasklappe), nachdem gegen die Zulässigkeit der beschränkten Verteidigung keine Bedenken bestehen (vgl. Sen.Urt. v. 12.10.2004 - X ZR 190/00, GRUR 2005, 233 - Paneelelemente).
  • BPatG, 20.10.2011 - 2 Ni 7/10
    NOS1: Schriftsatz der Klägerin aus dem Verfahren 2 Ni 7/07 vom 5. August 2008 NOS2: Prüfbescheid des USPTO und US 6 233 818 B1 NOS3: Urteil BGH X ZR 35/01- Riesenrad NOS8: Foto eines durch Verbindung verformten Drahtleiters und Skizze.
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