Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 03.12.1998 - XI 183/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 8 Abs. 1 EStG
Rabatte des Arbeitgebers an vom Arbeitnehmer benannte Dritte als Arbeitslohn; Ursächlichkeit der Rabatte für Einnahmen des Arbeitnehmers; Vermögensvermehrung als Voraussetzung für eine Einnahme; Vorliegen von Arbeitslohn bei objektiver Bereicherung eines Dritten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rabatte des Arbeitgebers an vom Arbeitnehmer benannte Dritte als Arbeitslohn; Ursächlichkeit der Rabatte für Einnahmen des Arbeitnehmers; Vermögensvermehrung als Voraussetzung für eine Einnahme; Vorliegen von Arbeitslohn bei objektiver Bereicherung eines Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rabattgewährung an fremde Dritte als Arbeitslohn
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87
A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu …
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.12.1998 - XI 183/96
Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie gewährt werden (BFH-Urteil vom 9. März 1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711).Zwar ist anerkannt, dass auch eine Zuwendung von Preisvorteilen eine wirtschaftliche Bereicherung auslösen kann, wenn durch sie entsprechende Ausgaben erspart werden (BFH-Urteil vom 9. März 1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711 m.w.N.).
- BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79
Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.12.1998 - XI 183/96
Voraussetzung für das Vorliegen einer Einnahme (§ 8 Abs. 1 EStG) ist nämlich eine Vermögensvermehrung, d.h. eine objektive Bereicherung des Arbeitnehmers (BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, und vom 7. Dezember 1984 VI r 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164). - BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung …
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.12.1998 - XI 183/96
Voraussetzung für das Vorliegen einer Einnahme (§ 8 Abs. 1 EStG) ist nämlich eine Vermögensvermehrung, d.h. eine objektive Bereicherung des Arbeitnehmers (BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, und vom 7. Dezember 1984 VI r 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).
- BFH, 13.05.1976 - IV R 83/75
Quotennießbrauch - Minderjährige Kinder - Anteil an Personengesellschaft - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.12.1998 - XI 183/96
Zwar ist eine Abtretung auch künftiger Forderungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ohne Einfluss auf die bisherige Zurechnung der Einkünfte (BFH-Urteil vom 13. Mai1976 IV R 83/75, BFHE 119, 63, BStBl II 1976, 592). - BFH, 23.02.1979 - VI R 74/76
Betriebsveranstaltung - Zuwendung - Verwaltungsvereinfachung - Freigrenze
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.12.1998 - XI 183/96
Insbesondere eine Schuldbefreiung durch Ersparnis von Unterhaltsaufwendungen, auf die bei der Begründung der Lohnsteuerpflicht von Leistungen an Verwandte von Arbeitnehmern abgestellt wird (BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 VI R 74/76, BFHE 127, 205, BStBl II 1979, 390), ist hier nicht gegeben. - FG Düsseldorf, 23.06.1978 - V 64/73
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.12.1998 - XI 183/96
Ein solches Ergebnis mag im Einzelfall einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise entsprechen, wenn z.B. der Arbeitnehmer und der Dritte eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 23. Juni 1978 V 64/73, EFG 1979, 121).
- FG Hessen, 04.09.2001 - 10 K 1604/00
Arbeitslohn; Vergünstigung; Reise; Angehöriger; Arbeitnehmer; Dienstverhältnis; …
Nachdem das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 03.12.1998 XI 183/96, EFG 1999, 355, für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt die Annahme von Arbeitslohn hinsichtlich nicht mit dem Arbeitnehmer verwandten Dritten abgelehnt hatte, richtete die Klägerin mit Schreiben vom xxxxxxxxxx eine Anrufungsauskunft gemäß § 42 e EStG betreffend Anwendung des niedersächsischen Urteils an den Beklagten.Nachdem das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 03.12.1998 XI 183/96, EFG 1999, 355, für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt die Annahme von Arbeitslohn hinsichtlich nicht mit dem Arbeitnehmer verwandten Dritten abgelehnt hatte, richtete die Klägerin mit Schreiben vom xxxxxxxxxx eine Anrufungsauskunft gemäß § 42 e EStG betreffend Anwendung des niedersächsischen Urteils an den Beklagten.
- FG Münster, 06.10.2009 - 15 K 1318/05
Mitgliedsbeiträge an eine eingetragene Genossenschaft (eG) als Entgelte für gem. …
Sie verweise insoweit auch auf die Ausführungen in dem dem BFH-Urteil nachfolgenden Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 20.01.1999 1 K 2073/97, EFG 1999, 355 zur Frage der Einordnung der Leistungen in den Bereich der Qualitätsprüfung.