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   BFH, 01.04.2008 - XI B 223/07   

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https://dejure.org/2008,14114
BFH, 01.04.2008 - XI B 223/07 (https://dejure.org/2008,14114)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2008 - XI B 223/07 (https://dejure.org/2008,14114)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2008 - XI B 223/07 (https://dejure.org/2008,14114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Längere Verfahrensdauer wegen eines beim EuGH anhängigen Musterverfahrens; Grundsätzliche Bedeutung; Überraschungsentscheidung

  • Judicialis

    UStG § 15 Abs. 1b; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsgrund, Inhalt, Umfang und Adressat des Grundsatzes der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung; Verhältnis des Grundsatzes der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung zu nachträglichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit oder der Konformität des Gesetzes mit dem ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - XI B 223/07
    Der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung ist Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes --GG--) und besagt, dass steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast vorausberechnen kann (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 23. Oktober 1986 2 BvL 7/84, 2 BvL 8/84, BVerfGE 73, 388, m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - XI B 223/07
    Auf naheliegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2005 - VIII B 294/03

    NZB: Änderungsbescheid während des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - XI B 223/07
    Das Gericht ist grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 VIII B 294/03, BFH/NV 2005, 1832, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - XI B 223/07
    Auf naheliegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 24.04.1990 - 2 BvR 2/90
    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - XI B 223/07
    Zwar kann ein Verstoß eines Gerichts gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung bei der Auslegung eines Steuergesetzes dadurch in Betracht kommen, dass es einen gesetzlichen Steuertatbestand in verfassungswidriger Weise ausweitet (vgl. BVerfG-Beschluss vom 24. April 1990 2 BvR 2/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1991, 111).
  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Adressat dieses Grundsatzes ist zunächst der Gesetzgeber (vgl. BFH, Beschluss vom 1. April 2008 - XI B 223/07 -, juris, Rn. 3), der um möglichst klare, bestimmte, exakt formulierte und in ihren Folgen vorhersehbare Normen bemüht sein muss (vgl. BVerfGE 108, 52 ; 129, 1 ; 133, 143 ).
  • BFH, 27.10.2008 - XI B 202/07

    Haftung des Betriebsübernehmers - Darlegung eines Verfahrensfehlers -

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine sog. Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht in seinem Urteil ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Februar 2006 X B 126/05, BFH/NV 2006, 1125; vom 1. April 2008 XI B 223/07, BFH/NV 2008, 1218).
  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 20 BV 16.2389

    Zum Begriff des Dachgeschosses im Entwässerungsbeitragsrecht

    Adressat dieses Grundsatzes ist zunächst der Gesetzgeber (vgl. BFH, B.v. 1.4.2008 - XI B 223/07 -, juris Rn. 3), der um möglichst klare, bestimmte, exakt formulierte und in ihren Folgen vorhersehbare Normen bemüht sein muss (vgl. zum Ganzen BVerfG, B.v. 31.10.2016 - BvR 871/13, 1 BvR 1833/13 - juris Rn 21).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 N 14.2305

    Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse unwirksam

    Adressat dieses Grundsatzes ist zunächst der Gesetzgeber (vgl. BFH, B. v. 1.4.2008 - XI B 223/07 -, juris, Rn. 3), der um möglichst klare, bestimmte, exakt formulierte und in ihren Folgen vorhersehbare Normen bemüht sein muss (vgl. zum Ganzen BVerfG, B. v. 31.10.2016 - BvR 871/13, 1 BvR 1833/13 -juris Rn 21).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 N 15.1693

    Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse unwirksam

    Adressat dieses Grundsatzes ist zunächst der Gesetzgeber (vgl. BFH, B. v. 1.4.2008 - XI B 223/07 -, juris, Rn. 3), der um möglichst klare, bestimmte, exakt formulierte und in ihren Folgen vorhersehbare Normen bemüht sein muss (vgl. zum Ganzen BVerfG, B. v. 31.10.2016 - BvR 871/13, 1 BvR 1833/13 -juris Rn 21).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 N 15.353

    Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse unwirksam

    Adressat dieses Grundsatzes ist zunächst der Gesetzgeber (vgl. BFH, B. v. 1.4.2008 - XI B 223/07 -, juris, Rn. 3), der um möglichst klare, bestimmte, exakt formulierte und in ihren Folgen vorhersehbare Normen bemüht sein muss (vgl. zum Ganzen BVerfG, B. v. 31.10.2016 - BvR 871/13, 1 BvR 1833/13 -juris Rn 21).
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