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   BFH, 27.07.2004 - XI B 42/04   

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https://dejure.org/2004,10473
BFH, 27.07.2004 - XI B 42/04 (https://dejure.org/2004,10473)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2004 - XI B 42/04 (https://dejure.org/2004,10473)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - XI B 42/04 (https://dejure.org/2004,10473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzlichen Bedeutung der Frage der Verfassungswidrigkeit des Durchlaufspendenverfahrens - Grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenem Recht betreffende Rechtsfragen - Zulassung einer Divergenzrevision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Anforderungen ...

  • Judicialis

    EStG § 44a Abs. 4; ; FGO § 96; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    NZB: grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Durchlaufspendenverfahren bei Erstausstattung einer Stiftung Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.11.1993 - X R 5/91

    Zu verfassungsrechtlichen Zweifeln hinsichtlich § 51 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 10 b

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - XI B 42/04
    Mit der Auffassung, dass das Durchlaufspendenverfahren anwendbar sei, berücksichtige das FG nicht die verfassungsrechtlichen Zweifel des Bundesfinanzhofs (BFH), die dieser im Urteil vom 24. November 1993 X R 5/91 (BFHE 173, 519, BStBl II 1994, 683) geäußert habe.

    Die Kläger haben insofern auch lediglich vorgetragen, dass das FG nicht auf die verfassungsrechtlichen Zweifel des BFH, die dieser im Urteil in BFHE 173, 519, BStBl II 1994, 683 geäußert habe, eingegangen sei.

  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - XI B 42/04
    Dieses Tatbestandsmerkmal erfasst die sog. Divergenzrevision, aber auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung der FG (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 22.11.1999 - III B 58/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; auslaufendes Recht

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - XI B 42/04
    Die Kläger haben auch nicht dargelegt (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass die als klärungsbedürftig aufgeworfene Rechtsfrage sich noch künftig bei einem nicht überschaubaren Personenkreis stellen wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. November 1999 III B 58/99, BFH/NV 2000, 748).
  • BFH, 01.08.2002 - XI B 138/01

    Sachzusammenhang zwischen ESt-Erklärung und Verlustfeststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - XI B 42/04
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (BFH-Beschluss vom 1. August 2002 XI B 138/01, BFH/NV 2002, 1455).
  • BFH, 06.08.2003 - XI B 7/03

    Durchlaufspende; Abflussprinzip

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - XI B 42/04
    Rechtsfragen, die ausgelaufenes Recht betreffen, haben im Allgemeinen keine grundsätzliche Bedeutung mehr (BFH-Beschluss vom 6. August 2003 XI B 7/03, BFH/NV 2004, 176).
  • BFH, 30.05.2007 - V B 104/05

    NZB: Beachtung von Auslegungsgrundsätzen

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es regelmäßig, wenn die zu klärende Rechtsfrage --wie hier-- ausgelaufenes, d.h. im Entscheidungszeitpunkt bereits außer Kraft getretenes Recht betrifft (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2004 XI B 42/04, BFH/NV 2005, 193; vom 27. Oktober 2004 XI B 216/02, BFH/NV 2005, 353).
  • FG Hessen, 03.03.2009 - 9 K 2156/08

    Steuerliche Berücksichtigung einer Geldzuwendung an eine Stiftung; Änderung eines

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  • FG Münster, 22.09.2020 - 2 K 1232/10

    Einkommensteuer - Zur Auslegung des Begriffs "Grundsatz der Risikomischung" nach

    Die im Streitfall zu klärenden Rechtsfragen sind nicht mehr aktuell, weil sie ausgelaufenes Recht betreffen (vgl. BFH, Beschluss vom 27.07.2014 XI B 42/04, juris).
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