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BFH, 27.05.2002 - XI B 87/01 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Einkünfte - Entschädigung - Liquidation - Zwangslage - Urteilsbegründung - Unvorhersehbarkeit
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3
Rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.08.1999 - XI R 27/98
Jahr
Auszug aus BFH, 27.05.2002 - XI B 87/01
Eine unvorhersehbare Urteilsbegründung, die zur Verletzung rechtlichen Gehörs i.S. des § 96 Abs. 2 FGO führt, liegt nur dann vor, wenn der Gesichtspunkt, auf den das Finanzgericht (FG) sein Urteil gestützt hat, im bisherigen Verlauf des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens überhaupt nicht angesprochen worden ist, so dass die Beteiligten sich dazu nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten, sich zu äußern (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. August 1999 XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537).
- BFH, 20.02.2003 - IX B 58/02
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung
Der gerügte Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO) liegt damit nicht vor (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2002 XI B 87/01, BFH/NV 2002, 1464, m.w.N.).