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   BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97   

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https://dejure.org/1998,6416
BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97 (https://dejure.org/1998,6416)
BFH, Entscheidung vom 18.06.1998 - XI B 88/97 (https://dejure.org/1998,6416)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - XI B 88/97 (https://dejure.org/1998,6416)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77

    Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei

    Auszug aus BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97
    Die nicht näher begründete Behauptung, daß das FG von der aus dem Urteil des BFH vom 11. Januar 1980 VI R 165/77 (BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205) eindeutig erkennbaren und nach wie vor maßgeblichen Rechtsauffassung abweiche und daß auch zur Aussage des BFH im Urteil vom 10. Oktober 1986 VI R 178/83 (BFHE 148, 257, BStBl II 1987, 186) Divergenz gegeben sei, reicht zu der gebotenen schlüssigen Darlegung einer Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht aus.
  • BFH, 10.10.1986 - VI R 178/83

    Steuerfreie Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG bei Bemessung nach entgangenem Lohn und

    Auszug aus BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97
    Die nicht näher begründete Behauptung, daß das FG von der aus dem Urteil des BFH vom 11. Januar 1980 VI R 165/77 (BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205) eindeutig erkennbaren und nach wie vor maßgeblichen Rechtsauffassung abweiche und daß auch zur Aussage des BFH im Urteil vom 10. Oktober 1986 VI R 178/83 (BFHE 148, 257, BStBl II 1987, 186) Divergenz gegeben sei, reicht zu der gebotenen schlüssigen Darlegung einer Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht aus.
  • BFH, 11.04.1994 - I B 195/93

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge der Verletzung des

    Auszug aus BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97
    Die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG (Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO) ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur ordnungsgemäß erhoben, wenn der Kläger vorträgt, a) welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, b) welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, c) warum der Kläger --insbesondere dann, wenn er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, d) warum sich die Beweiserhebung dem FG --ggf. auch ohne Antrag-- hätte aufdrängen müssen, e) inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683; vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188; vom 10. April 1997 X B 255/96, BFH/NV 1997, 785).
  • BFH, 07.10.1996 - VIII B 138/95
    Auszug aus BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97
    Hierbei ist von der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG auszugehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 1995 II B 97/94, BFH/NV 1995, 987, 988; vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412, m.w.N.).
  • BFH, 10.04.1997 - X B 255/96

    Anforderungen an die Darlegung einer Rüge der Verletzung der

    Auszug aus BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97
    Die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG (Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO) ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur ordnungsgemäß erhoben, wenn der Kläger vorträgt, a) welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, b) welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, c) warum der Kläger --insbesondere dann, wenn er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, d) warum sich die Beweiserhebung dem FG --ggf. auch ohne Antrag-- hätte aufdrängen müssen, e) inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683; vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188; vom 10. April 1997 X B 255/96, BFH/NV 1997, 785).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 7/90

    Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Abfindung für den Verlust des

    Auszug aus BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97
    Soweit der Kläger vorträgt, das FG beziehe seine Entscheidung zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 7/90 (BFH/NV 1992, 305), weil die zugrundeliegenden Sachverhalte absolut nicht vergleichbar seien, liegt darin ebenfalls keine schlüssige Darlegung einer Abweichung; gerade die behaupteten sachverhaltlichen Unterschiede würden eine Divergenz des FG-Urteils zu dem genannten BFH-Urteil ausschließen.
  • BFH, 15.02.1995 - II B 97/94

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97
    Hierbei ist von der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG auszugehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 1995 II B 97/94, BFH/NV 1995, 987, 988; vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.1992 - V B 127/90
    Auszug aus BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97
    Die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG (Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO) ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur ordnungsgemäß erhoben, wenn der Kläger vorträgt, a) welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, b) welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, c) warum der Kläger --insbesondere dann, wenn er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, d) warum sich die Beweiserhebung dem FG --ggf. auch ohne Antrag-- hätte aufdrängen müssen, e) inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683; vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188; vom 10. April 1997 X B 255/96, BFH/NV 1997, 785).
  • BFH, 29.01.1999 - V B 112/97

    Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

    a) Mit dem Vorbringen, das FG habe bei der Bewertung des Beweisergebnisses gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen, wird kein Verfahrensmangel, sondern ein Verstoß gegen sachliches Recht bezeichnet (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Juni 1998 XI B 88/97, BFH/NV 1999, 57).
  • BFH, 15.10.2007 - VII B 332/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verstoß gegen Denkgesetze und allgemeine

    a) Mit dem Vorbringen, das FG habe bei der Bewertung gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen, wird kein Verfahrensmangel, sondern ein Verstoß gegen materielles Recht bezeichnet (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juni 1998 XI B 88/97, BFH/NV 1999, 57).
  • BFH, 25.03.1999 - V B 146/98

    Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht

    Mit dem Vorbringen, das FG habe das Beweisergebnis unzutreffend bewertet, wird kein Verfahrensmangel, sondern ein Verstoß gegen sachliches Recht behauptet (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 18. Juni 1998 XI B 88/97, BFH/NV 1999, 57).
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