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BFH, 23.12.2002 - XI B 90/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Aufwendungen für eine Hausgehilfin in einem Wohnstift - Betrieb eines Wohnstiftes durch gemeinnützigen Verein - Entgeltzahlung von Wohnstiftbewohnern für Unterbringung und Versorgung - Sonderausgaben bei Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse - ...
- Judicialis
BGB § 164; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8
Gemeinnütziger Wohnstift; Aufwendungen für hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.02.1996 - X B 151/95
Vorliegen hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse
Auszug aus BFH, 23.12.2002 - XI B 90/02
Diese Frage ist geklärt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 1996 X B 151/95, BFH/NV 1996, 671).
- FG Sachsen-Anhalt, 16.11.2006 - 1 K 1407/04
Anspruch auf Steuerermäßigungen für Aufwendungen für ein haushaltsnahes …
Ist nicht der Steuerpflichtige, sondern ein Dritter Arbeitgeber, so besteht nach Sinn und Zweck der Norm kein Raum dafür, dass der Steuerpflichtige seine mittelbaren Aufwendungen abziehen kann (vgl. sinngemäß auch BFH Beschluss vom 23.12.2002, XI B 90/02, BFH/NV 2003, 613). - BFH, 13.11.2003 - XI B 106/03
Aufwendungen für hauswirtschaftliche Leistungen
Der BFH hat bereits wiederholt entschieden, dass Steuerpflichtige Aufwendungen für hauswirtschaftliche Leistungen nicht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Sonderausgaben abziehen können, wenn sie nicht Arbeitgeber des im Haushalt Beschäftigten geworden sind (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 1996 X B 151/95, BFH/NV 1996, 671; vom 23. Dezember 2002 XI B 90/02, BFH/NV 2003, 613). - BFH, 29.03.2004 - XI B 150/03
Leistungen für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis als …
Ist Arbeitgeber der Haushaltshilfe eine dritte Person, die dem Steuerpflichtigen Leistungen einer Haushaltshilfe in Rechnung stellt, scheidet der Sonderausgabenabzug aus (BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2002 XI B 90/02, BFH/NV 2003, 613, m.w.N.).