Rechtsprechung
| BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 15 Abs. 2
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gewerblicher Grundstückshandel (hier mit mehr als drei Eigentumswohnungen) - Zurechnung auch langjährig vermieteter Objekte, wenn von Anfang an zum Verkauf bestimmt
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 15 Abs. 2
Gewerblicher Grundstückshandel erfasst nicht nur die Objekte, die zur Gewerblichkeit geführt haben - NWB SteuerXpert START
EStG § 15 Abs. 2
Einsatz von Objekten im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Außerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums veräußerte Objekte sind notwendiges Betriebsvermögen eines Grundstückshandels, wenn sie von vornherein zur Veräußerung bestimmt sind
Kurzfassungen/Presse (3)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel: Objektzugehörigkeit
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel: Vorher und Nachher zählen mit
- lto.de (Kurzinformation)
Grundstücksveräußerungsabsicht für notwendiges Betriebsvermögen
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 4 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 3
Betriebsunterbrechung; Betriebsvermögen; Ende; Gewerbebetrieb; Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstückshandel; Notwendiges Betriebsvermögen - wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Umfang des Betriebsvermögens bei gewerblichem Grundstückshandel" von Dipl.-Finanzwirt Bernhard Paus, original erschienen in: FR - Finanz-Rundschau 11/2004, 1268 - 1272.
Verfahrensgang
- FG Hessen, 21.02.2002 - 8 K 6095/98
- BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 206, 141
- NZM 2005, 269 (Ls.)
- BB 2004, 1602
- DB 2004, 1760
- BStBl II 2004, 738
Wird zitiert von ... (13)
- BFH, 16.09.2009 - X R 48/07
Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks - …
Voraussetzung ist, dass diese Objekte in engem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang zum ersten Objekt erworben und veräußert werden und diese Handlungen von einem einheitlichen Betätigungswillen umfasst sind (vgl. auch BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).Indiz für den erforderlichen zeitlichen Zusammenhang ist eine Zeitspanne von nicht mehr als fünf Jahren zwischen der Anschaffung bzw. Errichtung und der Veräußerung der einzelnen Objekte (BFH-Urteil in BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).
- BFH, 10.12.2008 - X R 14/05
Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - Unbedingte …
Es sind allerdings nur diejenigen Grundstücksgeschäfte als gewerblich zu beurteilen, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, dass dieser auf einen einheitlichen Betätigungswillen schließen lässt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).Indiz für den erforderlichen zeitlichen Zusammenhang ist unter anderem eine Zeitspanne von nicht mehr als fünf Jahren zwischen der Anschaffung bzw. Errichtung und der Veräußerung der einzelnen Objekte (BFH-Urteil in BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel vor eigentlichem Verkauf möglich?
Liegen derartige besondere Umstände vor, ist ein solches Objekt notwendiges Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückshandels und bleibt dies bis zur Veräußerung, Entnahme oder Betriebsaufgabe (BFH-Urteil vom 05. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 204, 141,BStBl II2004, 738).Die Sanierung eines historischen (Schloss-)Gebäudes der hier zu beurteilenden Größenordnung zum Zwecke der Veräußerung - siehe hierzu unter 3. - entspricht dem Bild des "typischen" produzierenden Unternehmers/Bauträgers, der eigeninitiativ tätig wird und Produktionsfaktoren - die eigene Arbeitsleistung, Eigen- und Fremdkapital, selbständig und nichtselbständig erbrachte Leistungen Dritter - zu marktfähigen Güter- und Dienstleistungsangeboten bündelt und sie auf eigenes Risiko am Markt absetzt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303;… vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFH/NV 1998, 917; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).
Die hierdurch bedingte Entstehung eines Gewerbebetriebs führte dazu, dass das besagte Grundstück notwendiges Betriebsvermögen desselben wurde und solange im Betriebsvermögen verblieb, bis es veräußert oder entnommen oder der Betrieb aufgegeben wird (BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).
- BFH, 10.12.2008 - X R 59/08
Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - …
Es sind allerdings nur diejenigen Grundstücksgeschäfte als gewerblich zu beurteilen, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, dass dieser auf einen einheitlichen Betätigungswillen schließen lässt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).Indiz für den erforderlichen zeitlichen Zusammenhang ist unter anderem eine Zeitspanne von nicht mehr als fünf Jahren zwischen der Anschaffung bzw. Errichtung und der Veräußerung der einzelnen Objekte (BFH-Urteil in BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).
- BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05
VuV: Einkünfteerzielungsabsicht
Dabei bildet die heranzuziehende Zeitspanne von fünf Jahren keine starre Grenze (…vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195, unter II. 3. c bb; vom 8. September 2004 XI R 47/03, 48/03, BFHE 207, 263, BStBl II 2005, 41, unter II. 1.), so dass auch erst nach Ablauf von fünf Jahren veräußerte Immobilien in die Betrachtung einbezogen werden können, ggf. mit Folgerungen für die Indizwirkung (…vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089, unter II. 1. b; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738, unter II. 2., m.w.N.). - BFH, 15.03.2005 - X R 51/03
Gewerblicher Grundstückshandel
Sie müssen aber aufgrund der gebotenen tatrichterlichen Gesamtschau den Schluss auf einen einheitlich gewerblichen Betätigungswillen ermöglichen (BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2. der Gründe; BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738, m.w.N. der Rechtsprechung). - BFH, 07.06.2005 - X B 140/04
Notwendiges Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers
a) Die Kläger machen geltend, das angefochtene Urteil weiche von den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Mai 2004 XI R 7/02 (BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738) ab.b) Der BFH hat im Urteil in BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738 betont, dass der zeitliche Rahmen von fünf Jahren zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf von mindestens vier Objekten den Schluss auf das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels zulässt.
- BFH, 18.08.2009 - X R 47/06
Gewerblicher Grundstückshandel
bb) Der erforderliche zeitliche Zusammenhang mit den Grundstücksgeschäften in X (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738) ist gewahrt. - BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von …
Ähnliches gilt für das BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 7/02 (BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738), auf das sich das FA ebenfalls berufen hat. - FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2051/02
Höchstrichterliche Kriterien für die Annahme eines gewerblichen …
Dies berücksichtigend ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, ein gewerblicher Grundstückshandel in der Regel dann anzunehmen, wenn der Veräußerer mit einem einheitlichen Betätigungswillen eine Anzahl bestimmter Objekte kauft, bebaut und in engem zeitlichen Zusammenhang veräußert (vgl. Urteile des BFH vom 05.05.2004 XI R 7/02, BStBl II 2004, 738 …und vom 15.03.2005 X R 51/03 a.a.O.).Voraussetzung für die Annahme eines engen zeitlichen Zusammenhangs in o.a. Sinne ist in der Regel der Umstand, dass die Zeitspanne zwischen Erwerb, Errichtung und Verkauf der Objekte nicht mehr als fünf Jahre beträgt, wobei dieser Zeitraum keine starre Grenze darstellt, sodass auch Objekte, die nach mehr als fünf Jahren aber nach nicht mehr als zehn Jahren seit Erwerb oder Errichtung veräußert werden, nicht generell außer Betracht bleiben (vgl. Urteile des BFH vom 16.10.2002 X R 74/99, BStBl II 2003, 245 und vom 05.05.2004 XI R 7/02, a.a.O.).
- BFH, 06.03.2007 - IV B 118/05
NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen
- BFH, 20.12.2005 - X B 120/05
Divergenz; materiell-rechtliche Fehler
- FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02
Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels
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