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   BGH, 10.07.2012 - XI ZR 305/10   

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https://dejure.org/2012,20845
BGH, 10.07.2012 - XI ZR 305/10 (https://dejure.org/2012,20845)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2012 - XI ZR 305/10 (https://dejure.org/2012,20845)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - XI ZR 305/10 (https://dejure.org/2012,20845)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung als Zug um Zug zu gewährenden Leistungen bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus einer Kapitalanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung als Zug um Zug zu gewährenden Leistungen bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus einer Kapitalanlage

  • rechtsportal.de

    BGB § 242
    Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung als Zug um Zug zu gewährenden Leistungen bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus einer Kapitalanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlage - Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - XI ZR 305/10
    Besteht die Kapitalanlage - wie hier - in der Rechtsposition als Treuhandkommanditist, genügt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung bzw. dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, WM 2010, 262 Rn. 29; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14 und vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).

    Denn das Gegenrecht des Schädigers kann sich nur auf die Rechtsposition beziehen, die der geschädigte Kapitalanleger aufgrund der Zeichnung der - mittelbaren oder unmittelbaren - Fondsbeteiligung erworben hat (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14).

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung gilt dies auch dann, wenn die Übertragung der Fondsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3, vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14 und vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1 mwN).

    Anders als in der dem Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 (XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14) zugrunde liegenden instanzgerichtlichen Entscheidung kann vorliegend die vom Berufungsgericht erkannte Zug-um-Zug- Verurteilung auch nicht dahin ausgelegt werden, dass sich die "Übertragung der von dem Kläger ... gezeichneten Beteiligung" nur auf die Rechtsposition bezieht, die der Kläger aufgrund der Zeichnung erworben hat.

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZR 295/11

    Schadensersatz bei Kapitalanlagegeschäft: Rückabwicklung einer mittelbaren

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - XI ZR 305/10
    Besteht die Kapitalanlage - wie hier - in der Rechtsposition als Treuhandkommanditist, genügt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung bzw. dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, WM 2010, 262 Rn. 29; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14 und vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung gilt dies auch dann, wenn die Übertragung der Fondsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3, vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14 und vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1 mwN).

    Da der Tenor des Berufungsurteils im Lichte der Entscheidungsgründe auszulegen ist, ist eine solche Auslegung wegen der dem entgegenstehenden Ausführungen des Berufungsgerichts zur Frage des Annahmeverzugs nicht möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 2).

    Dies genügt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, WM 2010, 262 Rn. 29 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 3).

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - XI ZR 305/10
    Besteht die Kapitalanlage - wie hier - in der Rechtsposition als Treuhandkommanditist, genügt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung bzw. dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, WM 2010, 262 Rn. 29; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14 und vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).

    Dies genügt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, WM 2010, 262 Rn. 29 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 3).

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - XI ZR 305/10
    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung gilt dies auch dann, wenn die Übertragung der Fondsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3, vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14 und vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Abänderungsbegehren hinsichtlich einer

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - XI ZR 305/10
    Diese Schwierigkeiten fallen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 286/11, juris Rn. 3 mwN).
  • OLG Hamburg, 01.06.2017 - 8 U 94/14

    Haftung von Gründungsgesellschafter/Treuhandkommanditist und gleichzeitig

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. Juli 2012 - XI ZR 305/10 -, Rn 11, juris) genügt es in dem Fall, in dem die Kapitalanlage in der Rechtsposition als " Treuhandkommanditist " besteht (so der BGH, richtig aber wohl als Treugeber), wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung bzw. dem Treuhandvertrag anbietet.

    Diese Schwierigkeiten fallen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers (BGH, Urteil vom 10. Juli 2012 - XI ZR 305/10 -, Rn 12).

    (BGH, Urteil vom 10. Juli 2012 - XI ZR 305/10 -, Rn 13, juris).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Abänderungsbegehren hinsichtlich einer

    Aus den vom Kläger angeführten Fällen XI ZR 271/10, XI ZR 272/10, XI ZR 276/10 und XI ZR 305/10 ergibt sich nichts anderes.
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