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   BGH, 24.04.2013 - XII ZB 10/13   

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https://dejure.org/2013,9967
BGH, 24.04.2013 - XII ZB 10/13 (https://dejure.org/2013,9967)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2013 - XII ZB 10/13 (https://dejure.org/2013,9967)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2013 - XII ZB 10/13 (https://dejure.org/2013,9967)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Berufsbetreuers bei Vorliegen einer einer Hochschulausbildung nicht vergleichbaren Ausbildung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatzhöhe, Fachschulausbildung, Studium, Hochschulstudium, Vergleichbare Ausbildung Krankenschwester, Heilpädagogin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4; VBVG § 5
    Vergütung eines Berufsbetreuers bei Vorliegen einer einer Hochschulausbildung nicht vergleichbaren Ausbildung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - XII ZB 10/13
    Das Beschwerdegericht hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629) in nicht zu beanstandender Weise angenommen, dass die Ausbildung der Beteiligten zu 1 einer Hochschulausbildung nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - XII ZB 10/13
    Ein schützenswertes Vertrauen der Beteiligten zu 1 darauf, dass sie weiterhin den ihr zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44 EUR erhält, besteht nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 - juris jeweils Rn. 14 f.).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - XII ZB 10/13
    Ein schützenswertes Vertrauen der Beteiligten zu 1 darauf, dass sie weiterhin den ihr zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44 EUR erhält, besteht nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 - juris jeweils Rn. 14 f.).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - XII ZB 10/13
    Ein schützenswertes Vertrauen der Beteiligten zu 1 darauf, dass sie weiterhin den ihr zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44 EUR erhält, besteht nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 - juris jeweils Rn. 14 f.).
  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung für staatlich anerkannte

    Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an der Fachschule für Heilpädagogik der Rheinischen Sozialpflegerischen Fachschulen des Landschaftsverbandes Rheinland nach vorangegangener Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin ist einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht vergleichbar (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. April 2013, XII ZB 10/13 - juris).

    a) Der Senat hat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung mit Beschluss vom 24. April 2013 (XII ZB 10/13 - juris) entschieden, dass die - auch hier im Streit stehende - Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an der Fachschule für Heilpädagogik der Rheinischen Sozialpflegerischen Fachschulen des Landschaftsverbandes Rheinland in Düsseldorf nach vorangegangener Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Krankenschwester einer abgeschlossenen Ausbildung an einer (Fach-)Hochschule nicht vergleichbar ist (zum dortigen Sachverhalt vgl. die Ausgangsentscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Dezember 2012 - 25 T 622/12 - juris Rn. 1).

    Schließlich hat der Senat entschieden, dass ein schützenswertes Vertrauen des Betreuers darauf, dass er weiterhin den ihm zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44 EUR erhält, nicht besteht (Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZB 10/13 - juris Rn. 5; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11 - juris Rn. 14 f. mwN).

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