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   BGH, 23.01.2002 - XII ZB 155/01   

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https://dejure.org/2002,7344
BGH, 23.01.2002 - XII ZB 155/01 (https://dejure.org/2002,7344)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2002 - XII ZB 155/01 (https://dejure.org/2002,7344)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - XII ZB 155/01 (https://dejure.org/2002,7344)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Wiedereinsetzung des vorigen Stand - Notfrist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 516 § 233
    Versäumung der Berufungsfrist wegen fehlerhafter Eintragung durch das Büropersonal

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung: Organisationspfl. bei neuem Fristenkalender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.1992 - XII ZB 43/92

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - XII ZB 155/01
    Es kann offen bleiben, ob diese Darlegungen der sofortigen Beschwerde einen neuen nachgeschobenen Vortrag darstellen oder ob es sich dabei lediglich um eine zulässige Ergänzung des bereits zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs vorgetragenen Sachverhalts handelt, die nicht als verspätet im Sinne der §§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen werden kann (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 - und vom 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 1 und 6 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 39/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - XII ZB 155/01
    Es kann offen bleiben, ob diese Darlegungen der sofortigen Beschwerde einen neuen nachgeschobenen Vortrag darstellen oder ob es sich dabei lediglich um eine zulässige Ergänzung des bereits zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs vorgetragenen Sachverhalts handelt, die nicht als verspätet im Sinne der §§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen werden kann (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 - und vom 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 1 und 6 m.w.N.).
  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273

    Note "ungenügend" in der Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Verwendung nicht

    Auch der Bundesgerichtshof geht in einer seiner Entscheidungen bei einem Fristenkalender von derselben Lesart aus, indem er von der "zweiten (rechten) Seite" einer Doppelseite spricht (vgl. BGH, B.v. 23.1.2002 - XII ZB 155/01 - juris Rn. 3).
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