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   BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20   

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BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20 (https://dejure.org/2020,37774)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2020 - XII ZB 363/20 (https://dejure.org/2020,37774)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 (https://dejure.org/2020,37774)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer höheren Betreuervergütung bei Vergleichbarkeit der Ausbildung mit einem Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium im Sinne der betreuungsrechtlichen Vergütungsregelungen; Vermittlung von besonderen für die Führung der Betreuung nutzbaren Kenntnisse ...

  • rewis.io

    Stundensatzerhöhung bei der Berufsbetreuervergütung: Nutzbarkeit der durch ein Fernstudium in der ehemaligen DDR mit der Fachrichtung Sozialistische Betriebswirtschaft des Transportwesens vermittelten Kenntnisse für die Führung der Betreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG a.F. § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    VBVG a.F. § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Festsetzung einer höheren Betreuervergütung bei Vergleichbarkeit der Ausbildung mit einem Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium im Sinne der betreuungsrechtlichen Vergütungsregelungen; Vermittlung von besonderen für die Führung der Betreuung nutzbaren Kenntnisse ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 307
  • Rpfleger 2021, 218
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/15

    Betreuervergütung: Erwerb besonderer Kenntnisse durch eine in der Sowjetunion

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren zwar nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - juris Rn. 16 und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 12 mwN).

    Solche Kenntnisse sind im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt, regelmäßig Rechtskenntnisse (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 10 mwN).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19 - FamRZ 2020, 787 Rn. 11 mwN und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19

    Rechtfertigung einer erhöhten Vergütung einer Betreuung wegen einer in einem

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20
    aa) Besondere und für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG a.F. sind solche, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19 - FamRZ 2020, 787 Rn. 10 mwN).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19 - FamRZ 2020, 787 Rn. 11 mwN und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 11 mwN).

    Wissen, das durch Lebenserfahrung, Fortbildungen oder Berufspraxis erworben wurde, führt dagegen nicht zu einer erhöhten Vergütung (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19 - FamRZ 2020, 787 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 319/11

    Erhöhte Berufsbetreuervergütung: Vorliegen besonderer, für die Betreuung nutzbare

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20
    Auf Vertrauensschutzgesichtspunkte kann sich die Betreuerin schon angesichts des nur 20, 40 EUR betragenden Streitgegenstands nicht berufen (vgl. insoweit auch Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 21 f.).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20
    Verfügt der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, erhöhte sich der Stundensatz auf 33, 50 EUR, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG a.F.), und auf 44 EUR, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG a.F.; vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 14).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 558/14

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei 1977 erworbenem Studienabschluss als

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20
    Das gilt insbesondere für die vom Beschwerdegericht als relevant bezeichneten Fächer Leitung der sozialistischen Wirtschaft und Verkehrsrecht, aber auch für wesentliche Bereiche der festgestellten Lerninhalte der Fächer Verwaltungsorganisation/Informationsverarbeitung und Sozialistische Betriebswirtschaft (vgl. dazu bereits Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155).
  • BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18

    Beschwer eines Vereinsbetreuers durch Festsetzung der Betreuervergütung;

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren zwar nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - juris Rn. 16 und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20

    Zur Frage, ob die Ausbildung zur "Kauffrau im Einzelhandel" die Betreuervergütung

    Zur Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Fassung (im Folgenden: aF) hat der Senat entschieden, dass besondere und für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse solche sind, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 - juris Rn. 14 mwN und vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 13 mwN).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 - juris Rn. 15 mwN und vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 24.02.2021 - XII ZB 485/20

    Die Verfahrenspflegerin wurde zur Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen im

    Das Landgericht hat seine in FamRZ 2021, 307 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • LG Arnsberg, 07.02.2022 - 5 T 265/21

    Betreuervergütung eines Diplom-Wirtschaftsingenieurs (FH)

    Zur Begründung ihres Antrages hat sie sich auf eine ihr zwischenzeitlich bekannt gewordene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.10.2020 (XII ZB 363/20) bezogen, nach der das Studium eines Wirtschaftsingenieurs (DDR) in seinem Kernbereich keine besonderen, für die Führung der Betreuung benutzbaren Kenntnisse vermittele, weshalb sich die Vergütung des Betreuers nicht nach der Vergütungstabelle C richte.

    Solche Kenntnisse sind im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt, regelmäßig Rechtskenntnisse (vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2020 -XII ZB 363/20-, juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (BGH, Beschluss vom 21.10.2020, a.a.O).

    Die Frage, ob der vom Bundesgerichtshof am 21.10.2020 (XII ZB 363/20) entschiedene Fall auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar ist oder nicht, kann dabei dahinstehen.

  • BGH, 09.03.2022 - XII ZB 539/21

    Höhe der Betreuervergütung nach Absolvierung eines Studiums der

    Wie der Senat zudem bereits entschieden hat, vermitteln das Fach "Leitung in der sozialistischen Wirtschaft" keine betreuungsrelevanten Fähigkeiten und die Fächer "Informationsverarbeitung" und "Sozialistische Betriebswirtschaft" allenfalls solche von untergeordneter Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 - Rpfleger 2021, 218 Rn. 17).
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