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BGH, 17.04.2002 - XII ZB 46/02 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe - Rechtsbeschwerde - Vorlage an den BGH - Unstatthaftes Rechtsmittel - Umdeutung
- Judicialis
BGB § 140
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 01.01.2002) § 574 Abs. 1
Behandlung einer beim Oberlandesgericht eingelegten weiteren Beschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98
Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient
Auszug aus BGH, 17.04.2002 - XII ZB 46/02
Abgesehen davon, daß das Rechtsmittel nicht beim Rechtsbeschwerdegericht eingelegt wurde (§ 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO), sondern beim Landgericht, und die Rechtsmittelschrift auch nicht die Erklärung enthält, daß Rechtsbeschwerde eingelegt werde (§ 575 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO), kommt hier eine Umdeutung in entsprechender Anwendung des § 140 BGB schon deshalb nicht in Betracht, weil die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozeßhandlung nicht erfüllt sind (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 - XII ZR 219/98 - NJW 2001, 1217, 1218;… Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. Einleitung III Rdn. 20).
- BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels
Die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere setzt nämlich stets voraus, dass sie als solche unwirksam ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 XII ZB 176/03 FamRZ 2007, 375), während die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2002 XII ZB 46/02 FuR 2002, 432; Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 XII ZR 219/98 ZIP 2001, 305, 307 m.w.N.). - OLG Bamberg, 12.11.2012 - 4 U 168/12
Arrestverfahren - Verbindung von Arrestantrag und Pfändungsgesuch - Darlegungs- …
Die das jeweilige Pfändungsgesuch betreffenden Berufungsanträge können auch nicht entsprechend § 140 BGB in eine solche Beschwerde umgedeutet werden: Bei Rechtsmittelerklärungen kommt eine Umdeutung nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 1986, 785, 786; NJW 2001, 1217; FuR 2002, 432).