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   BGH, 04.10.1990 - XII ZB 6/87   

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https://dejure.org/1990,2689
BGH, 04.10.1990 - XII ZB 6/87 (https://dejure.org/1990,2689)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1990 - XII ZB 6/87 (https://dejure.org/1990,2689)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1990 - XII ZB 6/87 (https://dejure.org/1990,2689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich - Wertermittlung - Rentensplitting - Bemessung der Werteinheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Wertermittlung zur Durchführung des Rentensplittings

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 199
  • MDR 1991, 341
  • FamRZ 1991, 173
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10

    Versorgungsausgleich: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder

    Im Erstverfahren über den Versorgungsausgleich sind die persönlichen Entgeltpunkte für das Kalenderjahr der Zustellung des Scheidungsantrags und das davorliegende Kalenderjahr auf der Grundlage des vorläufigen Durchschnittsentgelts nach § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI zu ermitteln (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990, XII ZB 6/87, FamRZ 1991, 173 und vom 7. Oktober 1992, XII ZB 58/91, FamRZ 1993, 294).

    Danach bestimmt der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls neben der Bemessungsgrundlage auch das Vergleichsentgelt für die letzten zwei Kalenderjahre (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 6/87 - FamRZ 1991, 173 f.).

    Gleichwohl hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, wonach im Erstverfahren über den Versorgungsausgleich für die letzten zwei Jahre vor dem Ende der Ehezeit regelmäßig von dem vorläufigen Durchschnittsentgelt auszugehen ist, auch wenn während des laufenden Verfahrens bereits nach §§ 69 Abs. 2 Nr. 1, 70 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ein endgültiges Durchschnittsentgelt bestimmt wurde (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 6/87 - FamRZ 1991, 173 f. und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 58/91 - FamRZ 1993, 294, 295 ff.; Kemnade FamRZ 1995, 363).

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 372/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder

    Danach bestimmt der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls neben der Bemessungsgrundlage auch das Vergleichsentgelt für die letzten zwei Kalenderjahre (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 6/87 - FamRZ 1991, 173 f.).
  • OLG Celle, 22.11.2010 - 10 UF 232/09

    Berücksichtigung der nach Ehezeitende liegenden rentenrechtlichen Zeiten bei der

    Auf dieser Linie liegt auch der Beschluss des BGH vom 4. Oktober 1990 (FamRZ 1991, 173), wonach im Erstverfahren bei der Ermittlung der Werteinheiten (jetzt: Entgeltpunkte) für das Kalenderjahr des Ehezeitendes und das voraufgegangene Kalenderjahr auch dann die vorläufig bestimmten Vergleichswerte zugrunde zu legen sind, wenn die endgültig maßgebenden Vergleichswerte im Zeitpunkt der Entscheidung bereits bekannt sind.
  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 58/91

    Stichtag für die Zugrundelegung der Regelaltersrente nach neuen Rentenrecht bei

    Auf die für den Versorgungsausgleich zu ermittelnde Rentenanwartschaft wirkte sich dies insofern aus, als an die Stelle des Jahres des Rentenbeginns dasjenige des fiktiven Versicherungsfalles des Ehezeitendes trat (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 6/87 - FamRZ 1991, 173 [BGH 04.10.1990 - XII ZB 6/87]).
  • OLG Celle, 06.06.2007 - 10 UF 83/07

    Anspruch auf Ausgleich von Zusatzversorgungsanrechten des geschiedenen Ehemannes;

    Zwar hat der BGH für Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden, dass im Erstverfahren über den Versorgungsausgleich auch dann das vorläufige Durchschnittsentgelt (i.S. des § 69 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB VI) zugrunde zu legen ist, wenn das endgültige Durchschnittsentgelt bereits bekannt ist (BGH FamRZ 1991, 173).
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