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   BGH, 29.09.1999 - XII ZB 96/96   

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https://dejure.org/1999,5795
BGH, 29.09.1999 - XII ZB 96/96 (https://dejure.org/1999,5795)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1999 - XII ZB 96/96 (https://dejure.org/1999,5795)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1999 - XII ZB 96/96 (https://dejure.org/1999,5795)
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  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZB 183/88

    Einbeziehung einer Besitzstandsrente; Anpassung des Ausgleichsbetrages

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - XII ZB 96/96
    Da der Betrag der Versorgungsrente jedoch niedriger ist als derjenige der Mindestversorgungsrente, wird dem Ehemann - aus Gründen der Besitzstandswahrung - zur Zeit eine Rente in Höhe der Mindestversorgungsrente gezahlt, denn der Anspruch des Versicherten gegen die Zusatzversorgung wird durch den jeweils höchsten Betrag begründet (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 84, 158, 172; vom 19. Dezember 1989 - IVb ZB 183/88 - FamRZ 1990, 380, 381 und vom 4. Oktober 1995 - XII ZB 38/94 - FamRZ 1996, 93, 94).

    Der Ehefrau steht im Rahmen des Versorgungsausgleichs die Hälfte des auf die Ehezeit entfallenden werthöchsten - unverfallbaren - Anrechts des Ehemannes aus der Zusatzversorgung zu (Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 1989 aaO und vom 9. Mai 1990 - XII ZB 89/89 - FamRZ 1990, 984, 985).

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - XII ZB 96/96
    Da der Betrag der Versorgungsrente jedoch niedriger ist als derjenige der Mindestversorgungsrente, wird dem Ehemann - aus Gründen der Besitzstandswahrung - zur Zeit eine Rente in Höhe der Mindestversorgungsrente gezahlt, denn der Anspruch des Versicherten gegen die Zusatzversorgung wird durch den jeweils höchsten Betrag begründet (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 84, 158, 172; vom 19. Dezember 1989 - IVb ZB 183/88 - FamRZ 1990, 380, 381 und vom 4. Oktober 1995 - XII ZB 38/94 - FamRZ 1996, 93, 94).
  • BGH, 23.09.1998 - XII ZB 123/94

    Begriff der laufenden Versorgung

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - XII ZB 96/96
    Der Senat hat - nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses - entschieden, daß bei der auf das Ende der Ehezeit bezogenen Umrechnung eines statischen Versorgungsanrechts in eine dynamische Rentenanwartschaft nur dann die Kapitalisierungsfaktoren der Tabelle 7 der Barwertverordnung in Ansatz gebracht werden dürfen, wenn bereits am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung vorlag (Senatsbeschluß vom 23. September 1998 - XII ZB 123/94 - FamRZ 1999, 218, 220 unter Ziff. 2 c m.N.).
  • BGH, 04.10.1995 - XII ZB 38/94

    Berechnung des Ehezeitanteils einer Versorgungsrente der öffentlichen

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - XII ZB 96/96
    Da der Betrag der Versorgungsrente jedoch niedriger ist als derjenige der Mindestversorgungsrente, wird dem Ehemann - aus Gründen der Besitzstandswahrung - zur Zeit eine Rente in Höhe der Mindestversorgungsrente gezahlt, denn der Anspruch des Versicherten gegen die Zusatzversorgung wird durch den jeweils höchsten Betrag begründet (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 84, 158, 172; vom 19. Dezember 1989 - IVb ZB 183/88 - FamRZ 1990, 380, 381 und vom 4. Oktober 1995 - XII ZB 38/94 - FamRZ 1996, 93, 94).
  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 89/89

    Dynamische Versorgungsrente

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - XII ZB 96/96
    Der Ehefrau steht im Rahmen des Versorgungsausgleichs die Hälfte des auf die Ehezeit entfallenden werthöchsten - unverfallbaren - Anrechts des Ehemannes aus der Zusatzversorgung zu (Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 1989 aaO und vom 9. Mai 1990 - XII ZB 89/89 - FamRZ 1990, 984, 985).
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