Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2377
BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92 (https://dejure.org/1994,2377)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1994 - XII ZR 126/92 (https://dejure.org/1994,2377)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - XII ZR 126/92 (https://dejure.org/1994,2377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: FGB § 39 Abs. 1 Satz 3
    Bestimmung des Wertermittlungsstichtags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 482
  • NJ 1994, 224
  • FamRZ 1994, 504
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 202/90

    Vermögensteilung bei Beendigung der Ehe nach DDR-Recht

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92
    Danach bleibt für die Auseinandersetzung ihres gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens das bisherige Recht maßgebend; das ist hier insbesondere § 39 FGB (vgl. Senatsurteil BGHZ 117, 35 ff u. ständige Rechtsprechung).

    Nach den Grundsätzen, die der Senat in BGHZ 117 aaO (BGHZ 117, 35) für die verfassungskonforme Handhabung des § 39 FGB aufgestellt hat, liegt aus heutiger Sicht eine unzulässige Teilentscheidung vor; denn eine derartige Eigentumszuweisung an einen Ehegatten ist mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG unvereinbar, wenn nicht gleichzeitig eine umfassende Auseinandersetzung erfolgt und insbesondere eine angemessene Erstattungsverpflichtung des anderen Ehegatten festgesetzt sowie deren Erfüllung gesichert wird (vgl. auch Senatsurteil vom 18. März 1992 - XII ZR 15/91 - FamRZ 1992, 923 f).

    Daraus kann nicht geschlossen werden, daß das Gericht einen solchen Anspruch hat verneinen wollen, weil in diesem Falle eine Begründung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Senatsurteil BGHZ 117 aaO. 51 (BGHZ 117, 35)).

    Insoweit ist anerkannt, daß die Bemessung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen hat, ohne daß erforderlich ist, daß ein exakter wertmäßiger Ausgleich erreicht wird (vgl. BGHZ 89, 137, 143 [BGH 01.12.1983 - IX ZR 41/83]; MünchKomm/Müller-Gindullis 3. Aufl. 6. DVO EheG § 8 Rdn. 13; für § 39 FGB schon BGHZ 117, 35, 42).

    Soweit die neue Verhandlung ergibt, daß dem Kläger ein Erstattungsanspruch zuzubilligen ist, wird wegen der gebotenen Verzinsung und Sicherung auf das Senatsurteil BGHZ 117, aaO. 45 ff (BGHZ 117, 35) hingewiesen.

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90

    Anteilige Werterstattung einer dem Ehegatten zu Alleineigentum übertragenen Sache

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92
    Zum Wertermittlungsstichtag für den Erstattungsanspruch nach § 39 I 3 DDR-FGB, wenn gemeinschaftliches Grundeigentum durch ein rechtskräftiges Teilurteil in das Alleineigentum eines Ehegatten ohne gleichzeitige Entscheidung über die Erstattung übertragen worden ist (Ergänzung zum Senatsurteil BGHZ 117, 61 = DtZ 1992, 120 = LM Heft 8/1992 § 39 DDR-FGB Nr. 2).

    Der Senat hat zwar bereits entschieden, daß für den Erstattungsanspruch nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB grundsätzlich der Wert im Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung maßgebend ist, mit dem jeder Beteiligte Alleineigentümer der ihm zugeteilten Sachen und Vermögensrechte wird und der jeweils andere Ehegatte seinen Eigentumsanteil verliert (vgl. BGHZ 117, 61, 68).

  • RG, 06.10.1933 - VII 128/33

    Kann der Berufungskläger, der den in der Berufungsbegründungsschrift gestellten

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92
    Insoweit wird er auf den in der Revisionsverhandlung gestellten Antrag der Beklagten seines Rechtsmittels für verlustig erklärt (vgl. RGZ 142, 63, 65).
  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92
    Insoweit ist anerkannt, daß die Bemessung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen hat, ohne daß erforderlich ist, daß ein exakter wertmäßiger Ausgleich erreicht wird (vgl. BGHZ 89, 137, 143 [BGH 01.12.1983 - IX ZR 41/83]; MünchKomm/Müller-Gindullis 3. Aufl. 6. DVO EheG § 8 Rdn. 13; für § 39 FGB schon BGHZ 117, 35, 42).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 15/91

    Übertragung eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücks in das

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92
    Nach den Grundsätzen, die der Senat in BGHZ 117 aaO (BGHZ 117, 35) für die verfassungskonforme Handhabung des § 39 FGB aufgestellt hat, liegt aus heutiger Sicht eine unzulässige Teilentscheidung vor; denn eine derartige Eigentumszuweisung an einen Ehegatten ist mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG unvereinbar, wenn nicht gleichzeitig eine umfassende Auseinandersetzung erfolgt und insbesondere eine angemessene Erstattungsverpflichtung des anderen Ehegatten festgesetzt sowie deren Erfüllung gesichert wird (vgl. auch Senatsurteil vom 18. März 1992 - XII ZR 15/91 - FamRZ 1992, 923 f).
  • BGH, 07.10.1992 - XII ZR 187/91

    Berechnung des Erstattungsanspruchs des weichenden Ehegatten bei Entscheidung

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92
    Es wäre unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar, wenn ein Ehegatte, der nach heutiger Handhabung des § 39 FGB Miteigentum an Grundvermögen erhalten hätte, sich nicht nur mit dem Verlust dieser Chance infolge einer rechtskräftigen Zuweisung des Alleineigentums an den anderen Ehegatten vor dem 3. Oktober 1990 abfinden müßte, sondern darüber hinaus mit einem nach heutigen Verhältnissen offensichtlich unangemessenen Wertansatz dieses Vermögens im Rahmen der späteren Bemessung des Erstattungsanspruchs.(vgl. schon Nichtannahmebeschluß des Senats vom 7. Oktober. 1992 - XII ZR 187/91 - BGHR DDR-FGB § 39 Abs. 1 Satz 3 Erstattungsanspruch 2).
  • KG, 04.06.1992 - 16 UF 6041/91

    Verteilung; Gegenstände; Erstattungsanspruch; Entscheidung; Gericht; DDR;

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92
    Das Urteil ist veröffentlicht in FamRZ 1992, 1430.
  • BezG Cottbus, 04.11.1992 - 5 UF 26/92
    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92
    Das Bezirksgericht Cottbus (FamRZ 1993, 966, 967; s.a. Palandt/Diederichsen BGB 53. Aufl. EGBGB Art. 234 § 4 Rdn. 5) hat in einem solchen Fall für die Wertbemessung den Zeitpunkt als maßgebend angesehen, zu dem die Eigentums- und Vermögensgemeinschaft abschließend aufgehoben worden ist, zu dem sich also der letzte Teilakt der Auseinandersetzung der Gemeinschaft vollzogen hat.
  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94

    Auseinandersetzung von Ehegatten hinsichtlich des Eigentums an einem Eigenheim

    Haben Ehegatten ihre Eigentums- und Vermögensgemeinschaft schrittweise auseinandergesetzt und dabei vorab ihr Eigenheim in das Alleineigentum eines Ehegatten übertragen, ohne zugleich die Erstattung eines anteiligen Wertes zu regeln, so kommt es für die spätere Bemessung des Erstattungsanspruchs nach § 39 I 3 DDR-ZGB auf den Zeitpunkt des letzten Teilakts der gegenständlichen Vermögensverteilung an (im Anschluß an Senatsurteile vom 19.1.1994, DtZ 1994, 151 = LM H. 6/1994 § 39 DDR-FGB Nr. 3 FamRZ 1994, 504; 505 [BGH 19.01.1994 - XII ZR 126/92]und vom 2.3.1994, FamRZ 1994, 692; 693. Das gilt auch, wenn der erstattungsberechtigte Ehegatte das Eigenheim nach diesem Zeitpunkt durch Ausübung eines ihm eingeräumten Vorkaufsrechts erwirbt.

    Dies gilt auch dann, wenn das Gericht in Fällen der schrittweisen Auseinandersetzung nur noch über restliche Bestandteile des gemeinschaftlichen Vermögens zu entscheiden hat (Senatsurteil vom 19. Januar 1994 - XII ZR 126/92 - FamRZ 1994, 504, 505).

    Ist jedoch die gegenständliche Auseinandersetzung schon zuvor - wie hier durch gerichtliche Einigung der Parteien - restlos erfolgt, ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich die letzte Übertragung zu Alleineigentum vollzogen hat (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1994 aaO. und vom 2. März 1994 - XII ZR 221/92 - FamRZ 1994, 692, 693).

    Daraus folgt, daß die Wertbilanz für den Erstattungsanspruch auf einen einheitlichen Stichtag zu beziehen ist, nämlich auf den Zeitpunkt der vollständigen Beendigung der Vermögensgemeinschaft (Senatsurteil vom 19. Januar 1994 aaO.).

  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 82/97

    Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens geschiedener Ehegatten

    Soweit, wie hier, über die Eigentumszuweisung bereits durch ein vor der Wiedervereinigung ergangenes Urteil entschieden worden ist, das aus heutiger Sicht ein unzulässiges Teilurteil darstellt, aber wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Rechtskraft unangreifbar geworden ist, ist nach der Rechtsprechung des Senats für die Bewertung auf den Zeitpunkt der vollständigen Beendigung der Vermögensgemeinschaft abzustellen, also auf den letzten Teilakt der Auseinandersetzung (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1994 - XII ZR 126/92 - FamRZ 1994, 504, 505, vom 2. März 1994 aaO und vom 29. März 1995 - XII ZR 117/94 - FamRZ 1995, 866, 867).

    Im Rahmen eines Verfahrens nach § 39 FGB war demgemäß auch insoweit von gemeinsamen Vermögen auszugehen, über das mangels einer Einigung ein Richterspruch über die Verteilung erforderlich ist (vgl. auch Senatsurteil vom 19. Januar 1994 aaO S. 506).

  • BVerfG, 05.10.1999 - 1 BvR 252/93

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Wertbestimmung eines Grundstücks im Rahmen

    Dabei hat der Bundesgerichtshof auf seine Entscheidungen vom 19. Januar 1994 (FamRZ 1994, S. 504) und 2. März 1994 (FamRZ 1994, S. 692) hingewiesen.
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 221/92

    Wirksamkeit der Übertragung eines Hausgrundstücks in das Alleineigentum eines

    Der Senat hat bereits durch Urteil vom 19. Januar 1994 (XII ZR 126/92 - zur Veröffentlichung bestimmt) in gleichem Sinne entschieden, worauf im einzelnen Bezug genommen wird.
  • OLG Rostock, 19.12.2000 - 8 UF 112/99

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt einer Vermögensauseinandersetzung nach § 39 FGB

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist danach entweder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz oder, falls ¼ wie hier ¼ die Vermögensauseinandersetzung schon vorher restlos erfolgte, der Zeitpunkt, in dem sich die letzte Übertragung zu Alleineigentum vollzogen hat (BGH FamRZ 1994, 504, 505; FamRZ 1994, 692, 693; DtZ 1995, 406, 407).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht