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   BGH, 14.04.1999 - XII ZR 24/99   

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https://dejure.org/1999,2976
BGH, 14.04.1999 - XII ZR 24/99 (https://dejure.org/1999,2976)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1999 - XII ZR 24/99 (https://dejure.org/1999,2976)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1999 - XII ZR 24/99 (https://dejure.org/1999,2976)
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Mietzinsanpassung - Neuverhandlungsklausel

§ 3, 9 ZPO, Bestimmung der Beschwer bei Verurteilung zur Zustimmung an eine Mietzinsanpassung

Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietzinsanpassung, Beschwer für -; Beschwer, - für Zustimmung zur Mietzin- sanpassung; Wert der -

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Zustimmung zu einer Mietzinsanpassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 891
  • NZM 1999, 561
  • ZMR 1999, 612
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95

    Willkürverbot und fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - XII ZR 24/99
    a) Insoweit bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Beschwer bei einer langfristig bindenden Mietzinsanpassung in Anlehnung an diesen Senatsbeschluß, der zu einer Zeit erging, als noch § 9 ZPO a.F. galt (zwölfeinhalbfacher Jahresbetrag), weiterhin im Regelfall mit dem dreifachen Jahresbetrag der Erhöhung oder Herabsetzung zu bewerten ist, oder ob das Ermessen in diesen Fällen durch die Sonderregelung des § 9 ZPO n.F. (im Falle des Satzes 1 dreieinhalbfacher Jahresbetrag) eingeschränkt wird (vgl. BVerfG NJW 1996, 1531; Gärtner WuM 1997, 160 f. m.N.).
  • BGH, 26.05.1993 - XII ZR 32/91

    Anpassung eines Pachtvertrages durch Modifizierung der Mindestpacht - Begehren

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - XII ZR 24/99
    Den Wert der Beschwer einer zur Zustimmung zu einer Mietzinsanpassung verurteilten Partei hat das Gericht nach der allgemeinen Regel des § 3 ZPO nach freiem Ermessen anhand des wirtschaftlichen Interesses des Klägers an der Anpassung zu bewerten (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Mai 1993 - XII ZR 32/91 - BGHR ZPO § 3 Interesse, wirtschaftliches 1).
  • LG Darmstadt, 06.08.2021 - 6 T 100/21

    Gebührenstreitwert für Mieterhöhungsklagen?

    Daher ist auch die Beschwer einer Partei bei einer Mieterhöhung im Rahmen eines unbefristeten Mietverhältnisses nach dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der streitigen Erhöhung anzusetzen (BGH NJW-RR 2019, NJW-RR Jahr 2019, 333), sofern es keine geringere Restlaufzeit mehr hat (BGH NZM 1999, 561 oder auch der von den Beklagten zitierte Beschluss des BGH vom 08.04.2014 - VIII ZB 30/13, BeckRS 2014, 11613).
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