Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 34/96, 14 K 34/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6440
FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 34/96, 14 K 34/96 (https://dejure.org/1999,6440)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.08.1999 - XIV 34/96, 14 K 34/96 (https://dejure.org/1999,6440)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. August 1999 - XIV 34/96, 14 K 34/96 (https://dejure.org/1999,6440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufwendungen zur Beseitigung von asbestverseuchten Dachplatten als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33a Abs. 2 Satz 1
    Aufwendungen zur Beseitigung von asbestverseuchten Dachplatten als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 34/96
    In jüngster Zeit ist der BFH allerdings von der Anwendung des Gegenwertgedankens insbesondere in den Fällen abgerückt, in denen durch Schadensbeseitigung an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus ein verlorener Aufwand entstanden ist (vgl. BFH-Urteil vom 06.05.1994 III R 27/92, BStBl II 1995, 104).

    In seinem Urteil III R 27/92 (a.a.O.) ist er nunmehr zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Unterscheidung zwischen Einkommens- und Vermögensbelastung im Rahmen des § 33 EStG mit dem Wortlaut und Zweck der Vorschrift nicht vereinbaren lässt.

    Nach den im BFH-Urteil vom 06.05.1994 III R 27/92 (BStBl. II 1995, 104, 108) entwickelten Grundsätzen sind notwendige Aufwendungen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit eines selbst genutzten Einfamilienhauses nach Eintritt eines außergewöhnlichen Schadensereignisses dann als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn.

    Diese Wertverbesserung müssen sie sich im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen (siehe BFH-Urteil III R 27/92 unter 3. b, a.a.O.).

  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 34/96
    So hat er beispielsweise die Vorlage eines nachträglich erstellten amtsärztlichen Attests im Rahmen der Prüfung der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen anerkannt, wenn der BFH im Zeitpunkt der vom Steuerpflichtigen getätigten Aufwendungen über die Vorlage eines vor der Maßnahme erstellten amtsärztlichen Zeugnisses noch nicht entschieden hatte (BFH-Urteile vom 13.02.1987 III R 208/81, BStBl II 1987, 427; vom 09.08.1991 III R 54/90, BStBl II 1991, 920).
  • BFH, 13.02.1987 - III R 208/81

    Außergewöhnliche Belastung - Teilnahme an Gruppentreffen - Anonyme Alkoholiker -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 34/96
    So hat er beispielsweise die Vorlage eines nachträglich erstellten amtsärztlichen Attests im Rahmen der Prüfung der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen anerkannt, wenn der BFH im Zeitpunkt der vom Steuerpflichtigen getätigten Aufwendungen über die Vorlage eines vor der Maßnahme erstellten amtsärztlichen Zeugnisses noch nicht entschieden hatte (BFH-Urteile vom 13.02.1987 III R 208/81, BStBl II 1987, 427; vom 09.08.1991 III R 54/90, BStBl II 1991, 920).
  • BFH, 04.03.1983 - VI R 189/79

    Keine außergewöhnliche Belastung, wenn den Aufwendungen ein Gegenwert in Form

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 34/96
    Nach bisheriger Rechtsprechung des BFH konnten Aufwendungen dann nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige für die Aufwendungen einen Gegenwert oder nicht nur vorübergehende Vorteile erlangte, insbesondere wenn Teile des Einkommens für die Anschaffung von Gegenständen verwendet wurden, die von länger dauerndem Wert und Nutzen waren und die eine gewisse Marktgängigkeit besaßen (vgl. BFH-Urteil vom 04.03.1983 VI R 189/79, BStBl II 1983, 378).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 219/83

    Erbausgleich - Nichteheliches Kind - Aufwendungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 34/96
    In neueren Entscheidungen hat es der BFH vermieden, die These von den notwendigen Einkommensbelastungen zu bestätigen (vgl. Urteile vom 14.11.1980 VI R 106/78, BStBl II 1981, 130; vom 23.10.1987 III R 219/83, BStBl II 1988, 332).
  • BFH, 14.11.1980 - VI R 106/78

    Freiwillige Ablösung laufender Kosten für die Unterbringung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 34/96
    In neueren Entscheidungen hat es der BFH vermieden, die These von den notwendigen Einkommensbelastungen zu bestätigen (vgl. Urteile vom 14.11.1980 VI R 106/78, BStBl II 1981, 130; vom 23.10.1987 III R 219/83, BStBl II 1988, 332).
  • BFH, 23.11.1967 - IV R 143/67

    Grabpflegekosten - Testamentarische Anordnung - Erbe - Dauernde Last

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 34/96
    Auch der BFH ist dieser Rechtsauffassung lange gefolgt (Urteile vom 23.11.1967 IV R, BStBl II 1968, 259; vom 16.05.1975 VI R 163/73, BStBl II 1975, 538).
  • BFH, 16.05.1975 - VI R 163/73

    Aufwendungen des alleinschuldig geschiedenen Ehemannes für die Einrichtung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 34/96
    Auch der BFH ist dieser Rechtsauffassung lange gefolgt (Urteile vom 23.11.1967 IV R, BStBl II 1968, 259; vom 16.05.1975 VI R 163/73, BStBl II 1975, 538).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

    Vielmehr müssen mindestens konkret zu befürchtende Gesundheitsschäden anzunehmen sein (so auch Oberfinanzdirektion --OFD-- Nürnberg in der Verfügung vom 14. Mai 1990, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1990, 639; Verfügungen der OFD München vom 17. Juli 1992, Der Betrieb --DB-- 1992, 2063, und vom 9. Dezember 1993, DB 1994, 119; ferner OFD Hannover vom 8. November 1996, Finanz-Rundschau --FR-- 1997, 192; OFD Saarbrücken vom 18. Juli 1997, DStR 1997, 1536, und Erlass des Bremer Senators für Finanzen vom 24. Februar 2000, DB 2000, 799; ebenfalls Fitsch in Lademann, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 33 Anm. 78 "Gesundheitsgefährdende Schadstoffe"; a.A. FG Düsseldorf im Urteil vom 22. Juli 1999 10 K 3923/96 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 1075; FG Niedersachsen im Urteil vom 26. August 1999 XIV 34/96, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 634, jeweils rechtskräftig, und Hollatz, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- Fach 2, S. 11715).

    Auch im Fall der konkreten Gesundheitsgefährdung durch Asbest ist von einem endgültigen Wertverlust auszugehen (so auch das Urteil des Niedersächsischen FG vom 26. August 1999 14 K 34/96, DATEV, zur Schadensbeseitigung bei asbestkontaminierter Dacheindeckung), da eine infolge einer von ihr ausgehenden Gesundheitsgefährdung sanierungsbedürftige Fassade wertlos ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht