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   BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91   

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BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91 (https://dejure.org/1992,4109)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 2 C 35.91 (https://dejure.org/1992,4109)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 2 C 35.91 (https://dejure.org/1992,4109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Nebentätigkeit Hochschullehrer - Genehmigungsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 556
  • ZBR 1993, 149
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91
    Auszugehen ist vom allgemeinen Behördenbegriff, einer in den Organismus der Staatsverwaltung - im weiteren Sinne, einschließlich staatlich beaufsichtigter öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen - eingeordneten, organisatorischen Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (vgl. BVerfGE 10, 20 ; BVerwGE 87, 310 ).

    Vielmehr werden insoweit z.B. auch Schulen sowie Krankenhäuser und Kliniken in der Trägerschaft der öffentlichen Hand als Behörden angesehen (vgl. BVerwGE 87, 310 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91
    Die mögliche Tätigkeit des Instituts liegt auch im Rahmen seiner gesetzmäßigen Aufgaben; dies hat das Berufungsgericht im wesentlichen in Auslegung irrevisiblen Landeshochschulrechts (vgl. BVerwGE 13, 303; Beschluß vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - ) und damit für den Senat bindend, im übrigen bundesrechtlich bedenkenfrei, entschieden.
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91
    Auszugehen ist vom allgemeinen Behördenbegriff, einer in den Organismus der Staatsverwaltung - im weiteren Sinne, einschließlich staatlich beaufsichtigter öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen - eingeordneten, organisatorischen Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (vgl. BVerfGE 10, 20 ; BVerwGE 87, 310 ).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 B 89.87
    Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91
    Die mögliche Tätigkeit des Instituts liegt auch im Rahmen seiner gesetzmäßigen Aufgaben; dies hat das Berufungsgericht im wesentlichen in Auslegung irrevisiblen Landeshochschulrechts (vgl. BVerwGE 13, 303; Beschluß vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - ) und damit für den Senat bindend, im übrigen bundesrechtlich bedenkenfrei, entschieden.
  • BVerwG, 29.04.1965 - II C 98.62

    Eintritt in den berufsmäßigen Wehrdienst ohne Begründung der förmlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91
    Gutachtertätigkeit im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 LBG ist zwar nicht gleichbedeutend mit wissenschaftlicher Tätigkeit, die bereits nach Nr. 3 a.a.O. genehmigungsfrei ist, sondern geht über diese hinaus; anderenfalls wäre die gesonderte Genehmigungsfreistellung der selbständigen Gutachtertätigkeit in Nr. 4 überflüssig (vgl. auch Urteil des Senats vom 26. November 1968 - BVerwG 2 C 98.62 - ).
  • BVerwG, 26.11.1968 - II C 98.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91
    Die hiernach nicht zu genehmigende Konkurrenz zur Einrichtung des Dienstherrn, der der Kläger angehört, liegt entscheidend anders als der Fall der Konkurrenz zur gleichfalls privaten Nebentätigkeit anderer Hochschullehrer, auch etwa des Institutsdirektors (vgl. auch dazu Urteil vom 26. November 1968 - BVerwG 2 C 98.63 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2023 - 6 B 1034/23

    Fall Aslan: Widerruf des Lehrauftrags rechtswidrig

    8/2023, Teil B Nebentätigkeitsrecht IV. 3. Rn. 38; Siehe auch BVerwG, Urteil vom 29.10.1992 - 2 C 35.91 -, ZBR 1993, 149 = juris Rn. 24 zur Genehmigungspflichtigkeit einer nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 LBG Berlin a. F. grundsätzlich nicht genehmigungspflichtigen selbstständigen Gutachtertätigkeit durch einen Hochschullehrer, wenn diese im Rahmen einer wesentlichen Mitarbeit in einem selbständigen Gewerbebetrieb erfolgt.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12

    Bestimmung des anrechnungsfreien Umfangs privatwirtschaftlicher Einkünfte aus

    In gleicher Weise kann auch offen bleiben, ob die schriftstellerische Tätigkeit des Klägers trotz ihrer Privilegierung im aktiven Dienst überhaupt genehmigungsfrei wäre oder ob sie vielmehr in Ansehung der Verflechtungen mit der Ausübung der Geschäftsführung für den A.-Verlag, über den der Kläger seine Werke (wohl ausschließlich) publiziert, an deren Genehmigungspflicht teilhätte (vgl. dazu Plog/Wiedow, § 66 BBG a.F. RdNr. 4a, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29.10.1992 - 2 C 35.91 -, Schütz BeamtR ES/E IV Nr. 9).
  • BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvR 1121/06

    Zur Möglichkeit der Anreicherung des Hauptamtes eines Arztes und Professors an

    Die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit wissenschaftlicher Betätigung umfasst jedoch nicht den Schutz eines Gewinn- und Erwerbsstrebens, so dass die hier fragliche wirtschaftliche Verwertung der wissenschaftlichen Betätigung bereits nicht in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG fällt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2007 - 2 BvR 1188/05 - juris; BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 2 C 35.91 -, ZBR 1993, S. 149 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 1 M 142/10

    Beschwerde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hinsichtlich der

    Zu den Behörden in Sinne von § 76 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LBG LSA gehören u. a. Einrichtungen im Hochschulbereich sowie Krankenhäuser und Kliniken in der Trägerschaft der öffentlichen Hand, da insofern vom allgemeinen Behördenbegriff auszugehen ist, nämlich einer in den Organismus der Staatsverwaltung - im weiteren Sinne, einschließlich staatlich beaufsichtigter öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen - eingeordneten, organisatorischen Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein ( vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1992 - Az.: 2 C 35.91 -, Buchholz 237.2 § 30 BlnLBG Nr. 1 [m. w. N.] ).

    Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichtes dient der Versagungsgrund des § 76 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 3 LBG LSA gerade dem Schutz des Dienstherrn vor einer Konkurrenz durch die Nebentätigkeit eines Beamten zu einer Einrichtung des Dienstherrn, welcher der Beamte angehört ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 28. September 2007 - Az.: 2 BvR 1121/06 u. a. -, ZBR 2008, 171; BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1992, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 12. November 1981 - Az.: 1 D 38.80 -, zitiert nach juris [Rn. 39] ).

    Die durch Art. 5 Abs. 3 GG grundrechtlich verbürgte Freiheit in Wissenschaft, Forschung und Lehre steht mithin der Versagung einer die Mitarbeit in einem gewerblichen Unternehmen einschließenden Nebentätigkeit nicht entgegen ( siehe auch: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1992, a. a. O. ).

  • LAG München, 12.01.2006 - 2 Sa 430/05

    Außerordentliche Kündigung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit

    Er erfasst auch den Fall, dass der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, die Aufgabe selbst auszuführen (Bundesverwaltungsgericht vom 29.10.1992 - BVerwG 2 C 35.91 - ZTR 93, 176).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter

    Das Handeln im Tätigkeitsbereich der eigenen Behörde, hier der Telekom, erfüllte den Versagungsgrund des § 65 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BBG (vgl. dazu Urteil vom 29. Oktober 1992 BVerwG 2 C 35.91 Buchholz 237.2 § 30 Bln. LBG Nr. 1).
  • VG Lüneburg, 23.02.2005 - 1 A 54/03

    Fremdauftrag; Hauptamt; Modellversuch; Nebentätigkeit; Privatgutachten;

    Vgl. insoweit die Entscheidung des BVerwG v. 29.10.1992 - 2 C 35/91 - veröff.

    In DVBl. 1993, 556 = ZBR 1993, 149 zur Nebentätigkeit im Bereich einer Hochschule:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 4 S 9.11

    Ruhestandsbeamter; Verbot einer Beschäftigung; Professor; Pathologie; Gründung

    Diese Vorschrift dient nicht - wie die Beschwerde u.a. in ihrer Argumentation zur teleologischen Auslegung anklingen lässt - dem Schutz der wirtschaftlichen Belange des Dienstherrn vor unlauterer Konkurrenz, sondern strebt den weitgehenden, bereits in das Vorfeld möglicher Interessenkonflikte verlegten Schutz der loyalen Amtsausübung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 2 C 35.91 -, juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 20.01.2011 - 7 L 306.10

    Schutz des ehemaligen Dienstherren vor fachlicher und wirtschaftlicher Konkurrenz

    Zwar ist zutreffend - wie die Antragsgegnerin ausführt -, dass der im Nebentätigkeitsrecht verortete spezielle Versagungsgrund des § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 LBG es dem aktiven Beamten verbietet, in fachliche und wirtschaftliche Konkurrenz zu seinem Dienstherrn zu treten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 2007 - 2 BvR 1121/06 -, Juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 2 C 35/91 -, Juris Rn. 28 für die gleichlautende Vorgängernorm des § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 LBG a.F.).
  • OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14

    Ruhen von Versorgungsbezügen - Erwerbseinkommen; Ruhen von Versorgungsbezügen;

    Der enge Zusammenhang nicht privilegierter Tätigkeit mit der wissenschaftlichen Tätigkeit lässt die Privilegierung der Tätigkeit insgesamt entfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1992 - 2 C 35/91 - [...]; vgl. zur einheitlichen Betrachtung der gesamten Erwerbstätigkeit auch BVerwG, Urteil vom 25.08.2011 - 2 C 31.10 - [...]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 2 L 148/07

    Nebentätigkeit; Interessenkollision

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 11 S 644/92

    Nutzungsentgelt für ärztliche Nebentätigkeiten: Inanspruchnahme von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11828/99
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