Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 07.10.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,25
BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70 (https://dejure.org/1972,25)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.1972 - 2 BvR 704/70 (https://dejure.org/1972,25)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 1972 - 2 BvR 704/70 (https://dejure.org/1972,25)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den Unterhaltszuschuß bei Referendaren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbereitungsdienst (Nebentätigkeit) - Vergütung aus Nebentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 33, 44
  • DVBl 1972, 537
  • DÖV 1972, 570
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70
    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang nur entschieden, daß sich Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unmittelbar lediglich auf die Bundesgesetzgebung bezieht (BVerfGE 12, 319 (325); 19, 253 (266); 26, 228 (237); 32, 346 (360)).

    Ermächtigungsgrundlagen bedürfen der Auslegung (vgl. BVerfGE 8, 274 (307); 24, 1 (15); 26, 16 (27); 26, 228 (241 f.); 28, 66 (85)).

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70
    Das Grundrecht des Bürgers, nur aufgrund solcher Vorschriften mit einem Nachteil belastet zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (vgl. BVerfGE 19, 253 (257); 29, 402 (408)), wird nicht verletzt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang nur entschieden, daß sich Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unmittelbar lediglich auf die Bundesgesetzgebung bezieht (BVerfGE 12, 319 (325); 19, 253 (266); 26, 228 (237); 32, 346 (360)).

  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus

    Auszug aus BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung innerhalb des Beamtenrechts die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung bezieht, für verfassungsgemäß gehalten (vgl. z. B. BVerfGE 27, 364 (374)).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Wird der Auszubildende für die Zeit des Vorbereitungsdienstes - in der Regel auch in seinem eigenen Interesse - ins Beamtenverhältnis übernommen, so halte ich es allerdings für möglich und dann auch für geboten, die sich aus diesem besonderen, nur zum Zwecke der Ausbildung begründeten (BVerfGE 33, 44 [50]) Beamtenverhältnis, mit dem kein öffentliches Amt im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG übernommen wird, ergebende Gewährleistungspflicht wegen Art. 12 Abs. 1 GG verfassungskonform als auf den soeben bezeichneten Inhalt hin modifiziert zu verstehen.

    Die geringere Bindung zwischen dem Beamten im Vorbereitungsdienst und dem Staat zeigt sich auch darin, daß er keinen Anspruch auf Alimentation hat (BVerfGE 33, 44 [50]), deshalb kein Gehalt, sondern lediglich Unterhaltszuschuß bezieht.

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Dabei gehört der Vorbereitungsdienst für zahlreiche Berufe nach wie vor in der Wahrnehmung der betroffenen Kreise zu einer "abgeschlossenen Berufsausbildung" und stellt zugleich einen verlässlichen Ausweis über die erworbene - vielseitige - Qualifikation als "Einheitsjurist" dar (vgl. BVerfGE 39, 334 ; vgl. auch BVerfGE 33, 44 ).
  • VG Gießen, 15.03.2023 - 5 K 1906/22

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    Ein Widerrufsbeamter kann sich nämlich nicht auf das in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Alimentationsprinzip berufen (BVerfG, Beschluss vom 12.04.1972 - 2 BvR 704/70, zum daraus hervorgehenden Mangel der Hauptberuflichkeit eines Vorbereitungsdienstes bzw. einer Anwärterzeit s. bereits ausführlich VG Gießen, Urteil vom 25.11.2021 - 5 K 3897/21.GI).

    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass hinsichtlich der Besoldung von Anwärtern und Referendaren keine verfassungsrechtlich gebotene Alimentationspflicht besteht, weil sich ein Widerrufsbeamter nämlich nicht auf das in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Alimentationsprinzip berufen kann; ihn kann insoweit auch vornherein keine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung einer amtsangemessenen Alimentation treffen (BVerfG, Beschluss vom 12.04.1972 - 2 BvR 704/70).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1490
BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92 (https://dejure.org/1992,1490)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92 (https://dejure.org/1992,1490)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 (https://dejure.org/1992,1490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kinderzuschlägen bei Anwärterbezügen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1700 (Ls.)
  • MDR 1993, 290
  • NVwZ 1993, 467
  • DVBl 1992, 1597
  • ZBR 1993, 60
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92
    Zwingend ist lediglich, daß der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schafft (vgl. BVerfGE 82, 60 [80] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92
    Soweit sich der Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde auch gegen die ablehnenden Bescheide der Regierung von Unterfranken wendet, können diese neben den gerichtlichen Entscheidungen nicht selbständig zur Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts gestellt werden (vgl. BVerfG - 3. Kammer des Zweiten Senats -, NJW 1990, S. 501 ); abgesehen davon sind diese Bescheide ebenfalls auf der Grundlage der verfassungskonformen Bestimmung des § 59 Abs. 2 BBesG ergangen.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92
    Es kann nur insoweit korrigierend eingreifen, als spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92
    Hierzu gehört auch das Alimentationsprinzip, das den Dienstherrn verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 81, 363 [375]; 83, 89 [98]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92
    Obwohl sich die Garantien des Art. 33 Abs. 5 GG auf das Berufsbeamtentum und auf den Lebenszeitbeamten beziehen, bedeutet dies nicht, daß die Grundsätze des Art. 33 Abs. 5 GG nicht auch auf andere Beamtengruppen Anwendung finden können (vgl. BVerfGE 44, 249 [262, 263]).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92
    Hierzu gehört auch das Alimentationsprinzip, das den Dienstherrn verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 81, 363 [375]; 83, 89 [98]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92
    Es kann nur insoweit korrigierend eingreifen, als spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92
    Jedoch gibt es keinen hergebrachten Grundsatz des Inhalts, daß Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausbildungsverhältnis - mögen sie auch Beamte auf Widerruf sein - zu alimentieren sind (vgl. BVerfGE 33, 44 [50]; BVerfG - Ausschuß nach § 93a Abs. 2 BVerfGG a.F. -, Beschluß vom 16. November 1982 in 2 BvR 1475/82).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92
    Aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG verankerten Gebot zur staatlichen Förderung der Familie erwachsen keine Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen (vgl. BVerfGE 39, 316 [326]).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des

    Widerrufsbeamte können nicht verlangen, auf unabsehbare Zeit im Vorbereitungsdienst zu bleiben und Unterhaltsleistungen zu erhalten, obwohl sie das Ausbildungsziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichen können (Beschluss vom 9. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 74.77 - Buchholz 237.0 § 39 LBG BW Nr. 3; Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267 = Buchholz 237.1 Art. 43 BayBG Nr. 4 S. 4 f.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 - DVBl 1992, 1597).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2005 - 1 A 5012/04

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten; Handeln der kommunalen

    BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92 -, ZBR 1993, 60; Lübbe-Wolff, in: Dreier (Hrsg.), GG, 1. Aufl. 1998, Bd. II, Art. 33 Rn. 68.

    Allerdings gelten die hergebrachten Grundsätze für diese Gruppen von Beamten nicht ohne Ausnahme; teils haben sich für einzelne Gruppen besondere hergebrachte Grundsätze herausgebildet, vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.12.1958 - 1 BvL 27/55 -, BVerfGE 8, 332; Leibholz/Rinck/ Hesselberger, GG, Stand: August 2003, Art. 33 Rn. 91, teils gelten einzelne hergebrachte Grundsätze für einzelne Gruppen nicht, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.4.1972 - 2 BvR 704/70 -, BVerfGE 33, 44, sowie vom 30.3.1977 - 2 BvR 1039/75 u.a. -, a.a.O., sowie Kammerbeschluss vom 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92, - a.a.O., oder ist dem Gesetzgeber bezüglich einzelner hergebrachter Grundsätze ein noch weiterer Gestaltungsspielraum als bei Lebenszeitbeamten eingeräumt.

    BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92 -, a.a.O., sowie Beschluss vom 12.4.1972 - 2 BvR 704/70 -, a.a.O.

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 17/14 R

    Berechnung des Nachversicherungsbeitrages - beitragspflichtige Einnahmen -

    Es gibt dementsprechend keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, dass Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausbildungsverhältnis - mögen sie auch Beamte auf Widerruf sein - zu alimentieren sind (BVerfG Beschluss vom 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92 - Juris RdNr 5; dem folgend: BVerfG Beschluss vom 3.7.2007 - 2 BvR 733/06 - Juris RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 24.9.2007 - 2 BvR 442/06 - Juris RdNr 10; s auch BVerfG Beschluss vom 12.4.1972 - 2 BvR 704/70 - BVerfGE 33, 44, 50) .
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