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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96   

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https://dejure.org/1996,1453
BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96 (https://dejure.org/1996,1453)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1996 - 1 BvR 640/96 (https://dejure.org/1996,1453)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 640/96 (https://dejure.org/1996,1453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung der Zulassung zur ersten Staatsprüfung in einem pädagogischen Studiengang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutz - Einstweilige Anordnung - Erste Staatsprüfung - Lehramt - Förderschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1996, 334
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96
    Dadurch wird dem Bewerber verwehrt, die berufliche Ausbildung fortzusetzen, abzuschließen und den gewählten Beruf zu ergreifen (vgl. BVerfGE 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d.h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96
    Dadurch wird dem Bewerber verwehrt, die berufliche Ausbildung fortzusetzen, abzuschließen und den gewählten Beruf zu ergreifen (vgl. BVerfGE 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d.h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).

    (vgl BVerfGE 79, 69 [79]).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96
    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d.h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96
    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d.h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96
    Die durch die einstweilige Anordnung vermittelte Rechtsposition entfällt rückwirkend, wenn der Bewerber im Hauptsacheverfahren verliert (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1993, NJW 1994, S. 1601).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2008 - 6 B 2009/07

    Antrag mit dem Ziel der Aufhebung der Anordnung einer sofortigen Vollziehung

    Es bleibt auch in einem solchen Fall grundsätzlich bei der summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25.7.1996 - 1 BvR 640/96 -, ZBR 1996, 334, und vom 3.1.1986 - 1 BvQ 12/85 -, BVerfGE 71, 350).

    Ausnahmsweise kann eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie eine umfassende Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen angezeigt sein, wenn Gründe vorgetragen oder offenkundig sind, die eine Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs geboten erscheinen lassen, um den Eintritt schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteile zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25.7.1996 - 1 BvR 640/96 -, a.a.O., und vom 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2008 - 6 B 1978/07

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Übernahmeverfügung der an den

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 640/96 -, ZBR 1996, 334, und vom 3. Januar 1986 - 1 BvQ 12/85 -, BVerfGE 71, 350.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 640/96 -, a.a.O., und vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 -, a.a.O.

  • BGH, 19.12.2003 - AR (Ri) 1/03

    Versetzung eines Richters gegen seinen Willen wegen Änderung der

    Deshalb kann dahinstehen, ob allein die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Erlasses die Anordnung seiner sofortigen Vollziehung rechtfertigt (vgl. hierzu: BVerfGE 67, 43, 61 ff.; BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82, NVwZ 1982, 241 und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 640/96, BayVBL 1997, 629; BVerwG, Beschluß vom 29. April 1974 - IV C 21.74, DVBl. 1974, 566; VGH Bad.-Württ. VBlBW 1997, 390, 391; SchlHOVG NVwZ 1992, 687).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94   

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https://dejure.org/1996,2965
BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 (https://dejure.org/1996,2965)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 (https://dejure.org/1996,2965)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 1 BvR 1039/94 (https://dejure.org/1996,2965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der gerichtlich bestätigten Kürzung einer von der VBL gekürzten Hinterbliebenenrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 665
  • FamRZ 1996, 1067
  • ZBR 1996, 334
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94
    a) Zwar gebietet der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ), einem Beamten wenigstens einen Rest des von seinem verstorbenen Ehegatten erworbenen Versorgungsanspruchs zu belassen (BVerfGE 46, 97 [109]).
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94
    Ein weitergehender Anspruch läßt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht herleiten (so auch BAG, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BGH, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen = VersR 1986, 259 [260 f.]).
  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83

    Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94
    Ein weitergehender Anspruch läßt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht herleiten (so auch BAG, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BGH, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen = VersR 1986, 259 [260 f.]).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 46, 97, 109; BVerfG FamRZ 1996, 1067) ist, wenn nach dem Tode eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche (BVerfGE 46, 97, 109) oder ein Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt) und eine Versorgungsrente (BVerfG FamRZ 1996, 1067) in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.

    c) Gerade die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einer aus dem Alimentationsgedanken entwickelten betrieblichen Altersversorgung (vgl. BVerfG FamRZ 1996, 1067 zu § 65 VBLS a.F.) auf ein auf einem Punktemodell beruhendes Betriebsrentensystem gibt keine Veranlassung zu einer anderweitigen Beurteilung.

  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 7/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeitskontrolle für eine

    Insoweit besteht von je her ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Privatversicherungsverhältnis und dem gesetzlichen Rentenversicherungsverhältnis (vgl. BVerfGE 70, 101, 111; 58, 81, 110; BSGE 90, 279, 280, 284; 85, 161, 170), der durch die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einer aus dem Alimentationsgedanken entwickelten betrieblichen Altersversorgung (vgl. BVerfG FamRZ 1996, 1067 zu § 65 VBLS a.F.) auf ein auf einem Punktemodell beruhendes Betriebsrentensystem eher bekräftigt als beseitigt worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 07.09.2007 - 10 Sa 904/07

    Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung von Witwergeld

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG vom 11.10.1977 - 2 BvR 407/76 - AP Nr. 112 zu Art. 3 GG; BVerfG vom 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 - NVwZ-RR 1996, 665) ist, wenn nach dem Tod eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche oder ein Erwerbseinkommen und eine Versorgungsrente in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.
  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 113/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Betriebsrente für Hinterbliebene;

    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 46, 97, 109; BVerfG FamRZ 1996, 1067) ist, wenn nach dem Tode eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche (BVerfGE 46, 97, 109) oder ein Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt) und eine Versorgungsrente (BVerfG FamRZ 1996, 1067) in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.
  • SG Gießen, 02.11.1998 - S 3 U 1593/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit der UV-Rentenlastverteilung aus den im Beitrittsgebiet

    vom 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 - EzA - SD 1996, Nr. 9; Entsch.
  • LG Karlsruhe, 27.06.2008 - 6 S 70/07

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Anspruch auf ungekürzte

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 46, 97, 109; BVerfG FamRZ 1996, 1067) ist, wenn nach dem Tode eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche (BVerfGE 46, 97, 109) oder ein Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt) und eine Versorgungsrente (BVerfG FamRZ 1996, 1067) in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.
  • VG Hannover, 07.07.2005 - 2 A 639/03

    Alimentation; Beamter; Mindestversorgung; Pastor; Verwendungseinkommen;

    Allerdings ergeben sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 11.10.1977 - 2 BvR 407/76 - ; Beschl. v. 04.11.1992 - 2 BvR 699/91 - ; Beschl. v. 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 - ) durchaus Anhaltspunkte für Zweifel daran, ob die vom Gesetzgeber getroffene Regelung mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang steht.
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