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   BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02   

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https://dejure.org/2003,4939
BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02 (https://dejure.org/2003,4939)
BayObLG, Entscheidung vom 21.03.2003 - 1Z BR 75/02 (https://dejure.org/2003,4939)
BayObLG, Entscheidung vom 21. März 2003 - 1Z BR 75/02 (https://dejure.org/2003,4939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2242 Abs. 4 (a.F.); ; BGB § 2361; ; FGG § 18; ; FGG § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2242 Abs. 4 (a.F.) § 2361; FGG § 18 § 31
    Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei fehlender Unterschrift von Erkennungszeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit eines Testaments wegen fehlender Mitunterzeichnung eines bei der Beurkundung anwesende Rechtsanwalts; Gegenseitige Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen notariellen Testament mit Einsetzung eines Vor- und eines Nacherben; Beschwer eines Erbrechts mit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 130
  • FamRZ 2004, 313
  • ZEV 2003, 369
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Der Einziehung steht nicht entgegen, dass seit der Erbscheinserteilung ein langer Zeitraum (hier 45 Jahre) verstrichen ist (vgl. BGHZ 47, 58/64; BayObLGZ 1996 69/72, ständige Rechtsprechung).

    In diesem neuen Verfahren sind die Instanzen nicht an die früheren Entscheidungen gebunden, da formell rechtskräftige Entscheidungen in Erbscheinsverfahren nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHZ 47, 58; BayObLGZ 1953, 261/264; 1961, 200/206; BayObLG FamRZ 1986, 1151/1152; KG JFG 14, 286; NJW 1955, 1074/1075; FGPrax 1999, 227; Jansen FGG 2. Aufl. § 18 Rn. 3, § 31 Rn. 11; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 8; Keidel/Zimmermann § 31 Rn. 2, 21, 23; Staudinger/Schilken BGB [19971 § 2361 Rn. 34).

  • BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93

    Zur Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Das gilt jedenfalls im Amtsverfahren der Einziehung auch bei unverändertem Sachverhalt (vgl. zur Rechtslage im Antragsverfahren der Erbscheinserteilung BayObLGZ 1991, 323/326; 1993, 334/338; BayObLG FamRZ 1998, 1198).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Der Einziehung steht nicht entgegen, dass seit der Erbscheinserteilung ein langer Zeitraum (hier 45 Jahre) verstrichen ist (vgl. BGHZ 47, 58/64; BayObLGZ 1996 69/72, ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 15.05.1996 - 1Z BR 103/95

    Einziehung eines Erbscheins wegen Verfahrensfehlern

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Die weitere Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15.5.1996 - 1Z BR 103/95 zurückgewiesen.
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Das gilt jedenfalls im Amtsverfahren der Einziehung auch bei unverändertem Sachverhalt (vgl. zur Rechtslage im Antragsverfahren der Erbscheinserteilung BayObLGZ 1991, 323/326; 1993, 334/338; BayObLG FamRZ 1998, 1198).
  • KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97

    Antrag auf Erteilung eines dem eingezogenen Erbschein inhaltsgleichen Erbscheins;

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    In diesem neuen Verfahren sind die Instanzen nicht an die früheren Entscheidungen gebunden, da formell rechtskräftige Entscheidungen in Erbscheinsverfahren nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHZ 47, 58; BayObLGZ 1953, 261/264; 1961, 200/206; BayObLG FamRZ 1986, 1151/1152; KG JFG 14, 286; NJW 1955, 1074/1075; FGPrax 1999, 227; Jansen FGG 2. Aufl. § 18 Rn. 3, § 31 Rn. 11; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 8; Keidel/Zimmermann § 31 Rn. 2, 21, 23; Staudinger/Schilken BGB [19971 § 2361 Rn. 34).
  • BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97

    Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Das gilt jedenfalls im Amtsverfahren der Einziehung auch bei unverändertem Sachverhalt (vgl. zur Rechtslage im Antragsverfahren der Erbscheinserteilung BayObLGZ 1991, 323/326; 1993, 334/338; BayObLG FamRZ 1998, 1198).
  • BayObLG, 27.06.1986 - BReg. 1 Z 95/85

    Auslegung eines Ehe- und Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    In diesem neuen Verfahren sind die Instanzen nicht an die früheren Entscheidungen gebunden, da formell rechtskräftige Entscheidungen in Erbscheinsverfahren nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHZ 47, 58; BayObLGZ 1953, 261/264; 1961, 200/206; BayObLG FamRZ 1986, 1151/1152; KG JFG 14, 286; NJW 1955, 1074/1075; FGPrax 1999, 227; Jansen FGG 2. Aufl. § 18 Rn. 3, § 31 Rn. 11; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 8; Keidel/Zimmermann § 31 Rn. 2, 21, 23; Staudinger/Schilken BGB [19971 § 2361 Rn. 34).
  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten

    a) Im Erbscheinsverfahren werden keine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidungen über das Erbrecht getroffen, die Bindungswirkung für einen späteren streitigen Prozess über die Feststellung des Erbrechts hätten (BGHZ 47, 58, 66; BVerfG ZEV 2006, 74; Brandenburgisches OLG FamRZ 2009, 1610; BayObLG FamRZ 2004, 313; …
  • OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 21 W 175/21

    Erbschein: Fehlen von Verzichtserklärungen

    Dies ist mit Blick auf materielle wie Verfahrensfehler denkbar (vgl. BGH NJW 1963, 1972; BayObLG FGPrax 2003, 130, 131; MünchKommBGB, 2019, § 2361 Rn. 8).
  • OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05

    Fristbeginn zur Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen

    a) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass das Gericht die Einziehung eines Erbscheins anzuordnen hat, wenn die Unrichtigkeit des Erbscheins festgestellt wurde oder wenn die Überzeugung des Gerichts von seiner Richtigkeit über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BayObLG ZEV 2003, 369/370).
  • OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05

    Nacherbeneinsetzung durch Erfüllung eines vom Bedachten gegebenen Versprechens

    b) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass das Gericht die Einziehung eines Erbscheins anzuordnen hat, wenn die Unrichtigkeit des Erbscheins festgestellt wurde oder wenn die Überzeugung des Gerichts von seiner Richtigkeit über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BayObLG ZEV 2003, 369/370).
  • OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16

    Testamentsauslegung bei Verwendung rechtlicher Fachbegriffe

    Eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 2361 BGB liegt schon dann vor, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins so erschüttert ist, dass es jetzt den Erbschein nicht mehr erteilen würde (BGHZ 40, 54; BayObLG FGPrax 2003, 130; OLG Köln Rpfleger 2003, 193).
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