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   KG, 20.03.1998 - 1 W 6045/96   

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https://dejure.org/1998,8579
KG, 20.03.1998 - 1 W 6045/96 (https://dejure.org/1998,8579)
KG, Entscheidung vom 20.03.1998 - 1 W 6045/96 (https://dejure.org/1998,8579)
KG, Entscheidung vom 20. März 1998 - 1 W 6045/96 (https://dejure.org/1998,8579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ermittlung des Wortlauts eines Widerruftestaments durch Hinzuziehung außerhalb des Schriftstücks liegender Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1298
  • FGPrax 1998, 111
  • FamRZ 1998, 1396
  • ZEV 1998, 387
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 16.07.2015 - 3 Wx 19/15

    Unlesbar geschrieben - Testament einer alten Dame ungültig

    Ist ein Schriftstück jedoch auch mit sachverständiger Hilfe nicht lesbar, liegt keine formwirksam verlautbarte letztwillige Verfügung vor (OLG Hamm, FamRZ 1992, 356 ; KG NJW-RR 1998, 1298 ).

    Soweit diese unlesbar ist, können außerhalb der Urkunde liegende Umstände und die Aussagen von Zeugen nicht darüber hinweghelfen (ganz h. M.; OLG Hamm, FamRZ 1992, 356 ; KG NJW-RR 1998, 1298, 1299; jew. zu § 2247 BGB Bauermeister in jurisPK- BGB , 7. Aufl. 2014 Rn. 4; Hagena in MüKoBGB, 6. Aufl. 2013 Rn. 16; Weidlich in Palandt, 74. Aufl. 2015 Rn. 9; Avenarius in Prütting/Wegen/Weinreich, 9. Aufl. 2014 Rn. 7; Baumann in Staudinger, Bearb. 2012, § 2247 Rn. 49).

  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Dies setzt jedenfalls voraus, dass der niedergeschriebene Text, gegebenenfalls unter Heranziehung eines Sachverständigen, objektiv lesbar ist'(vgl. OLG Hamm FamRZ 1992, 356/357; KG FamRZ 1998, 1396/1397; MünchKomm/Burkardt BGB 3. Aufl § 2247 Rn. 16; Staudinger/Baumann aaO § 2247 Rn. 45).
  • KG, 11.04.2000 - 1 W 8565/98

    Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in getrennten Urkunden; Auslegung

    Denn bei der erforderlichen Gemeinschaftlichkeit der Erklärungen der Ehegatten (dem Errichtungszusammenhang) handelt es sich um eine Erklärungsform, in der sich der Wille der Ehegatten zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testamentes urkundlich erkennbar verwirklicht haben muss (vgl. die Nachw. zur h. M. sowie MünchKomm/Musielak, 3. Aufl., vor § 2265 BGB , Rn. 10; s.a. zur Testamentsform Senat NJW-RR 1998, 1298).
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