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   OLG Hamburg, 19.09.1984 - 5 U 56/84   

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https://dejure.org/1984,3898
OLG Hamburg, 19.09.1984 - 5 U 56/84 (https://dejure.org/1984,3898)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.1984 - 5 U 56/84 (https://dejure.org/1984,3898)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 1984 - 5 U 56/84 (https://dejure.org/1984,3898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts für Ansprüche aus einem Vertrag mit Auslandsbezug; Unwirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung aufgrund Verletzung von Formerfordernissen; Auslegung einer Auftragsbestätigung verbunden mit einer Gerichtsstandsklausel; Keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Einbeziehung einer Prorogationsklausel, formularmäßige Gerichtstandsvereinbarung auf den Rechnungen, Gerichtsstandsklausel

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 65 O 196/83
  • OLG Hamburg, 19.09.1984 - 5 U 56/84

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 1241
  • ZIP 1985, 625
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1984 - 5 U 56/84
    Mit seinen Anforderungen an ein Bestätigungsschreiben des Verwenders von AGB, das die Formerfordernisse des Art. 17 EuGVÜ entbehrlich machen könnte, sieht sich der Senat auch in Einklang mit dem erklärten Zweck dieser Vorschrift, die für eine Gerichtsstandsvereinbarung erforderliche Willenseinigung der Parteien sicherzustellen, ohne zu einem mit der kaufmännischen Praxis unvereinbaren Formalismus zu führen (vgl. EuGH NJW 77, 494; Baumgärtel, Die Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit nach den EWG-Übereinkommen vom 27.09.1968 und nach § 38 Abs. 2 ZPO , in Festschrift für Kegel 1977 S. 285, 300 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77

    Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1984 - 5 U 56/84
    Angesichts der von der Klägerin vorgetragenen Sachlage hält der Senat eine Auseinandersetzung mit den im BGH-Urteil vom 06.07.1978 (NJW 78, 2243) angestellten Überlegungen zur stillschweigenden Einbeziehung von AGB durch Hinweise auf Rechnungen für entbehrlich.
  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1984 - 5 U 56/84
    Maßgeblich ist für diese Fragen Art. 17 EuGVÜ in der Auslegung durch das Urteil des EuGH vom 14.12.1976 (NJW 1977, 495).
  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 259/69

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1984 - 5 U 56/84
    Dafür kann offenbleiben, ob sich diese Frage - wie die Klägerin argumentiert - nach deutschem Recht oder - wie der Senat im Anschluß an die Entscheidung des BGH vom 22.09.1971 (BGHZ 57, 72; vgl. auch Landgericht Hamburg Urteil vom 10.06.1974 IPRspr. 74, 401/405) meint - nach französischem Recht entscheidet.
  • BFH, 10.11.2015 - VII R 35/14

    Bloße Branchenüblichkeit eines Eigentumsvorbehalts reicht zur stillschweigenden

    Selbst für eine länger andauernde Geschäftsbeziehung hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden, dass der bloße Abdruck einer Gerichtsstandsklausel auf der Rückseite von Rechnungen ohne jeden Hinweis auf der Vorderseite für eine Einbeziehung dieser Klausel nicht genügt (Urteil vom 19. September 1984  5 U 56/84, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1984, 1241).
  • OLG Zweibrücken, 31.03.1998 - 8 U 46/97
    Nicht genügen soll indes der bloße Hinweis auf der Rückseite der Rechnung (Hamburg ZIP 84, 1241), auch nicht der Hinweis in Lieferscheinen, da diese den für die Vertretung des Geschäftspartners zuständigen Personen in der Regel nicht bekannt werden (BGH NJW 78, 2243).
  • FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 273/99

    Mineralölsteuererstattung

    Zwar ist in einem vom Hanseatischen OLG entschiedenen Fall der Abdruck von AGB auf der Rückseite von Rechnungen nicht als ausreichend für eine stillschweigende Vereinbarung angesehen worden, weil ein Hinweis auf der Vorderseite der Rechnungen auf die rückseitig abgedruckten AGB fehlte (Urteil v. 19.9.1984, 5 U 56/84, RIW 1984 S. 916 f.).
  • KG, 18.09.2007 - 7 U 194/06

    Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit eines späteren

    Der bloße Abdruck einer Vertragsklausel auf der Rückseite von Rechnungen ohne jeden Hinweis auf der Vorderseite genügt grundsätzlich nicht für die Einbeziehung dieser Klausel in eine länger dauernde Geschäftsbeziehung (Hanseatisches OLG Hamburg ZIP 1984, 1241 [OLG Hamburg 19.09.1984 - 5 U 56/84] ; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 305 Rn. 52).
  • LG Münster, 28.09.2005 - 16 O 27/03

    Einbeziehung von AGB durch Abdruck auf der Rückseite eines kaufmännischen

    Da es an einem solchen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlt, genügt es nicht, dass ihr Inhalt auf der Rückseite abgedruckt war (vgl. OLG E2 NJW 1965, 761, 762; OLG I ZIP 1984, 1241, 1242; Erman-Hefermehl/Werner, AGBG, 10. Auflage, § 2, Randnummer 44; Fischer, BB 1995, 2493).
  • FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 156/98

    Stillschweigend vereinbarter Eigentumsvorbehalt unter Kaufleuten

    Zwar ist der Hinweis des Beklagten zutreffend, dass in einem vom Hanseatischen OLG entschiedenen Fall der Abdruck von AGB auf der Rückseite von Rechnungen nicht als ausreichend für eine stillschweigende Vereinbarung angesehen worden ist, weil (wie im Streitfall) ein Hinweis auf der Vorderseite der Rechnungen auf die rückseitig abgedruckten AGB fehlte (Urt. v. 19.9.1984, 5 U 56/84, RIW 1984 S. 916 f.).
  • OLG Naumburg, 16.07.1998 - 11 U 240/97
    Die gegenteilige Auffassung des OLG Celle (ZIP 1984, 1241), ohne einen schriftlichen Hinweis auf die umseitig abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem Rechnungsformular komme eine Bewertung des Schweigens des Rechnungsempfängers als Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen des Verwenders nicht in Betracht, überzeugt nicht.
  • FG Düsseldorf, 11.11.1998 - 4 K 3194/95

    Erhebung von Mineralölsteuer bei Verkauf von Mineralöl unter Eigentumsvorbehalt;

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