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   BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84   

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https://dejure.org/1985,5745
BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84 (https://dejure.org/1985,5745)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1985 - V ZR 115/84 (https://dejure.org/1985,5745)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1985 - V ZR 115/84 (https://dejure.org/1985,5745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung bezüglich gezahlter Notar- und Zustellungskosten - Verkauf eines Erbbaurechts ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers - Abhängigkeit der Wirksamkeit einer im Erbbaurechtsvertrag getroffenen Kostenregelung von der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 36
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77

    Leistungsanspruch bei wegen Genehmigungspflichten schwebend unwirksamen Vertrags

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84
    Zwar ist § 139 BGB auch auf schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte anwendbar (BGHZ 53, 174, 179; 53, 315, 318); von der Nichtigkeitsfolge unberührt bleiben jedoch Vereinbarungen, welche die Parteien gerade - auch - mit Rücksicht auf die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages schließen (vgl. Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, LM GrundstückverkehrsG § 2 Nr. 5 = WM 1979, 74).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84
    Anhaltspunkte für die Auffassung der Revision, daß der Tatrichter bei der Auslegung den mit dem Rechtsgeschäft verfolgten Zweck (vgl. BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110) und die Interessenlage zwischen den Vertragsparteien (vgl. BGHZ 21, 319, 328) verkannt habe, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68

    Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84
    Zwar ist § 139 BGB auch auf schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte anwendbar (BGHZ 53, 174, 179; 53, 315, 318); von der Nichtigkeitsfolge unberührt bleiben jedoch Vereinbarungen, welche die Parteien gerade - auch - mit Rücksicht auf die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages schließen (vgl. Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, LM GrundstückverkehrsG § 2 Nr. 5 = WM 1979, 74).
  • BGH, 28.06.1951 - IV ZR 93/50

    Abfindung eines unehelichen Kindes

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84
    Anhaltspunkte für die Auffassung der Revision, daß der Tatrichter bei der Auslegung den mit dem Rechtsgeschäft verfolgten Zweck (vgl. BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110) und die Interessenlage zwischen den Vertragsparteien (vgl. BGHZ 21, 319, 328) verkannt habe, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83

    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts -

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84
    Eine solche Vereinbarung ist möglich; sie steht nicht im Widerspruch zum Sinn und Zweck der die vorläufige Unwirksamkeit des Erbbaurechtskaufes anordnenden Vorschrift des § 6 Abs. 1 ErbbauVO (vgl. hierzu Senatsurt. v. 29. März 1985, V ZR 290/83).
  • BGH, 10.06.1970 - VIII ZR 99/68

    Anforderungen an die Auslegung eines Darlehensvertrages - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84
    Ihre Beantwortung hängt, sofern ausdrückliche Parteivereinbarungen fehlen, insbesondere von den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfes (RG JW 1912, 72, 73) und davon ab, ob den Parteien zugemutet werden kann, bis zum Abschluß des Verfahrens beim Vertrage stehenzubleiben (BGH Urt. v. 10. Juni 1970, VIII ZR 99/68, WM 1970, 963, 964 = Betrieb 1970, 1591).
  • BGH, 29.01.1970 - VII ZR 34/68

    Verzicht auf Nießbrauch als "Vermögensübernahme"

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84
    Zwar ist § 139 BGB auch auf schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte anwendbar (BGHZ 53, 174, 179; 53, 315, 318); von der Nichtigkeitsfolge unberührt bleiben jedoch Vereinbarungen, welche die Parteien gerade - auch - mit Rücksicht auf die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages schließen (vgl. Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, LM GrundstückverkehrsG § 2 Nr. 5 = WM 1979, 74).
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84
    Anhaltspunkte für die Auffassung der Revision, daß der Tatrichter bei der Auslegung den mit dem Rechtsgeschäft verfolgten Zweck (vgl. BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110) und die Interessenlage zwischen den Vertragsparteien (vgl. BGHZ 21, 319, 328) verkannt habe, sind nicht ersichtlich.
  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98

    Rechtsstellung des Erwerbers eines Erbbaurechts; Beibringung der Zustimmung der

    Die Interessenslage des Erwerbers des Erbbaurechts ist mit derjenigen des anderen Vertragsteils in den genannten Fallgruppen vergleichbar, wenn der Erwerber wie im vorliegenden Fall an den schwebend unwirksamen schuldrechtlichen Vertrag weiterhin gebunden ist, auch wenn die Zustimmung zunächst versagt worden ist oder wegen gestellter Auflagen als verweigert gilt, da die Möglichkeit besteht, die Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen (zur Bindung s. BGH ZIP 1986, 36, 37).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 153/96

    Veräußerung eines Erbbaurechts durch eine kleine kommunale Gebietskörperschaft;

    Nach § 6 Abs. 1 ErbbauVO ist nicht nur die Verfügung als solche, sondern auch der schuldrechtliche Vertrag, durch den sich der Erbbauberechtigte zu dieser Verfügung verpflichtet, schwebend unwirksam (vgl. BGH aaO; ZIP 1986, 36 ff.).
  • OLG München, 18.01.2012 - 20 U 3476/11

    Grundstückskaufvertrag mit einer Stadt mit Investionsverpflichtung: Eintritt

    § 139 BGB ist auch auf schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte anwendbar (BGH vom 24.05.1985 - V ZR 115/84); von der Nichtigkeitsfolge unberührt bleiben jedoch Vereinbarungen, welche die Parteien gerade - auch - mit Rücksicht auf die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages schließen (BGH a.a.O.).
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