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   OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 16 U 176/97   

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https://dejure.org/1998,5814
OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 16 U 176/97 (https://dejure.org/1998,5814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.1998 - 16 U 176/97 (https://dejure.org/1998,5814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 16 U 176/97 (https://dejure.org/1998,5814)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 676
    Anforderungen an die Anlageberatung einer Bank über beabsichtigte Börsentermingeschäfte

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1713
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09

    Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung (hier: Lehman-Zertifikate

    Aufgrund des zwischen dem Zedenten und der Beklagten geschlossenen Anlageberatungsvertrags, dessen Voraussetzungen das Landgericht mit zutreffender Begründung, die mit der Berufung auch nicht angegriffen worden sind, festgestellt hat, war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Zedenten von besonderer Bedeutung sind, weil er ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll und keine sachgerechte Anlageentscheidung treffen kann (vgl. BGHZ 178, S. 149, Rdnr. 10 ff u. OLG Frankfurt am Main ZIP 1998, S. 1713, 1714).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 22 U 115/12

    Anforderungen an die anlegergerechte Beratung bei einer Kapitalanlage in einem

    Der Anlageinteressent muss über alle Umstände unterrichtet werden, die für das Anlagegeschäft von Bedeutung sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 25.09.2007, XI ZR 320/06, juris Rn. 14; OLG Frankfurt am Main - ZIP 1998, 1713).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 10 U 105/06

    Persönliche Haftung des Kapitalanlageberaters: Beratungsfehler bei Empfehlung

    Der Anlageinteressent muss über alle Umstände unterrichtet werden, die für das Anlagegeschäft von Bedeutung sind (vgl. nur OLG Frankfurt am Main - ZIP 1998, 1713).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Zustandekommen eines Auskunftsvertrages;

    Dabei spielt es für das Zustandekommen des Vertrages keine Rolle, wer den Kontakt zum anderen aufgenommen hat (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1120; 2000, 998; OLG Köln, MDR 2000, 99; OLG Frankfurt, ZIP 1998, 1713; BGH, NJW 1998, 448).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 17 U 111/10

    Anlageberatung: Für die Annahme einer offenbarungspflichtigen Rückvergütung kann

    Auf Grund des zwischen den Parteien geschlossenen Anlageberatungsvertrages, dessen Voraussetzungen das Landgericht mit zutreffender Begründung, die mit der Berufung auch nicht angegriffen worden ist, festgestellt hat, war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Klägers von besonderer Bedeutung sind, weil ein Anleger ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll und keine sachgerechte Entscheidung treffen kann (vgl. BGHZ 178, S. 149 und OLG Ffm ZIP 1998, S. 1713, 1714 sowie BB 2010, 853, 856).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 11/10

    Schadensersatzpflicht der Bank wegen der Verletzung von Beratungspflichten aus

    Aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Anlageberatungsvertrags, dessen Voraussetzung das Landgericht mit zutreffender Begründung, die mit der Berufung auch nicht angegriffen worden ist, festgestellt hat, war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss der Klägerin von besonderer Bedeutung sind, weil ein Anleger ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll und keine sachgerechte Entscheidung treffen kann (vgl. BGHZ 178, S. 149; Ort Nr. 10 ff. und OLG Frankfurt am Main ZIP 1998, S. 1713, 1714 sowie BB 2010, 853-856).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 17 U 207/10

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung nach

    Aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Anlageberatungsvertrags war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen und tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss der Zedentin von besonderer Bedeutung waren, weil ein Anleger ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll und keine sachgerechte Entscheidung treffen kann (Vgl. BGHZ 178, Seite 149 ff und OLG Frankfurt am Main, ZIP 1998, Seite 1713, 1714 sowie BB 2010, Seite 853, 856).
  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 1/98

    Schadensersatz wegen Falschberatung hinsichtlich einer Kapitalanlage;

    Auf die Frage, ob der Beklagte den Geschäftskontakt zum Kläger aufgenommen hat oder umgekehrt, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. OLG Frankfurt ZIP 98, 1713, 1714).
  • LG Dortmund, 26.08.2004 - 2 O 135/03

    Schadensersatzpflicht der Bank bei fehlerhaftem Ausfüllen eines

    Die Kammer schätzt daher in Anlehnung an OLG Frankfurt, ZIP 1998, 1713 ff., OLG Bamberg BKR 2002, 185, den der Klägerin entstandenen Schaden anhand der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere wie von der Klägerin vorgetragen.
  • LG Magdeburg, 13.04.2010 - 9 O 1387/09

    Zum Vorliegen einer Pflichtverletzung im Rahmen der Anlageberatung wegen der

    Aufgrund des jedenfalls konkludent geschlossenen Anlageberatungsvertrages war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände der Zertifikate verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Klägers von besonderer Bedeutung waren, weil er ohne diese Angaben nicht zuverlässig hätte beurteilen können, ob er sich engagieren soll, und keine sachgerechte Anlageentscheidung hätte treffen können, vgl. BGHZ 178, 149; OLG Frankfurt ZIP 98, 1713.
  • LG Wuppertal, 30.09.2010 - 3 O 170/10

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb

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