Rechtsprechung
AG Köln, 14.01.1999 - 73 IK 2/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verbraucherinsolvenz und Prozesskostenhilfe
- kanzlei-doehmer.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 147
- ZIP 1999, 2167
- MDR 1999, 632
- NZI 1999, 120
- NZI 1999, 168 (Ls.)
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (2)
- AG München, 07.12.1998 - 152 AR 220/98
Antrag auf Eröffnung und Durchführung eines Insolvenzverfahrens ; Voraussetzungen …
Auszug aus AG Köln, 14.01.1999 - 73 IK 2/99
In der Rechtsprechung hat bisher -- soweit ersichtlich -- das AG München für das Insolvenzverfahren (Eröffnungsverfahren und eröffnetes Verfahren) die Gewährung von Prozesskostenhilfe für grundsätzlich zulässig erachtet (AG München ZIP 1998, 2172, dazu EWiR 1999, 85 (Reifner/Krüger) ).Bei der Entscheidung der Frage, ob Prozesskostenhilfe bei einem Eigenantrag im Verbraucherinsolvenzverfahren gewährt werden kann, ist nach Auffassung des hier zur Entscheidung berufenen Gerichtes zunächst nach den einzelnen Verfahrensabschnitten des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu differenzieren, um sodann für jeden einzelnen Verfahrensabschnitt die Frage nach der Prozesskostenhilfegewährung getrennt zu beantworten (für eine Differenzierung nach Verfahrensabschnitten auch Bork , ZIP 1998, 1209; AG München ZIP 1998, 2172).
a) Soweit der Antragsteller bereits jetzt Prozesskostenhilfe für Verfahrensabschnitte begehrt, deren Eintritt derzeit ungewiss ist, ist sein Antrag unzulässig (so für das Restschuldbefreiungsverfahren auch AG München ZIP 1998, 2172, 2174;… vgl. auch Zöller/Philippi , aaO, § 119 Rz. 1).
- BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 103/64
Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Unterbrechung des …
Auszug aus AG Köln, 14.01.1999 - 73 IK 2/99
Im zivilprozessualen Bereich ist für § 249 ZPO anerkannt, dass die Aussetzung des Verfahrens einer Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entgegensteht ( BGH NJW 1966, 1126;… Baumbach/Lauterbach , ZPO, 57. Aufl., § 249 Rz. 3).
- OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99
Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig
Der Inhalt des Schuldenbereinigungsplans unterliegt vollständig der Privatautonomie des Schuldners und seiner Gläubiger (vgl. LG Baden-Baden, NJW 1999, 993 [995 f]; AG Duisburg, NZI 1999, 373 [374]; AG Köln, DZWIR 1999, 123 [126];… Nerlich/Römermann, a.a.O., § 305, Rdn. 36), so daß der Schuldner nicht gehindert ist, seinen Gläubigern mit diesem Plan als Lösung seiner finanziellen Schwierigkeiten einen vollständigen Schuldenerlaß oder - im Fall des "flexiblen Nullplans" - eine Verpflichtung zur Zahlung nur für den Fall einer Besserung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse anzubieten (vgl. LG Hamburg, ZIP 1999, 809 [812]; LG Würzburg, NZI 1999, 417 [418]; AG Duisburg, NZI 1999, 373 [374]; AG Köln, DZWIR 1999, 123 (126];… Grote in: Frankfurter Kommentar, § 309, Rdn. 34; Heyer, JR 1996, 314 [316];… Nerlich/Römermann, a.a.O., § 305, Rdn. 44; Pape, Rpfleger 1997, 237 [241]).Eine Mindestquote hat der Gesetzgeber bewußt nicht vorgesehen (vgl. LG Baden-Baden, NJW-RR 1999, 993 [996]; LG Würzburg, NZI 1999, 417 [418]; AG Köln, DZWIR 1999, 123, 126; AG Wolfratshausen, NZI 1999, 329 [330]).
- LG Konstanz, 14.09.1999 - 6 T 58/99
Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der …
Über jeden Antrag muß gesondert entschieden werden (einhellige Meinung vgl. LG Göttingen ZIP 99, 890; AG Köln ZIP 99, 147; AG Köln ZIP 1999, 245; AG Dortmund ZIP 1999, 456; AG Wolfratshausen ZIP 1999; 721 LG Hamburg ZIP 1999, 809; Bork ZIP 1998, 1209, 1210).Hier kann dahinstehen, ob das Schuldenbereinigungsverfahren als unselbständiger Teil des Eröffnungsverfahrens (so Bork ZIP 1999, 1209, 1215) oder als selbständiger Verfahrensabschnitt (so AG Köln ZIP 1999, 147; LG Köln ZIP 1999, 588) anzusehen ist.
Eine andere Bestimmung ist in der InsO nicht getroffen (…AG Dortmund aaO; a.A. AG Köln ZIP 1999, 147; LG Hamburg ZIP 1999, 809 f; LG Essen ZIP 1999, 1180).
Nimmt man das neu geschaffene Verfahrensziel des § 1 S. 2 InsO ernst, so ist nicht ersichtlich, warum eine Kostentragung durch die Staatskasse im Verbraucherinsolvenzverfahren ausscheiden soll (völlig a.A. AG Köln ZIP 99, 147, 150).
- AG Köln, 14.04.1999 - 73 IK 15/99 Die hier zur Entscheidung berufene Abteilung des Gerichtes hält an seiner im Beschluss vom 14.01.1999 ( AG Köln, ZIP 1999, 147 ff. ) dargelegten vermittelnden Ansicht auch angesichts der weiteren Stellungnahmen in der Literatur bzw. der zwischenzeitlich ergangenen gerichtlichen Entscheidungen fest (vgl. auch LG Lüneburg, ZIP 1999, 172 ff).
Nach der bereits im Beschluss vom 14.01.1999 ( AG Köln, ZIP 1999, 147 ff.) dargelegten Auffassung des Gerichtes sind beim Verbraucherinsolvenzverfahren unter Berücksichtigung der im Prozesskostenhilferecht gemäß § 119 ZPO gebotenen kostenrechtlichen Betrachtungsweise folgende Verfahrensabschnitte zu unterscheiden: das eigentliche Insolvenzverfahren, bestehend aus dem Eröffnungsverfahren und dem eröffneten Verfahren, das Schuldenbereinigungsplanverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren, das wiederum aus dem eigentlichen Restschuldbefreiungsverfahren (einschließlich einer Versagung nach §§ 290, 298 InsO) sowie aus möglichen Verfahren über die Versagung der Restschuldbefreiung nach §§ 296, 297, 300 InsO während und am Ende der Wohlverhaltensperiode und darüber hinaus aus möglichen Verfahren über den Widerruf der Restschuldbefreiung gemäß § 303 Ins0 nach bereits erteilter Restschuldbefreiung besteht.
Diese einzelnen Verfahrensabschnitte stellen gesonderte Rechtszüge im Sinne von § 119 ZPO dar (vgl. im einzelnen hierzu AG Köln, ZIP 1999, 147 ff.).
Dabei wird eine Entscheidung betreffend die Prozesskostenhilfe für diesen Verfahrensabschnitt durch das Ruhen des Insolvenzeröffnungsverfahrens gemäß § 306 Abs. 1 Ins0 nicht gehindert (vgl. hierzu AG Köln, ZIP 1999, 147 ff.).
- LG Baden-Baden, 29.04.1999 - 1 T 13/99
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Rücknahme des Antrags auf Eröffnung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Saarbrücken, 14.05.1999 - 5 T 219/99
Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Antrag auf Erteilung von …
Eine getrennte Beurteilung, wie es § 119 Satz 1 ZPO für einzelne Rechtszüge vorschreibt, ist nicht vorzunehmen (a. A. LG Lüneburg ZIP 1999, 372, 272; AG Köln ZIP 1999, 147, 151, dazu EWiR 1999, 141 (Bork) ).Dadurch ist deutlich gemacht, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht aus der Staatskasse, sondern aus dem Vermögen des Schuldners bestritten werden sollen (ebenso Uhlenbruck , EWiR 1996, 1079, 1080; LG Lüneburg ZIP 1999, 372; AG Köln ZIP 1999, 147, 150; und für den Geltungsbereich der vergleichbaren Regelung in § 4 Abs. 2 GesO, LG Dresden ZIP 1996, 1671, dazu EWiR 1996, 1079 (Uhlenbruck) ).
- BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99
Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
bb) Grundsätzlich kann der Schuldner daher seiner Pflicht zur Vorlage eines Schuldenbereinigungsplans auch dadurch genügen, daß er seinen Gläubigern in der Erwartung eines Verzichts nichts oder fast nichts anbietet (…FK § 309 Rn. 32 ff. m. w. N.; AG München ZIP 1998, 2172; AG Köln ZIP 1999, 147; AG Dortmund ZIP 1999, 456; AG Hamburg ZInsO 1999, 236 und 240; AG Göttingen NZI 1999, 124; AG Wolfratshausen ZIP 1999, 721; LG Hamburg ZIP 1999, 809; LG Essen ZIP 1999, 1137; AG Duisburg ZIP 1999, 1399;… a.A. Kübler/Prütting InsO § 286 Rn. 78 bis 80 b, § 305 Rn. 14; AG Würzburg ZIP 1999, 454/455; AG Stendal ZIP 1999, 929; AG Nürnberg Rpfleger 1999, 348/349). - OLG Köln, 23.06.1999 - 2 W 119/99 Die Differenzierung nach verschiedenen Verfahrensabschnitten, die im Rahmen der bloß entsprechenden Anwendung der §§ 114 ff ZPO jeweils einem gesonderten Rechtszug im Sinne des § 119 ZPO gleichgestellt werden, ist nicht unvertretbar, sondern entspricht einer in der Rechtsprechung auch sonst vertretenen Ansicht (vgl. AG Köln, MDR 1999, 630 ff ; AG Köln, MDR 1999, 632 ff).
- LG Essen, 08.06.1999 - 2 T 73/99
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Göttingen, 10.03.1999 - 10 T 16/99
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Entsprechend den für die PKH geltenden Vorschriften ( § 119 Satz 1 ZPO ) kommt deshalb PKH nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt in Betracht und muß deshalb für jeden Verfahrensabschnitt gesondert beantragt und es muß über den Antrag jeweils gesondert entschieden werden (vgl. hierzu AG Köln, ZIP 1999, 147; AG München, NZI 1999, 31 = ZInsO 1999, 46 mit zustimmender Anmerkung Pape). - LG Lüneburg, 17.02.1999 - 3 T 11/99
Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens; PKH für das …
Bei der Frage, ob und inwieweit hier Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, muss indessen zwischen den verschiedenen Verfahrensabschnitten der InsO unterschieden werden (so auch AG Köln, ZIP 1999, 147; AG München, ZIP 1998, 2172 [AG München 07.12.1998 - 152 AR 220/98] ). - AG Wolfratshausen, 01.04.1999 - 2 IK 27/99
Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Antrag auf Erteilung von …
- AG Hamburg, 12.03.1999 - 68b IK 1/99
Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verbraucherinsolvenzverfahren; Vorschuss …
- AG Mönchengladbach, 27.05.1999 - 32 IK 15/99
Zulässigkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Falle eines …
- AG Hagen, 18.02.1999 - 101 IK 9/99
Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren über die Eröffnung des …
- AG Mönchengladbach, 21.04.1999 - 32 IK 18/99
Prozesskostenhilfe im Schuldenbereinigungsverfahren; Regelungsbedarf im Sinne der …
- LG Bochum, 16.08.1999 - 7 T 196/99
- AG Dresden, 13.08.1999 - IK-1784/99
Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Eröffnungsverfahren und das …