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   OLG Jena, 11.12.2001 - 8 U 741/01   

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https://dejure.org/2001,20033
OLG Jena, 11.12.2001 - 8 U 741/01 (https://dejure.org/2001,20033)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.12.2001 - 8 U 741/01 (https://dejure.org/2001,20033)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 8 U 741/01 (https://dejure.org/2001,20033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines Involvenzberaterhonorars unter Vorbehalt der Geltendmachung eines Gegenanspruchs nach Zahlung des ausgeurteilten Betrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 986
  • NZI 2002, 47
  • NZI 2003, 63
  • NZG 2002, 1116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2001 - 8 U 741/01
    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 146, 264 ff., = ZIP 2001, 235 ff.) habe jedoch der titulierte Vorbehalt erfolgen müssen.

    Zweck der Vorschrift ist es nämlich, das Gesellschaftsvermögen wieder aufzufüllen, damit es im Insolvenzverfahren zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht (BGHZ 146, 264 ff. = NJW 2001, 1280 ff. = ZIP 2001, 235 ff.).

  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2001 - 8 U 741/01
    Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH a.a.O.) sind abweichend von früheren Entscheidungen (vgl. BGHZ 143, 184 ff.) Zahlungen, die der Geschäftsführer dem Verbot des § 64 Abs. 2 GmbHG zuwider geleistet hat, von ihm ungekürzt zu erstatten.
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99

    Ausschluß des Klagerechts bei Informations-, Auskunfts- und Berichtsmängeln im

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2001 - 8 U 741/01
    Dieser Entscheidung, die auch in der Literatur Zustimmung gefunden hat (vgl. u.a. Hasselbach/Wicke BB 2001, 435 f; Pape ZInsO 2001, 397, 403 f. ; Bormann BGH-Report 2001, 200; Altmeppen ZIP 2001, 240, 242), schließt sich der Senat an.
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