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   BGH, 20.03.2003 - IX ZB 140/02   

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BGH, 20.03.2003 - IX ZB 140/02 (https://dejure.org/2003,1302)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2003 - IX ZB 140/02 (https://dejure.org/2003,1302)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2003 - IX ZB 140/02 (https://dejure.org/2003,1302)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 8 Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 3
    Zeitpunkt der Zustellung eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses bei gleichzeitiger öffentlicher Bekanntmachung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Bekanntmachung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses; Nachweis einer früheren Zustellung an einzelne Beteiligte, soweit für diese Rechtsmittelfristen in Lauf gesetzt werden; Zustellungserleichterung durch Aufgabe zur Post; Bedeutungslosigkeit einer früheren ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Bekanntmachung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses

  • zvi-online.de

    InsO § 9 Abs. 3, § 8 Abs. 1 Satz 2
    Lauf der Beschwerdefrist bereits mit Zustellung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses vor öffentlicher Bekanntmachung

  • Judicialis

    InsO § 9 Abs. 3; ; InsO § 8 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 9 Abs. 3 § 8 Abs. 1 S. 2
    Nachweis der Zustellung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses vor öffentlicher Bekanntmachung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzverfahren - Zustellung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Öffentliche Bekanntmachung und Zustellung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 768
  • MDR 2003, 834
  • NZI 2004, 341
  • WM 2003, 942
  • DB 2003, 1507 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 464
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99

    Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung

    Auszug aus BGH, 20.03.2003 - IX ZB 140/02
    Die Vorschrift hat somit den Charakter einer Beweiserleichterung und schließt ersichtlich den Nachweis einer früheren Zustellung an einzelne Beteiligte nicht aus (OLG Köln ZIP 2000, 195, 196 m. zust. Anm. Bork EWiR 2000, 181, 182; HK-InsO/Kirchhof § 9 Rn. 7; MünchKomm-InsO/Ganter, § 9 Rn. 24; Nerlich/Römermann/Becker, InsO § 9 Rn. 25; offengelassen von BayObLG ZInsO 2002, 129, 130; a.A. LG München ZInsO 2000, 684; Kübler/Prütting, InsO § 9 Rn. 15; Kübler/Prütting/Pape aaO § 34 Rn. 1 f; MünchKomm-InsO/Schmahl aaO § 34 Rn. 12).
  • BGH, 13.02.2003 - IX ZB 368/02

    Anforderungen an die Zustellung von Entscheidungen des Insolvenzgerichts

    Auszug aus BGH, 20.03.2003 - IX ZB 140/02
    Um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, kann das Insolvenzgericht - auch wenn die Voraussetzungen der §§ 174, 175 ZPO a.F. nicht vorliegen - nach seinem pflichtgemäßen Ermessen auswählen, ob die Zustellung "förmlich" oder durch Aufgabe zur Post erfolgen soll (Senat, Beschl. v. 13. Februar 2003 - IX ZB 368/02, ZinsO 2003, 216).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 4Z BR 35/01

    Öffentliche Bekanntmachung der Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus BGH, 20.03.2003 - IX ZB 140/02
    Die Vorschrift hat somit den Charakter einer Beweiserleichterung und schließt ersichtlich den Nachweis einer früheren Zustellung an einzelne Beteiligte nicht aus (OLG Köln ZIP 2000, 195, 196 m. zust. Anm. Bork EWiR 2000, 181, 182; HK-InsO/Kirchhof § 9 Rn. 7; MünchKomm-InsO/Ganter, § 9 Rn. 24; Nerlich/Römermann/Becker, InsO § 9 Rn. 25; offengelassen von BayObLG ZInsO 2002, 129, 130; a.A. LG München ZInsO 2000, 684; Kübler/Prütting, InsO § 9 Rn. 15; Kübler/Prütting/Pape aaO § 34 Rn. 1 f; MünchKomm-InsO/Schmahl aaO § 34 Rn. 12).
  • BGH, 06.07.2017 - IX ZB 73/16

    Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung:

    b) Die in § 9 Abs. 3 InsO vorgesehene Beweiserleichterung (BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 140/02, ZInsO 2003, 374 unter II.1. mwN; Uhlenbruck/I. Pape, InsO, 14. Aufl., § 9 Rn. 5) in Gestalt einer Zustellungsfiktion (zu § 119 Abs. 4 VerglO BVerfGE 77, 275, 285; MünchKomm-InsO/Ganter/Lohmann, 3. Aufl., § 9 Rn. 23, 23a) greift nur ein, wenn eine öffentliche Bekanntmachung auch tatsächlich erfolgt ist.
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08

    Beginn der Rechtsmittelfrist ggü. Insolvenzverwalter durch eine öffentliche

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass bei einer vor der Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung erfolgten Einzelzustellung für den Fristlauf die frühere Zustellung maßgeblich ist (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 140/02, ZIP 2003, 768 f).

    Dies folgt aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 3 InsO, wonach die öffentliche Bekanntmachung zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten "genügt" und der Nachweis einer früheren Zustellung an einzelne Beteiligte nicht ausgeschlossen wird (BGH, Beschl. v. 20. März 2003, a.a.O. S. 769).

  • OLG Hamm, 23.10.2007 - 27 U 66/07

    Zur Haftung des Insolvenzverwalters wegen Verletzung der ihm übertragenen Pflicht

    Ihr Zweck erschöpft sich nicht darin, den Nachweis einer früheren Zustellung an einzelne Beteiligte zu ermöglichen (vgl. dazu BGH NZI 2004, 341 in Abweichung von der Rechtsprechung zur KO).
  • BGH, 16.03.2023 - IX ZB 28/22

    Wirksamkeit der von oder gegenüber einem Insolvenz- oder

    Auf die Frage der Wirksamkeit der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung kommt es nicht an, weil diese den Nachweis einer erfolgten Einzelzustellung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 140/02, ZIP 2003, 768 f).
  • BGH, 07.02.2008 - IX ZB 47/05

    Fristbeginn bei Zustellung eines Schriftstücks durch Aufgabe zur Post;

    Die Zustellung durch Aufgabe zur Post kann an Personen im In- und Ausland erfolgen; § 8 Abs. 1 Satz 2 InsO ist lediglich eine Rechtsfolgenverweisung (BGH, Beschl. v. 13. Februar 2003 - IX ZB 368/02, ZIP 2003, 726, 727; v. 20. März 2003 - IX ZB 140/02, ZIP 2003, 768, 769).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/09

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Notwendigkeit der Bewirkung der

    Die Frage, ob es für den Beginn der Rechtsmittelfrist auf die Bewirkung der Bekanntmachung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO ankommt, wenn dem beteiligten Insolvenzverwalter die Entscheidung nach diesem Zeitpunkt gesondert zugestellt worden und diese gesonderte Zustellung gesetzlich angeordnet ist (vgl. § 64 Abs. 2 Satz 1 InsO), beantwortet sich aus der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 140/02, ZIP 2003, 768, 769; vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, ZInsO 2009, 2414 Rn. 9).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZB 109/10

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass jedenfalls gegenüber dem die Vergütung beantragenden Insolvenzverwalter, dem der Beschluss über die Festsetzung der Vergütung zudem zusätzlich zugestellt wird, die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde mit Bewirkung der Bekanntmachung des Beschlusses im Internet nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO beginnt (BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 140/02, ZIP 2003, 768, 769; vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, ZInsO 2009, 2414 Rn. 9; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 181/09, Rn. 2).
  • LG Mühlhausen, 20.01.2005 - 2 T 168/04
    Das Ziel des Gesetzgebers, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, würde weitgehend verfehlt, wenn die Möglichkeit einer Zustellung durch Aufgabe zur Post in den bedeutsamsten und praktisch häufigsten Fällen nicht zur Verfügung stünde ( BGH, Beschl. vom 13.02.2003 zum Aktz.: IX ZB 368/02, recherch. bei juris, danach auch abgedr. in NJW-RR 2003, S. 626 f. [BGH 13.02.2003 - IX ZB 368/02] ; BGH, Beschl. vom 20.03.2003 zum Aktz.: IX ZB 140/02, recherch. bei juris, danach abgedr. auch in Rechtspfleger 2003, S. 464 f.).
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