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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2005 - L 19 (9) AL 188/04   

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https://dejure.org/2005,9220
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2005 - L 19 (9) AL 188/04 (https://dejure.org/2005,9220)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.03.2005 - L 19 (9) AL 188/04 (https://dejure.org/2005,9220)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. März 2005 - L 19 (9) AL 188/04 (https://dejure.org/2005,9220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Varioanteils i.H.v. 7914,78 Euro bei der Gewährung von Insolvenzgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 183 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
    Berücksichtigung von Varioanteilen des Arbeitsentgeltes bei der Bemessung des Insolvenzgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1567
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.03.1983 - 10 RAr 15/81

    Provisionen und Konkursausfallgeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2005 - L 19 (9) AL 188/04
    Unter Bezügen aus dem Arbeitsverhältnis ist alles zu verstehen, was als Gegenwert für die Arbeitsleistung anzusehen ist, unabhängig davon, ob es sich um Lohnsteuer- oder sozialversicherungsrechtliche Bezüge handelt ( Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24.3.1983,Az: 10 RAr 15/81, Entscheidungen des Bundesozialgerichts ( BSGE), 55, 62; Urteil vom 20.3.1984,Az: 10 RAr 4/83; Roeder in Niesel, Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung-SGB III-,2.Aufl. 2002, § 183 Rn.57; Schmidt in Wissing/Mutschler/Bartz/ Schmidt-De Caluwe, Sozialgesetzbuch III Arbeitsförderung,2. Aufl. 2004, § 183 Rn.66).

    Es sollen durch das Insolvenzgeld die Ansprüche auf Arbeitsentgelt gesichert werden, die in den letzten drei Monaten vor dem Eintritt des Insolvenzverfahrens entstanden sind ( so schon zur inhaltlich vergleichbaren Vorgängerregelung des § 141 b Arbeitsförderungsgesetz: BSG, Urteil vom 24.3.1983, Az: 10 RAr 15/81).

    Um im Insolvenzzeitraum berücksichtigt werden zu können, muss aus der Möglichkeit, zu dem fest vereinbarten Arbeitsentgelt ein zusätzliches Varioentgelt beanspruchen zu können, schon eine gesicherte Anwartschaft darauf geworden sein ( zur gesicherten Provisionsanwartschaft, s. BSG,Urteil vom 24.3.1983,Az: 10 RAr 15/81).

  • LAG Hessen, 29.01.2002 - 7 Sa 836/01

    Variable Gehaltsanteile nach Zielvereinbarung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2005 - L 19 (9) AL 188/04
    Das hessische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 29.1.2002,Az: 7 Sa 836/01) bestätigt den bereits dargelegten Grundsatz, dass ein variabler Gehaltsanteil, der von der Erfüllung bestimmter, vom Arbeitgeber vorgegebener Ziele abhängt, erst mit Zielerreichung fällig wird.
  • LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03

    Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2005 - L 19 (9) AL 188/04
    In der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ( Urteil vom 29.10.2003,Az: 12 Sa 900/03) ging es zwar darum, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn der Arbeitgeber vertragswidrig die jährliche Festlegung der Voraussetzungen und der Höhe der variablen Vergütung verzögert oder unterlässt.
  • BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 4/83

    Provision - Konkursausfallgeld / Annahmeverzug des Arbeitgebers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2005 - L 19 (9) AL 188/04
    Unter Bezügen aus dem Arbeitsverhältnis ist alles zu verstehen, was als Gegenwert für die Arbeitsleistung anzusehen ist, unabhängig davon, ob es sich um Lohnsteuer- oder sozialversicherungsrechtliche Bezüge handelt ( Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24.3.1983,Az: 10 RAr 15/81, Entscheidungen des Bundesozialgerichts ( BSGE), 55, 62; Urteil vom 20.3.1984,Az: 10 RAr 4/83; Roeder in Niesel, Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung-SGB III-,2.Aufl. 2002, § 183 Rn.57; Schmidt in Wissing/Mutschler/Bartz/ Schmidt-De Caluwe, Sozialgesetzbuch III Arbeitsförderung,2. Aufl. 2004, § 183 Rn.66).
  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 19/05 R

    Bemessung des Insolvenzgeldes - keine Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf

    Im Übrigen ist der Arbeitsentgeltbegriff des § 183 Abs. 1 SGB III unabhängig davon, ob der fragliche Anspruch der Lohnsteuer- bzw der Beitragspflicht unterliegt (LSG Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2005 - L 19 (9) AL 188/04 = ZIP 2005, 1567 f; Peters-Lange in Gagel, SGB III, § 183 RdNr 90; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, § 183 RdNr 79).
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